Hausverwaltung: Was sind die Aufgaben, Kosten & wer darf verwalten?

Tipps, Hinweise und Ratschläge für eine ordentliche Hausverwaltung für Eigentumswohnungen durch einen WEG-Verwalter.
Bei der Hausverwaltung geht es in der Regel um viel Geld. Immobilien sind für viele Menschen in Deutschland mittlerweile eine Geldanlage. Doch nur die wenigsten Besitzer einer Eigentumswohnung kennen sich mit den Aufgaben und Pflichten eines WEG-Verwalters aus. Informieren Sie sich!

Die Nutzung von Immobilen macht vielfältige Verwaltungstätigkeiten erforderlich. Geht es um die Verwaltung von Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG), spricht man üblicherweise von der Hausverwaltung. Diese Aufgabe wird von einem Hausverwalter wahrgenommen, der durch die WEG bestellt werden muss.


Die Hausverwaltung ist aus der Welt der Immobilien nicht wegzudenken. Ganz gleich, um welche Art von Immobilie es sich handelt, diese benötigt eine Verwaltung, damit eine Immobilie genutzt und erhalten werden kann. Wer ein Haus oder ein Grundstück sein Eigen nennt, ist letztendlich auch regelmäßig mit klassischen Aufgaben der Hausverwaltung konfrontiert, an denen es kein Vorbeikommen gilt: So wollen etwa die Betriebskosten beglichen, erforderliche Reparaturen oder auch Verschönerungsmaßnahmen durchgeführt werden. Sobald man etwa eine Rechnung für die Grundsteuer oder eine Versicherung begleicht, ist man de facto im Bereich der Hausverwaltung tätig.

Grundsätzlich umfasst die Hausverwaltung als Oberbegriff die folgenden Bereiche:

Infografik mit den verschiedenen Formen der Hausverwaltung (WEG, Miet, SEV).

Die Verwaltung von Gewerbeimmobilien ab einer bestimmten Größe und Komplexität gehört in der Regel nicht mehr zum Bereich der Hausverwaltung, es handelt sich dann vielmehr um ein Facility Management. Man denke hier beispielsweise an ein Einkaufszentrum oder an ein größeres Lagerhaus, welches einer ganz anderen Verwaltung als ein Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen bedarf. Auf Hausverwaltung-Ratgeber.de geht es vor allem um die Hausverwaltung für Eigentumswohnungen bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), also um die sogenannte Wohnungseigentumsverwaltung.

 

Die Hausverwaltung für Wohnungseigentum (WEG-Verwaltung)

Im Kern dient die Hausverwaltung dazu, eine Immobilie zu bewirtschaften und zu erhalten. Sie übernimmt für die Eigentümergemeinschaft all jene Aufgaben, die ein Hausbesitzer selbst wahrnehmen müsste. Die rechtliche Grundlage einer jeden Hausverwaltertätigkeit ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Dieses Gesetz wurde 1951 eingeführt und umfasst 64 Paragrafen, von denen einige mittlerweile entfallen sind. Für die Hausverwaltung von Wohnungseigentum ist insbesondere der 3. Abschnitt mit den Paragrafen 20 bis 29 von Interesse.

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt klar, was unter einer ordentlichen bzw. ordnungsgemäßen Verwaltung vom Gemeinschaftseigentum zu verstehen ist.
Das Wohnungseigentumsgesetz regelt klar, was unter einer ordnungsgemäßen Verwaltung zu verstehen ist. Im Optimalfall wird eine Immobilie durch einen kompetenten WEG-Verwalter so verwaltet, dass die Betriebskosten günstig sind und das Gemeinschaftseigentum in einem gepflegten Zustand erhalten bleibt.

Zunächst ist es wichtig, zwischen der Person und der Tätigkeit zu unterscheiden. Eine jede Wohnungseigentümergemeinschaft ist gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) dazu verpflichtet, einen Verwalter zu bestellen, dem alle Aufgaben aus dem Bereich der Hausverwaltung obliegen. Diese ergeben sich ebenfalls aus dem Wohnungseigentumsgesetz sowie aus vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Gemeinschaft und dem Verwalter. Der Verwalter einer Wohnungseigentumsgemeinschaft ist zu einer sogenannten ordnungsgemäßen Verwaltung verpflichtet. Umgangssprachlich wird hierfür auch schon mal der Begriff „ordentliche Verwaltung“ genutzt. Was unter einer ordnungsgemäßen Verwaltung zu verstehen ist, führt das WEG in einem wichtigen Paragrafen auf.

