Hausverwaltung-Ratgeber.de zu Ostern 2021: Ein Zwischenfazit!

Erfahren Sie, was sich auf dem Blog Hausverwaltung-Ratgeber.de (HVR) zwischenzeitlich getan hat.

Seit dem letzten Zwischenfazit zu den Aktivitäten rund um den Blog Hausverwaltung-Ratgeber.de hat sich viel getan. Vor allem prägte die COVID19-Pandemie das vergangene Jahr und zeigt seitdem auch erhebliche Auswirkungen auf den Immobiliensektor – und bringt jede Menge Fragen vor allem auch für Wohnungseigentümergemeinschaften mit. Aber auch die Reformierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) hin zum Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEModG), das zum 1. Dezember 2020 in Kraft getreten ist, war ein wichtiger Meilenstein in den vergangenen Jahren. Gerne wollen wir in diesem Beitrag einen Überblick über diese zwischenzeitlichen Entwicklungen geben und auch auf aktuelle Daten sowie Informationen zu Hausverwaltung-Ratgeber.de hinweisen.

Wesentliche Änderungen durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)

Das sind die Kernänderungen und Neuerungen am WEMoG gegenüber dem WEG
Das WEMoG wurde zum 1. Dezember 2020 in Kraft gesetzt und beeinhaltet wesentliche Änderungen, die Wohnungseigentümer kennen sollten.

Viele Änderungen in der Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes wurden aufgrund der COVID19-Pandemie in zahlreichen Eigentümerversammlungen noch nicht so richtig in der Praxis erprobt. Zahlreiche Wohnungseigentümergemeinschaften hatten schon länger keine Eigentümerversammlung mehr. Zu den Gesetzesänderungen gehören aber unter anderem der Umstand, dass es keinen Ersatztermin für die Eigentümerversammlung mehr gibt, da eine Beschlussfähigkeit nun immer gegeben ist – ganz unabhängig davon, wie viele Stimmenanteile vertreten sind. Die Ladungsfrist verlängert sich von zwei auf drei Wochen und auch Nicht-Beiräte können zu den Versammlungen einladen. Für WEGs, in denen es einen Mehrheitseigner gibt, wird es noch ein bisschen interessanter. Eigentümer haben einen Anspruch auf barrierefreien Aus- und Umbau, auf den Einbau von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge sowie auf Maßnahmen zum Einbruchsschutz. Zudem gibt es grünes Licht für einen Glasfaseranschluss, sofern gewünscht. Die jeweiligen Kosten sind dann von den Eigentümern selbst zu tragen. Stehen Umbaumaßnahmen auf der Liste, so können diese mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Aber: Die Kosten übernehmen diejenigen, die der Maßnahme zugestimmt haben, es sei denn, es wurde mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen votiert. Und auch sonst ändert sich hier und da einiges: Es muss kein wichtiger Grund mehr für die Abberrufung des Verwalters vorliegen, sondern der Prozess der Abwahl wird vereinfacht. Ob die anvisierte “vereinfachte Jahresabrechnung” für mehr Transparenz und Durchblick sorgen wird, ist hingegen überaus fraglich. Auch ist der Umstand mit Vorsicht zu sehen, dass der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Haftung und Verantwortung für das Gemeinschaftseigentum übertragen wird. Im Klartext bedeutet dies, dass die Eigentümer für eine nicht ordnungsgemäße Verwaltung haften und für mögliche Pflichtverletzungen der Verwaltung aufkommen müssen.

Hausverwaltung-Ratgeber.de betreibt seit 2020 ein Branchenverzeichnis für Immobiliendienstleister

Aufgrund der hohen Themenrelevanz und des Fehlens eines spezialisierten Branchenverzeichnisses für Dienstleister rund um die Immobilie, haben wir in 2020 mit dem Aufbau mehrerer Branchenbücher begonnen und werden das Verzeichnis auch weiterhin kontinuierlich erweitern. Bis jetzt sind mehr als 3.500 Brancheneinträge enthalten, wobei über 250 Städte – inklusive aller deutschen Großstädte – abgedeckt sind. Das Verzeichnis besteht derzeit aus den folgenden Branchenbüchern:

Die User profitieren von einem einfach zu nutzenden Verzeichnis, das einen sehr hohen Spezialisierungsgrad aufweist. Interessierte Unternehmen können sich dort eintragen lassen und hierdurch die eigene Reichweite erhöhen. Für 2021 sind noch weitere Branchenbücher geplant (z. B. Homestager, Rohrreinigungen, Schlüsseldienste usw.).

