Die Prüfung der WEG-Verwaltungsunterlagen bei einem unseriösen Verwalter!

Die Belegprüfung bzw. Rechnungsprüfung bei einem unseriösen Verwalter durchzuführen ist oftmals mit Aggressionen verbunden.

Als Wohnungseigentümer wünscht man sich unter anderem einen WEG-Verwalter, der zum einen alle Regeln der ordnungsgemäßen Verwaltung beachtet und zum anderen das Hausgeld bzw. Wohngeld nicht unnötig teuer werden lässt. Ob tatsächlich eine ordnungsgemäße Verwaltung vorliegt, lässt sich vor allem durch einen Blick in die Verwaltungsunterlagen feststellen. Diese Aufgabe übernimmt regelmäßig der Rechnungsprüfer einer WEG, der zumeist auch Mitglied des Verwaltungsbeirates ist, um in der Eigentümerversammlung den teilnehmenden Miteigentümern einen Bericht von seiner Belegprüfung zu erstatten. Dies ist als Vorbereitung auf die Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten in Bezug auf die Annahme der Jahresabrechnung sowie der Entlastung von Verwaltung und Verwaltungsbeirat zu sehen. Gleichzeitig steht Ihnen das Mittel der Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen der WEG natürlich ebenfalls zur Verfügung, wenn Sie nicht mit der Funktion des Rechnungsprüfers betraut sind.

Bei der Einsicht in die WEG-Verwaltungsunterlagen bzw. in die entsprechenden Belege hat der Verwalter leider den Heimvorteil. Der Termin findet in der Regel nur in den Räumlichkeiten der Hausverwaltung statt. Es gibt keine Pflicht für den Verwalter, Ihnen Kopien oder Scans per Post bzw. E-Mail zukommen zu lassen.

Der Ort für die Rechnungsprüfung ist das Büro der Hausverwaltung, bei welcher Sie einen Termin zur Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen vereinbaren müssen.
Leider ist es so, dass die Rechnungsprüfung bzw. Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen einer WEG in den Räumlichkeiten des Verwalters stattfinden muss. Dennoch sollten Sie es sich dort gemütlich machen – ganz gleich, wie unangenehm die Stimmung durch einen möglicherweise aggressiven Verwalter ist. Setzen Sie Ihre Rechte gemäß WEG durch!

Ob Sie nun Ihr Recht auf Einsichtnahme als Rechnungsprüfer oder als Miteigentümer wahrnehmen: Die Einsichtnahme geschieht immer in den Räumlichkeiten der Hausverwaltung. Sind Sie an einen unseriösen Verwalter geraten, können Sie sich in der Regel darauf gefasst machen, dass ein solcher Termin zur Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen nicht ohne Zwischenfälle ablaufen wird. Ein Spaziergang wird die Einsichtnahme dann mit Sicherheit nicht, denn unseriöse Verwalter hegen ein großes Interesse daran, ihre fragwürdigen Handlungen und / oder ihre Inkompetenz zu verschleiern. Damit Sie sich gut auf einen Termin zur Einsichtnahme in die Belege Ihrer WEG vorbereiten können, finden Sie die wichtigsten Hinweise in diesem Beitrag.

Unseriöse Verwalter zeigen viel Kreativität, wenn es darum geht, eine Belegprüfung zu erschweren.

Kritische Eigentümer, welche die richtigen Fragen aufwerfen, stellen für unseriöse WEG-Verwalter, die fragwürdigen Zielen nachgehen, das größte Problem dar. Belegprüfungen sind daher für Verwalter dieser Art überaus unangenehme Termine dar. Vielleicht fliegt die ganze Misere ja auf – und man wird durch die WEG als Verwalter nicht entlastet?

