Anbieter von Mietkautionen – darauf müssen Sie achten

Finden Sie als Mieter den passenden Anbieter für eine gute Mietkaution.

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen oder eine Gewerbeimmobilie anmieten, wird in der Regel die Zahlung einer Mietkaution fällig. Mit dieser wird der Vermieter unter anderem für Mietausfälle abgesichert. Teilweise existieren über die Mietkaution gesetzliche Vorgaben, für den Großteil jedoch nicht. Wir verraten Ihnen, wie Sie die Mietkaution bezahlen können, welche Vorschriften es gibt und wie es mit der Rückzahlung aussieht.

Warum wird eine Mietkaution verlangt?

Eine Mietkaution setzt der Vermieter deshalb fest, um gegen finanzielle Schäden abgesichert zu sein. Der Paragraf 551 im BGB regelt zum Teil die Mietkaution:

  • bei der Vermietung einer privaten Wohnung darf die Mietkaution maximal drei Netto-Monatsmieten betragen
  • für gewerbliche Räume gibt es keine gesetzlichen Vorschriften
  • der Vermieter muss die Kaution sicher anlegen, zum Beispiel über ein Sparbuch – die Kündigungsfrist der Anlageform soll drei Monate betragen
  • die anfallenden Guthabenzinsen stehen dem Mieter zu
  • ebenso gilt, dass die Mietkaution weiterhin das Eigentum des Mieters bleibt – der Vermieter kann die Kaution nach dem Auszug des Mieters einbehalten, falls Mietrückstände, Schäden an der Immobilie oder ausstehende Nebenkosten vorliegen

Tipp: Eine Mietkaution darf jederzeit geringer als drei Monatsmieten ausfallen. Zugleich gilt, dass normale Gebrauchsspuren durch die Nutzung der Immobilie nicht über die Mietkaution abgerechnet werden dürfen.

Wann wird die Zahlung der Mietkaution fällig?

Hier erfahren Sie, warum eine Mietkaution durch Vermieter verlangt wird und wie Sie einen guten Anbieter für ein Mietkautionskonto finden.
Vermieter schauen bei Mietinteressenten genau hin. Dies ist allzu verständlich, denn kein Vermieter möchte unnötig ein Risiko von ausbleibenden Mietzahlungen oder Beschädigungen an der Mietsache eingehen. Die Mietkaution ist ein Mittel, mit dem sich der Vermieter absichern kann.

Grundsätzlich gilt, dass die Zahlung der Mietkaution mit dem Beginn des Mietvertrages fällig wird. Zugleich gilt jedoch, dass die Mietkaution nur anfällt, wenn diese per Vertrag geregelt wird. Eine gesetzliche Pflicht ohne entsprechende Regelung im Mietvertrag gibt es nicht. Die Mietkaution kann in einer Summe an den Vermieter bezahlt werden. Alternativ ist eine Zahlung von maximal drei Raten möglich. Hierbei gilt, dass die Kaution auf die ersten drei Mietmonate aufgeteilt wird und somit gleichzeitig mit der Miete bezahlt wird.

Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, sollten Sie diesen stets im Detail durchlesen. Die Mietkaution fällt nur dann an, wenn dies explizit durch den Mietvertrag bestimmt wird.

Was ist ein Mietkautionskonto?

Als Mietkautionskonto wird ein Konto bezeichnet, auf dem die Kaution angelegt wird. Hierbei kann es sich sowohl um ein Girokonto als auch um ein Sparbuch handeln. Grundsätzlich bestehen beim Anlegen eines Mietkautionskontos zwei Möglichkeiten:

  • Der Vermieter eröffnet das Konto auf seinen Namen. Wichtig: Er muss das Konto getrennt von seinem restlichen Vermögen anlegen. Aus diesem Grund wird bei der Kontoeröffnung der Name des Mieters und dessen Adresse hinterlegt.
  • Der Mieter beantragt ein entsprechendes Konto, auf das er die Kaution überweist. Dieses wird jedoch als Sicherheit für die Mietkaution hinterlegt, sodass der Mieter kein Geld abheben kann.

Um die Kaution bei einer Pfändung zu schützen, muss die Anlage immer deutlich als Mietkaution vorgenommen werden. Nur dann erhalten die Gläubiger keinen Zugriff.

Die Mietkaution Versicherung als Alternative zur Zahlung der Mietkaution

Bei einem mieterverursachten Schaden kann der Vermieter auf die Kaution zurückgreifen.
Gerade mieterverursachte Schäden können für Vermieter ins Geld gehen. Die Mietkaution motiviert auch unseriöse Mieter, pfleglich mit der Immobilie umzugehen. Als Mieter möchte man die Mietkaution schließlich nach dem Auszug zurückbezahlt bekommen.