Neue Kooperation unseres Blogs im Bereich Finanzen

Das Logo von Finanzblogroll.net.
Wenn Sie sich für Finanzen und Investitionsmöglichkeiten interessieren, sind Sie bei Finanzblogroll.net richtig. Klicken Sie auf das Bild, um die Website zu öffnen.

Seit März 2021 sind wir bei Finanzblogroll in der Blogübersicht gelistet. Dort werden User über wichtige Themen aus der Finanzwelt informiert, wozu eine Vielzahl an Beiträgen sowie eine stündlich aktualisierte Übersicht an neuen Artikeln der gelisteten Blogs bereitgestellt wird. Das monatlich erscheinende Magazin kann dort ebenfalls abonniert werden. Finanzblogroll ist also für all diejenigen interessant, die mit geeigneten Anlagestrategien Vermögen für die verschiedensten Vorhaben aufbauen möchten. Immobilien können einen wesentlichen Teil einer solchen Strategie ausmachen, sodass die Kooperation zwischen Finanzblogroll und Hausverwaltung-Ratgeber.de mit einem klaren Mehrwert für die Leser beider Blogs verbunden ist. Für die April-Ausgabe des Magazins ist ein Gastbeitrag von Hausverwaltung-Ratgeber.de geplant, worüber wir uns sehr freuen.

Neue Inhalte rund um die Eigentumswohnung und kostenlose Downloads

Seit dem ersten Zwischenfazit hat Hausverwaltung-Ratgeber.de kontinuierlich an Reichweite gewonnen und eine Vielzahl an Artikeln sowie Blogbeiträgen veröffentlicht. Dazu gehören auch viele Vorlagen und Muster, die wir Ihnen zum kostenlosen Download anbieten. Dazu gehören beispielsweise:

Das sind unsere kostenlosen Downloads für Eigentümer, Mieter und Vermieter sowie Hausverwaltungen.
Profitieren Sie von unseren Vorlagen und Mustern, die alle zum kostenlosen Download bereitstehen.

Ebenso haben gerade in den vergangenen Monaten nochmals deutlich mehr Leserinnen und Leser als bisher die Kommentarfunktion im Blog genutzt und über ihre eigenen Erfahrungen mit der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften berichtet oder Fragen an die Community gerichtet. Besonders hervorzuheben ist hier der Kommentar eines anonymen Hausverwalters („Ein Verwalter“) für WEG-Eigentum im Artikel „Hausverwaltung – was soll und darf sie kosten?“, der eine sehr interessante Perspektive aus der Sicht der Hausverwaltung bereitstellt. Hier zeigt sich erneut, dass man bei der Hausverwaltung nicht sparen sollte, da diese nur dann gut arbeiten kann, wenn sie angemessen vergütet wird. Gleichzeitig bekommt man einen aus unserer Sicht realistischen und tiefergehenden Einblick in die tägliche Arbeit in der WEG-Verwaltung.

Fakten zu Hausverwaltung-Ratgeber.de im Überblick

Anbei die Kennzahlen zu Hausverwaltung-Ratgeber (Stand 30.03.2021):

    • Bis dato sind 910 Beiträge und Artikel mit über 425.000 Wörtern veröffentlicht worden.
    • Hierzu existieren 217 Kommentare mit fast 20.000 Wörtern.
    • Seit dem Launch wurden mehr als 1,4 Millionen Seiten aufgerufen.
    • Pro Monat verzeichnet der Blog mehr als 40.000 Besucher.

Diese Zahlen zeigen, dass sich Hausverwaltung-Ratgeber.de als Blog und als Branchenverzeichnis im Internet etabliert hat. Gastautoren haben ebenfalls die Möglichkeit, eine ansprechende Leserschaft mit großer Reichweite zu adressieren und über aktuelle Entwicklungen im Immobiliensektor zu informieren. Wenn Sie Interesse an der Veröffentlichung eines Gastartikels haben, beachten Sie bitte unsere Richtlinien. Wir freuen uns, wenn Sie auch weiterhin Hausverwaltung-Ratgeber.de aufrufen, um sich über Ihre Fragen rund um die Immobilie zu informieren. Schöne Ostern und bleiben Sie gesund!

Über die Autorin

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