Ihre Kompetenzen zeigen unseriöse Verwalter nicht etwa dann, wenn Ansätze zum Sparen beim Hausgeld oder zu einer geschickten Instandhaltungsstrategie gefragt sind, sondern vielmehr dann, wenn sie etwas verschleiern möchten. Solche Verwalter nutzen üblicherweise nicht nur fiese Tricks in der Eigentümerversammlung, sondern ebenfalls im Rahmen der Rechnungsprüfung an. Manche “schwarzen Schafe” versuchen sogar, nicht einmal telefonisch erreichbar zu sein. Für eine Verschleierung kommen vor allem folgende Punkte in Betracht:

Verweigert der Hausverwalter Ihnen die Einsicht in alle Verwaltungsunterlagen und insbesondere der Kontoauszüge, stimmt mit der Hausverwaltung höchstwahrscheinlich etwas nicht.
Wenn der WEG-Verwalter alles tut, damit Sie die erforderlichen Unterlagen Ihrer Eigentümergemeinschaft nicht zu sehen bekommen, haben Sie vermutlich in ein Wespennest gestochen. Nun müssen Sie Beweise sichern und vor allem die richtigen Fragen stellen!

Ein unseriöser Verwalter läuft also immer dann Gefahr, entlarvt zu werden, wenn der Rechnungsprüfer oder ein Wohnungsbesitzer genauer hinschaut und berechtigte Fragen stellt, die der Verwalter ohne eine Lüge nicht zufriedenstellend beantworten kann. Das beste Mittel gegen solche „Dienstleister“ ist es also, genau die richtigen Fragen zu stellen und gleichzeitig Akten zu sichern, ob als Foto oder als Kopie.

Wenn Sie als Wohnungseigentümer die Notwendigkeit sehen, Fragen zu stellen, dann tun Sie dies! Ein kompetenter Verwalter wird jeden möglichen Verdacht einer nicht ordnungsgemäßen Verwaltung durch Argumente, welche durch Belege gestützt sind, schnell und unkompliziert entkräften können. Zudem ist dies für gute Verwalter ein echtes Anliegen, denn ihr Ruf ist ihnen wichtig – und stellt nicht selten die Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Hausverwaltung dar.

Das kann Sie im Rahmen des Termins beim WEG-Verwalter erwarten.

Eine schlechte Hausverwaltung mit unseriösem WEG-Verwalter wird versuchen Ihnen die Rechnungsprüfung so schwierig wie nur möglich zu machen.
Derart chaotischen Ordner sind schon fastzu erwarten, wenn man eine Belegprüfung bei einem fragwürdigen Hausverwalter durchführen möchte. Oftmals fehlen wichtige Dokumente wie Kontoauszüge. Durch das Chaos soll das ein oder andere verschleiert werden und Ihnen die Lust am genauen Nachschauen genommen werden. Lassen Sie sich nicht von der Prüfung der Unterlagen abhalten.
  • Die Ordner mit den Verwaltungsunterlagen sind völlig chaotisch und ungeordnet. Teilweise können auch Papiere lose darin liegen.
  • Es wird Ihnen nur ein sehr dünner Ordner mit einem Auszug an wenigen Dokumenten vorgelegt.
  • Wichtige Ordner fehlen unter Umständen sogar gänzlich.
  • Die Ordner sind nicht oder inkorrekt beschriftet.
  • Die Kontoauszüge sowie Kontoeröffnungsdokumente sind nicht vorhanden oder unvollständig.
  • Man legt Ihnen so viele Ordner mit Unterlagen vor, dass Sie kaum die Übersicht behalten können und stellt Ihnen nur wenig Platz im Büro zur Verfügung.
  • Der Verwalter wird aggressiv und droht Ihnen – dabei wird er unter Umständen von seinen Mitarbeitern unterstützt.
  • Die anwesenden Personen der Hausverwaltung sind laut und ermöglichen so kein konzentriertes Arbeiten.
  • Der Verwalter kann auch übertrieben freundlich sein und  versuchen, sich geradezu bei Ihnen einzuschleimen. Das Anbieten von Getränken ist inbegriffen.
  • Laut Verwalter stellen Ihre Fragen kein Problem dar und mit der Hausverwaltung ist natürlich alles in Ordnung. Konkrete Antworten erhalten Sie nicht.
  • Der Verwalter versucht schon vorab, den Termin zur Belegprüfung bzw. zur Einsichtnahme gänzlich zu verhindern, was nicht ohne hanebüchene Ausreden geht. Vielleicht sollen auch andere Miteigentümer oder der Verwaltungsbeirat schuld sein, dass die Unterlagen nicht vorliegen.
  • Das Kopieren von Unterlagen oder Kontoauszügen ist nicht möglich, da der Kopierer angeblich defekt oder das Papier ausgegangen ist.

