Verständlicherweise stellen sich viele Interessenten für eine Eigentumswohnung die Frage, welche Nebenkosten mit dieser verbunden sind. Oftmals sind es ein kostengünstiges Wohnen und der Wunsch nach einer guten Altersvorsorge, was potenzielle Käufer mit Wohneigentum verbinden. Zahlt der Mieter gewöhnlich die Kaltmiete plus die Nebenkosten, welche dann gemeinsam die Warmmiete ausmachen, ist es bei der Eigentumswohnung das Hausgeld. Ob dieses monatlich oder jährlich zu entrichten ist, erfahren Sie in diesem ersten Blogbeitrag aus der Reihe „FAQ“.
Praktisch zahlt man das Hausgeld monatlich
Wenn Sie Ausschau nach einer Eigentumswohnung halten, sollten Sie unter anderem prüfen, welches monatliche Hausgeld zu entrichten ist und wie gut die Instandhaltungsrücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft gefüllt ist. In den Exposés ist immer der Betrag angegeben, den man monatlich auf das WEG-Konto der Eigentümergemeinschaft zahlen muss. Die Höhe setzen der Wirtschaftsplan sowie die Miteigentumsanteile, die man zusammen mit dem Sondereigentum erwirbt, fest. Dabei muss man jedoch bedenken, dass die monatlichen Zahlungen nur Vorauszahlungen – ähnlich einer Abschlagszahlung wie für Strom oder Gas – darstellen.
Das Hausgeld wird pro Wirtschaftsjahr abgerechnet
Am Ende eines Wirtschaftsjahres wird abgerechnet. Dies ist Aufgabe der Hausverwaltung, welche die Jahresabrechnung, bestehend aus Gesamtabrechnung und Einzelabrechnungen, erstellt. Hier kann es zu sogenannten Abrechnungsspitzen kommen. Entweder muss man etwas nachzahlen oder man erhält eine Rückerstattung. In der Praxis ist es sehr unwahrscheinlich, dass man genau auf den Wert € 0,00 kommt, denn der Wirtschaftsplan ist immer nur eine Schätzung. Die Jahresabrechnung sollten Sie sehr genau prüfen, denn dort können sich leicht Fehler einschleichen und man erkennt mögliche Kostentreiber. Auch die Entwicklung der Instandhaltungsrücklage ist ein wichtiger Prüfpunkt. So ist es verständlich, dass viele WEGs einen Belegprüfer bestellen, der die Unterlagen bei der Hausverwaltung einsieht und einer Überprüfung unterzieht. Oftmals handelt es sich um ein Mitglied aus dem Verwaltungsbeirat.
Wenn die monatlichen Hausgeldzahlungen zu hoch werden
Ein günstiges Wohnen setzt in der Regel voraus, dass das Hausgeld auf einem angemessenen Niveau bleibt. Die laufenden Kosten – in etwa für Dienstleister wie Gartendienst oder Hausmeisterservice – sollten unter Kontrolle bleiben. Gleiches gilt für die Versicherungen. Und für den Anteil, welcher der Zuführung zur Instandhaltungsrücklage dient, gibt es die sogenannte Peters‘sche Formel, mit der ein empfehlenswerter Betrag gefunden werden kann. Tipp: Unseriöse Hausverwalter erkennt man oftmals daran, dass unter ihrer Verwaltung die Kosten erheblich ansteigen und damit das monatlich zu entrichtende Hausgeld signifikant höher angesetzt wird, ohne dass das Gemeinschaftseigentum davon profitiert. Ein ein guter (und günstiger) Gartendienst möchte nach Ablauf der Vertragszeit nicht mehr mit dem Verwalter zusammenarbeiten, sodass auf einen teureren Anbieter ausgewichen werden muss. Der WEG-Verwalter war vielleicht wenig kooperativ und hat durch Untätigkeit einen übergriffigen Beirat die Mitarbeiter des Gartendienstes schikanieren sowie durch diesen unerlaubterweise Arbeitsabnahmen durchführen lassen. Auch neigen schlechte Verwaltungen dazu, ihre Verwaltergebühren regelmäßig zu erhöhen.
Die Antwort kurz und knapp
Hausgeldzahlungen zahlt man als Besitzer einer Eigentumswohnung auf monatlicher Basis. Abgerechnet wird einmal pro Jahr. Dann ist eine Nachzahlung oder eine Rückerstattung möglich. Man kann die Hausgeldzahlungen also mit den üblichen Abschlagszahlungen für Gas und Strom pro Monat vergleichen.