Eigentumswohnung: Welche Kosten entstehen neben dem Hausgeld?

Als Eigentümer einer WEG-Eigentumswohnung müssen Sie neben dem Hausgeld diese zusätzlichen Kosten tragen.

Viele Menschen entscheiden sich nicht nur aufgrund der damit einhergehenden Rechte für den Kauf einer Eigentumswohnung, sondern erhoffen sich vor allem ein günstigeres Wohnen, da man als Eigentümer ja schließlich keine Miete mehr zahlen muss. Zwar ist monatlich das Hausgeld entsprechend den eigenen Miteigentumsanteilen auf das Konto der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zu überweisen und so der Beitrag zur Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums geleistet. Doch dies ist in den meisten Fällen deutlich günstiger als etwa die Miete plus Nebenkosten, die man für eine vergleichbare Mietwohnung zahlen müsste. Dennoch unterschätzen leider viele Eigentümer noch die laufenden Kosten für eine Eigentumswohnung. In diesem Beitrag geht es um jene Kosten, die neben dem Hausgeld anfallen.

Fixkosten bei der Eigentumswohnung

Ob eine Wohnung bewohnt wird – oder nicht: Manche Kosten sind fix und müssen immer gezahlt werden.

Für jede Eigentumswohnung in einer WEG enstehen Kosten.
Auch, wenn Sie als Eigentümer keine Miete zahlen müssen, enstehen für eine Wohnung eine Vielzahl an Kosten. Damit sich diese rentiert, sollten Sie alle Ausgaben im Blick haben.

Sind Sie Eigentümer einer Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), so müssen Sie jeden Monat Hausgeld zahlen. Es handelt sich dabei quasi um eine Abschlagszahlung. Festgelegt wird die Höhe mit dem Wirtschaftsplan, der durch die Eigentümerversammlung beschlossen wurde. Abgerechnet wird einmal jährlich im Rahmen der Hausgeldabrechnung, die auch als Jahresabrechnung bezeichnet wird. Es kann also durchaus zu Nachzahlungen kommen, wenn die Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums teurer als erwartet geworden ist. Ebenso ist es möglich, dass Sie ein Guthaben erhalten. Man spricht in diesem Falle von einer Abrechnungsspitze. Dieses Hausgeld zahlen Sie anteilig ausschließlich für das Gemeinschaftseigentum und nicht für das Sondereigentum, also für Ihre konkrete Wohnung. Je größer Ihre Wohnung im Verhältnis ist, umso mehr Miteigentumsanteile gehören dazu und umso mehr Hausgeld müssen Sie zahlen. Sonderumlagen sind ebenfalls ein potenzielles finanzielles Risiko in einer jeden WEG.

Als Eigentümer einer Immobilie sind Sie auch stets Steuerzahler. An der Grundsteuer kommt keiner vorbei.

Die Grundsteuer B wird für Eigentumswohnungen berechnet und quartalsweise bezahlt.
Ohne Steuer geht es in Deutschland einfach nicht: Auch für eine Eigentumswohnung müssen also regelmäßig Steuern bezahlt werden. Es handelt sich um die Grundsteuer B, die quartalsweise abgeführt wird.

Neben dem Hausgeld darf die Grundsteuer nicht vergessen werden. Diese Fixkosten werden durch die Kommune festgelegt und erhoben. Offiziell heißt sie Grundsteuer B und wird nach einem nicht gerade transparenten Verfahren bestimmt, wobei die zugrunde liegenden Zahlen als restlos veraltet gelten. Eine Neuregelung der Grundsteuer ist daher für 2025 vorgesehen. Die Zahlweise versteht sich quartalsweise. Im direkten Verhältnis zum Hausgeld spielt die Grundsteuer jedoch eine eher untergeordnete Rolle. Wird der Hebesatz in einer Kommune erhöht, hat dies auch direkt eine höhere Grundsteuer zur Folge. Eine Verringerung des Hebesatzes kommt leider deutlich seltener vor.

Kosten neben dem Hausgeld: Abhängig von der konkreten Wohnung

Bei einer Wohnung entstehen neben dem Hausgeld immer weitere Betriebskosten, die Sie vor dem Kauf unbedingt einplanen sollten.

Pauschal kann man nicht sagen, ob sich eine Eigentumswohnung finanziell lohnt.
Nicht jede Eigentumswohnung rentiert sich in finanzieller Hinsicht – ganz unabhängig davon, ob man sie selbst nutzt oder vermietet. Im Einzelfall hilft nur rechnen.