Nehmen Sie sich Zeit und Geld mit für einen Termin bei einer offensichtlich unseriösen Hausverwaltung. Schreiben Sie sich Ihre Fragen vorab auf und machen Sie sich Notizen zu den Aussagen des Verwalters. Eine Kamera bzw. ein Smartphone mit Kamerafunktion sollten Sie ebenfalls mitführen, um Beweise zu sichern. Dies sollten Sie tun, wenn z.B. ganz andere Beträge für Handwerkerdienstleistungen in den Unterlagen auftauchen, als die Kontobelege dies ausweisen oder etwa in den Jahresabrechnungen vermerkt ist.

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Typische Ausreden von unseriösen Verwaltern, um die Belegprüfung zu erschweren.

Anbei ein paar faule Ausreden aus der Praxis, mit denen Verwalter eine Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen bzw. Belege der WEG hinauszögern oder gänzlich vermeiden möchten:

Ein lügender WEG-Verwalter ist ein Schaden für eine Eigentümergemeinschaft.
Von einem unseriösen WEG-Verwalter können Sie bei der Rechnungsprüfung bzw. beim Termin zur Einsicht in die Verwaltungsunterlagen vor allem eines erwarten: Lügen.
  • „Leider ist Ihr Verwalter, Herr Unseriös, derzeit im Urlaub und wird sich bei Ihnen melden, sobald eine Terminmöglichkeit zur Belegprüfung besteht. Wir bitten Sie, sich bis dahin zu gedulden.“
  • „Sie sind von der Gemeinschaft als Rechnungsprüfer für das Wirtschaftsjahr 2018 gewählt worden. Dieses ist noch nicht abgeschlossen. Sie können die Belege dann Anfang des nächsten Jahres einsehen.“
  • „Ich habe keinen Zugriff auf das Archiv mit den Verwaltungsunterlagen, welches von meiner Mitarbeiterin, Frau Musterfrau, betreut wird. Diese befindet sich im Urlaub und ist erst in vier Wochen wieder da.“
  • „Bei den Konten der WEG handelt es sich um Onlinekonten. Dementsprechend existieren keine Kontobelege. Wir können aber online schauen, sobald wir wieder Zugriff auf das Onlinebankingsystem haben.“
  • „Sie haben nur die Möglichkeit, die aktuellen Verwaltungsunterlagen für dieses Jahr zu sehen, da die früheren Jahre bereits archiviert worden sind und sich nicht mehr in unseren Räumlichkeiten befinden.“
  • „Frau Mustermann war für die Aufbewahrung der Verwaltungsunterlagen zuständig, hat jedoch unsere Hausverwaltung verlassen und eine ordentliche Übergabe war nicht möglich. Wir müssen unsere ganzen Unterlagen somit leider noch sortieren, bevor wir Termine für die Einsichtnahme durch Wohnungsbesitzer anbieten können.“
  • „Nach Rücksprache mit Ihrem Verwaltungsbeirat, Herrn Gartendiktator, ist eine Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen durch die Gemeinschaft nicht gewünscht. Die Aufgabe der Rechnungsprüfung liegt bei Frau Grobschwachsinnig und nicht bei Ihnen.“

Ausreden sollten Sie nicht von Ihrem Recht zur Einsicht in die Verwaltungsunterlagen Ihrer WEG abhalten. Machen Sie es sich bequem und nehmen Sie notfalls einen erhöhten Aufwand in Kauf, wenn man Sie schikanieren möchte. Es ist kein Problem, dem Verwalter freundlich und sachlich mitzuteilen, dass Sie vollständige und ordentliche Unterlagen erwarten. Notfalls müssen Sie einen weiteren Termin vereinbaren, doch bereits dann stellt sich die Frage, ob ein Gang zum Fachanwalt nicht indiziert ist. Ein seriöser Verwalter hat weder die Zeit noch die Lust, um für eine Belegprüfung zwei Termine zu vereinbaren.