Sie können die geforderte Mietkaution weder in einer Summe noch per Ratenzahlung begleichen? In diesem Fall besteht die Möglichkeit, eine Bürgschaft an den Vermieter zu überreichen. Diese Bürgschaft funktioniert wie eine Versicherung: Sie zahlen an einen Mietkaution Anbieter eine jährliche Versicherungssumme. Im Falle eines Schadens – wenn der Vermieter die Kaution bei Auszug einbehalten möchte – übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Kaution. Abgesehen von der finanziellen Entlastung bietet die Versicherung den Vorteil, dass sich diese bei einem Schadensfall mit dem Vermieter auseinandersetzt. Das wird als Mieterschutz bezeichnet. Einige Versicherungen bieten zudem einen kostenlosen Transporter oder eine Lagerungsbox an. Der Nachteil einer Versicherung besteht darin, dass Sie am Ende des Mietvertrages keine Rückzahlung der Versicherung erhalten. Das gilt auch dann, wenn der Vermieter keine Kaution einbehalten möchte.

Bürgschaft als Ersatz für die Mietkaution

Eine weitere Alternative besteht in einer Bürgschaft. Bei der Bürgschaft übernimmt im Schadensfall der Bürge die Mietkaution. Als Bürge kommen Privatpersonen als auch Banken infrage. Eine Bankbürgschaft wird meistens von Unternehmen oder Freiberuflern gewählt. Hier liegt der Vorteil darin, dass Sie sich die Zahlung der Mietkaution sparen und somit das gesparte Geld für Ihr Unternehmen nutzen können. Im Gegensatz zur Mietkaution oder Versicherung übernimmt der Bürge eine unbekannte Summe. Im Falle einer Nachforderung des Vermieters kann es sich um eine niedrigere oder gar höhere Summe als drei Monatsmieten handeln. Das liegt daran, dass für den tatsächlichen Schaden oder eine reale Forderung gebürgt wird.

Muss ein Vermieter eine Bürgschaft oder Versicherung akzeptieren?

Dass sind die Voraussetzungen und Fristen, die für die Ausbezahlung bzw. Rückzahlung der Mietkaution durch den Vermieter gelten.
Der Umzug in einer neue Wohnung ist mit vielen Kostenpositionen verbunden. Als Mieter wünscht man sich natürlich die Mietkaution möglicht schnell wieder zurück. Es gibt jedoch Voraussetzungen und Fristen für die Ausbezahlung, die man als Mieter und Vermieter kennen sollte.

Ein Vermieter muss weder eine Bürgschaft noch eine Versicherung akzeptieren. Allerdings gibt es hierzu noch nicht viele Gerichtsurteile. Lediglich das Amtsgericht Lichtenberg hat mit seinem Urteil 6 C 153/14 vom 6.8.2014 entschieden, dass der verklagte Vermieter keine Versicherung akzeptieren muss. Über den vorliegenden Mietvertrag bestand die Möglichkeit einer Bankbürgschaft, die der Mieter jedoch nicht nutzte. Das Urteil des Amtsgerichtes wurde vom Landgericht Berlin bestätigt.

Wichtig: Bevor Sie Ihrem Vermieter eine Bürgschaft oder Versicherung als Ersatz für die Zahlung der Mietkaution vorlegen, sollten Sie dies mit dem Vermieter besprechen. So sparen Sie Zeit und können eine für beide Seiten gute Lösung finden.

Wann darf der Vermieter die Kaution einbehalten?

Der Vermieter darf bei Auszug des Mieters die Kaution für folgende Situationen verwenden:

  • ausstehende Mietzahlungen
  • offene Nebenkostenabrechnung
  • Beschädigungen der Wohnung
Bei diesem Artikel rund um die Anbieterauswahl bei Mietkautionen handelt es sich um einen Gastbeitrag von der Redaktion des Portals Anwalt.org.
Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Gastbeitrag von anwalt.org, dem Portal zur Anwaltssuche.

Zu den Beschädigungen zählt nicht der übliche Verschleiß. Ebenso dürfen strittige Forderungen nicht mit der Kaution verrechnet werden. Das hat zum Beispiel das Amtsgericht Dortmund mit seinem Urteil vom 13.3.2018 (425 C 5350/17) festgelegt. Zugleich hat das Gericht festgestellt, dass die Kaution erst dann zur Rückzahlung fällig wird, wenn alle Forderungen beglichen sind. Sind keine Forderungen vorhanden, muss die Kaution innerhalb einer angemessenen Frist zurückbezahlt werden. Die Frist wird gesetzlich nicht definiert, im Allgemeinen wird von drei bis sechs Monaten ausgegangen.

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