Damit eine Wohnung genutzt werden kann, fallen – neben den Fixkosten und insbesondere dem Hausgeld – auch diverse weitere Betriebskosten an. Man denke hier insbesondere an Heizkosten, sofern die WEG über keine gemeinschaftliche Heizungsanlage verfügt, deren Kosten über das Hausgeld verrechnet werden. Viele Wohnungen werden zum Beispiel mit Gasetagenheizungen geheizt: Eine Therme muss regelmäßig gewartet, je nach Zustand häufig repariert oder je nach Modell und Glück alle paar Jahre komplett erneuert werden. Daneben muss eine jede Wohnung auch mit Strom versorgt werden, wozu ein Vertrag mit einem Energieanbieter abgeschlossen werden muss. Ebenso sollte man eine eigene Rücklage (vergleichbar zur Erhaltungsrücklage beim Gemeinschaftseigentum) bilden, um mögliche Reparaturen bezahlen zu können. Auch das Thema Renovierung darf in diesem Zusammenhang nicht vergessen werden: Bodenbeläge und Tapeten nutzen sich ab; Armaturen und Heizkörper können kaputt gehen oder müssen ausgetauscht werden. Immer mal wieder ist auch eine Badsanierung fällig. Darüber hinaus haben nicht wenige Eigentümer und Mieter eine Hausratversicherung, die natürlich ebenfalls zu den Betriebskosten addiert werden muss. Im weitesten Sinne gehört auch der Telefon- bzw. Internetanschluss zu den Kosten, die bei der Nutzung einer Eigentumswohnung entstehen. Wer einen Kaminofen eingebaut hat, muss auch den Schornsteinfeger dafür selbst zahlen.

Ebenfalls beim Hausgeld zu beachten: Das Erbbaurecht

Erbbaurecht mit Erbpacht kann auch für eine WEG-Eigentumswohnung relevant sein und Kosten verursachen.
Manche Eigentümer müssen auch zusätzlich zum Hausgeld Erbpracht zahlen.

Wenn Sie eine Immobilie erwerben möchten, ob Haus oder Eigentumswohnung, kann es sein, dass Sie mit dem Thema Erbbaurecht konfrontiert werden. Sollten Sie nicht über einen Immobilienmakler kaufen, fragen Sie den Veräußernden unbedingt danach. Vereinfacht gesagt ist eine Eigentumswohnung oder ein Haus mit Erbbaurecht ein Objekt auf einem fremden Grundstück. Die meisten Erbbaugrundstücke – etwa 80% – gehören der Kirche oder gemeinnützigen Einrichtungen. Oft, aber nicht immer, ist der Immobilienkaufpreis dann etwas niedriger angesetzt. Die Begriffe Erbpacht und Erbbaurecht werden oft gleichgesetzt. Der Vollständigkeit halber muss erwähnt werden, dass die Erbpacht als solche seit 1947 verboten ist, sich als Begriff jedoch nach wie vor hält. Sie gilt zeitlich unbegrenzt, das Erbbaurecht aber unterliegt einer zeitlichen Beschränkung. Die meisten Verträge sind auf 50, 66, 75 und 99 Jahre festgesetzt. Kauft man eine Wohnung auf einem Erbbaugrundstück, muss man eine monatliche Pacht von ganz unterschiedlicher Höhe entrichten. Dies muss unbedingt vor dem Kauf geklärt werden und bekannt sein. Zu beachten ist auch, dass der Entwurf des Kaufvertrages vor der eigentlichen Beurkundung durch ein Notariat eventuell zum Erbpachtgeber muss. Es gibt Städte, die gewisse Textpassagen im Kaufvertrag fordern. Privatverkäufer wissen dies nicht zwingend.

Lohnt sich eine Eigentumswohnung finanziell?

Eine Eigentumswohnung kann günstiges Wohnen und eine gute Altersvorsorge bedeuten – muss sie aber nicht. Viele ganz unterschiedliche Faktoren bestimmen über die Wirtschaftlichkeit.

Ob sich eine Eigentumswohnung im Fazit finanziell rentiert, kann man nicht grundsätzlich bejahen. Diese Frage lässt sich nur im Einzelfall beantworten, da zu viele Faktoren wie Nachfrage, Kaufkraft, Instandhaltung, Lebensentwurf und Lage dabei eine Rolle spielen. Jedoch zeigt sich, dass die Höhe des Hausgeldes nicht unwichtig bei der Betrachtung ist, häufig aber nur auf die Finanzierung geschaut wird. Die Höhe des Hausgeldes können Sie nicht alleine bestimmten und sind hier auf die anderen Miteigentümer sowie auf die Hausverwaltung angewiesen. Daher ist es überaus wichtig, dass Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft durch eine gute Hausverwaltung betreut wird.

Infografik – Kosten Eigentumswohnung

Die Infografik zeigt, welche Kosten für eine Eigentumswohnung enstehen (Hausgeld + zusätzliche Kosten)

Übersicht – Kosten Eigentumswohnung

  • Hausgeld (Fixkosten)
  • Grundsteuer B (Fixkosten)
  • Erbpacht (optional)
  • Heizkosten (optional)
  • Stromkosten (Betriebskosten)
  • Telefon- und Internetkosten (optional)
  • Kosten für den Schornsteinfeger (optional)
  • Beiträge zur Hausratversicherung (optional)
  • Renovierungskosten (außerplanmäßig)
  • Reparaturkosten (außerplanmäßig)

Hinweis: Die Kosten für die Wasserversorgung sind bei einer Eigentumswohnung üblicherweise im Hausgeld enthalten und werden dann nach dem tatsächlichen Verbrauch im Rahmen der Jahresabrechnung ermittelt.

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