Unseriöse Hausverwalter reagieren bei Kritik oftmals aggressiv, insbesondere bei der Rechnungsprüfung bzw. bei der Einsichtnahme in die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft.
Der Verwalter mag aggressiv reagieren, wenn Sie ihn auf unvollständige oder schlampig geführte Verwaltungsunterlagen hinweisen – doch sollten Sie selbst stets sachlich und korrekt bleiben. Lassen Sie sich nicht provozieren!

Lassen Sie sich nicht einlullen, wenn Sie den Eindruck haben, dass es sich nur um eine Vermeidungs- bzw. Verzögerungsstrategie handelt. Gute Hausverwaltungen haben ein solches Gebaren nicht nötig. In der Regel ist es immer besser, Probleme mit der Hausverwaltung schriftlich zu klären, anstatt auf unverbindliche Telefonate zurückzugreifen. Unseröse Verwalter sind ohnehin selten telefonisch erreichbar. Dabei ist es ganz gleich, ob Sie die E-Mail oder den klassischen Geschäftsbrief nutzen. So haben Sie im Nachhinein eine konkrete Grundlage, wenn es zu einer Auseinandersetzung mit dem WEG-Verwalter kommt – und beispielsweise dessen vorzeitige Abberufung, einschließlich sofortiger Kündigung des Verwaltervertrages, durch die WEG angestrebt wird. In der Praxis kann es passieren, dass unseriöse Hausverwalter über Monate den Kontakt verweigern. Besonders ungünstig ist es, wenn Sie eine Immobilie erworben haben, die nicht in Ihrer unmittelbaren Wohnumgebung liegt, sondern weiter weg.

Die Belegprüfung bei einer unseriösen Hausverwaltung: Ein Fazit!

Lassen Sie sich durch einen unseriösen Verwalter, der es mit Ihnen und Ihrer WEG nicht gut meint, keinesfalls unterkriegen. Schriftliche Notizen und Fotos sind beste Beweismittel, wenn eine vernünftige Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen nicht möglich ist.

Tipps und Hilfe für einen Termin zur Belegprüfung bei einer schlechten bzw. unseriösen WEG-Hausverwaltung
Ein Schlüssel zum Erfolg bei einem unangenehmen Termin beim WEG-Verwalter ist es, stets ruhig und sachlich zu reagieren. Ihr Gegenüber wird vermutlich sehr aggressiv und laut werden, um Ihnen Druck zu machen. Dies zeigt nur, dass Sie ihm auf die Schliche gekommen sind und alles richtig machen!

Lassen Sie sich nicht zu unnötigen Beleidigungen oder Drohungen herab, wenn der unseriöse Verwalter Sie zu provozieren versucht. In der Regel werden anwesende Mitarbeiter zugunsten ihres Chefs Aussagen tätigen. Außerdem gehen Sie auf Nummer sicher, wenn Sie sich stets korrekt verhalten und sachlich bleiben. Einen unseriösen Verwalter schlägt man vor allem auf der Sachebene und mit klaren Fakten, die belegt werden können. Die Mühe einer detaillierten Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen der WEG lohnt sich immer, wenn Sie vermuten, dass etwas im Argen liegt. Machen Sie am besten von allen Unterlagen Fotos bzw. Kopien. Unter Zeitdruck dürfen Sie sich nicht setzen lassen, denn Sie müssen die Gelegenheit haben, die Unterlagen zu betrachten. Gehen Sie auch am besten nicht allein zum Termin und lassen sich durch eine weitere Personen, zum Beispiel in Form des Ehepartners oder eines anderen Miteigentümers der WEG, begleiten. So haben Sie einen Zeugen und der Verwalter wird vermutlich etwas mehr zurückhalten, als wenn Sie ganz alleine erscheinen.
Erweist sich der Termin bei der Hausverwaltung als reine Zumutung und wurden Ihnen – mit welchen Ausreden auch immer – die vollständigen Unterlagen vorenthalten, ist es meistens sinnvoll, einen Fachanwalt für Immobilienrecht aufzusuchen und sich eingehend beraten zu lassen. Ein Verwalter, der etwas zu verbergen hat, handelt in der Regel konträr zum Wohnungseigentumsgesetz und damit auch gegen die WEG, sodass eine außerordentliche Abberufung samt sofortiger Vertragskündigung infrage kommen! Vorausgesetzt, die Mehrheit “wacht auf” und verfügt über ein gewisses Grundverständnis in Bezug auf Verwaltungsfragen.

Über die Autorin

3 Kommentare

  1. Hallo,

    unsere Hausverwaltung hat keine Öffnungszeiten. Nach wochenlangen Verhandlungen bietet sie nur einen Termin zur Einsichtnahme an, der für Berufstätige unzumutbar ist. Sie hat Verträge nicht im Haus. Verweigert die Anfertigung von Kopien. Bietet auf ihrer WEB-Seite ein nicht funktionierendes Kundenlogin an. Verweigert ermächtigten Dritten sogar die Einsicht in die Beschluss-Sammlung (§24 (7) WEG), weil sie keine führt. Läßt die Anwesenheit von Zeugen nicht zu. Nimmt Tops nicht in die Tagesordnung auf, obwohl diese per Einschreiben angemeldet wurden. Führt Beschlüsse nicht oder falsch aus. Handelt nur “zum Wohl” einer kleinen, aber sehr einflußreichen Gruppe von Sondereigentümern.
    Wegen der Komplexität des WEG-Rechts oder der Unfähigkeit der Anwälte sind wir aber schon zweimal wegen Formfehlern (falscher Beklagter, falsches Jahr) vor Gericht gescheitert.

    Um gegen solche Verwalter vor zu gehen, muss man bedauerlicherweise erst selber Jura studieren.

    Viele Grüße

  2. In der WEG- Jahresabrechnung für das Jahr 2021 und im Wirtschaftsplan 2022 findet sich für Wasserkosten ein Betrag, der fast doppelt so hoch ist wie im vorangegangenen Jahr.
    Die Einsichtnahme in die Rechnung des Wasserversorgers für 2021 hat gezeigt, dass der in der Jahresabrechnung ausgewiesene Betrag ca. 30 % über dem Rechnungsbetrag liegt.
    Eine daraufin erfolgte Einsichtnahme in die Wasserrechnung des Vorjahres (2020) hat ergeben, dass in der Jahresabrechnung dür 2020 die Wasserkosten ca. 30 % niedriger ausgewiesen waren als in der Rechnung des Wasserversorgers.
    Mein Mieter hat, m.E. zu Recht die hohen Wasserkosten für 2021 beanstandet.

    Mir scheint, dass hier ein Fehler in der Jahresabrechnung vertuscht werden sollte und die zu wenig berechneten Wasserkosten im Folgejahr auf die Jahresabrechnung aufgeschlagen wurden, ohne die Eigentümer über den Abrechnungsfehler und die damit verbundenen Konsequenzen zu informieren.
    Ist eine solche Verfahrensweise rechtlich zulässig?
    Über eine Antwort würde ich mich freuen.
    Danke
    B.H.

  3. In unser WEG mit 8 gleichgrossen Wohnungen hat
    der langjährige verwalter gemeinsam mit seiner Frau inzwischen 6 Wohnungen gekauft. Abgesehen von den dadurch entstandenen Problemen: Mehrheitenrechte, kein Verwalterwechsel möglich, Minderwert der wohnung bei Verkauf etc. gibt es bei der jährlichen rechnungsprüfungen immer wieder schwierigkeitent: der Verwalter lehnt es ab
    diese in seinem Büro durchführen zu lassen und mietet dafür einen externen Raum,wo zu selben Zeit die Versammlung stattfindet.
    Seit Mitte 2022 lasse ich mir die Kontoauszüge direkt von der Bank zuschicken. Hierauf erkenne ich dass die hausgeldzahlungen sehr unregelmäßig erfolgen und nicht gekennzeichnet sind.
    Kann ich für diese Kontrollen eine Fachkraft auf Kosten des Verwalters beauftragen?

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