Ordnungsgemäße Verwaltung nach § 21 WEG

  1. Die Aufstellung einer Hausordnung.
  2. Die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums.
  3. Die Feuerversicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert sowie eine angemessene Versicherung der Wohnungseigentümer gegen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
  4. Die Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage.
  5. Die Aufstellung eines Wirtschaftsplans.
  6. Die Duldung aller Maßnahmen, die zur Herstellung einer Fernsprechteilnehmereinrichtung, einer Rundfunkempfangsanlage oder eines Energieversorgungsanschlusses zugunsten eines Wohnungseigentümers erforderlich sind.

Diese recht antiquiert wirkenden Punkte kann man auch etwas einfacher zusammenfassen:

„Eine ordentliche Verwaltung sorgt dafür, dass das Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft ordentlich gepflegt wird, der Wert im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten so gut wie möglich erhalten bleibt und die Eigentümer Zugang zur üblichen Infrastruktur (Strom, Wasser, Gas, Telefon usw.) haben und gleichzeitig ausreichend versichert sind.“

Aus diesem Katalog der Anforderungen an eine ordnungsgemäße Verwaltung ergeben sich weitere Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz und eine vielfältige Bandbreite an praktischen Aufgaben, die der Hausverwalter besorgen muss. Diese unterteilen sich in zwei Bereiche, die beide besondere Fachkenntnisse voraussetzen.

Teilbereiche der Hausverwaltung

  • Kaufmännische Verwaltung
  • Technische Verwaltung

Die Wahrnehmung beider Teilbereiche der Hausverwaltung erfordert immer auch die Einhaltung aller relevanten Gesetze und Vorschriften sowie eine Vielzahl an organisatorischen Tätigkeiten.

Liste mit Hausverwaltungen (nach Städten)

Die Aufgaben der Hausverwaltung (WEG): Ordnungsgemäße Verwaltung im Detail

Ein guter WEG-Verwalter muss, damit er eine ordnungsgemäße Hausverwaltung sicherstellen kann, über kaufmännische und technische Kompetenzen verfügen.
Als Hausverwalter sind Sie mit den unterschiedlichsten Tätigkeiten befasst. Dafür muss ein WEG-Verwalter sowohl kaufmännische als auch technische Kompetenzen mitbringen. Gleichzeitig ist der Berufsalltag in der Hausverwaltung oftmals sehr abwechslungsreich, was vielen professionellen Verwaltern zusagt.

Als Wohnungseigentümer wünscht man sich immer einen Hausverwalter, der eine ordnungsgemäße Verwaltung gewährleistet. Bei einer ordnungsgemäßen Verwaltung sind die Chancen, dass Sie mit Ihrer Eigentumswohnung einen finanziellen Schaden erleiden, deutlich geringer als bei einer nachlässigen Form der Verwaltung.

Damit die oben genannten Punkte erfüllt werden, sind verschiedene Maßnahmen seitens des Hausverwalters nötig – schließlich geht es darum, die Immobilie zu bewirtschaften und gegen einen übermäßigen Verschleiß zu sichern. Dies bezieht sich natürlich immer nur auf das Gemeinschaftseigentum und nicht auf das Sondereigentum, also beispielsweise auf die konkreten Eigentumswohnungen. Die Aufgaben und Befugnisse eines Verwalters werden mit § 27 Absatz 1 – 3 WEG definiert und dürfen gemäß Absatz 4 dieses Paragrafen nicht eingeschränkt werden – auch dann nicht, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft dies explizit wünscht. Eine Erweiterung ist jedoch möglich und entsprechende Aufgaben sowie Pflichten können dann im Verwaltervertrag aufgenommen werden.

Aufgaben und Pflichten eines WEG-Verwalters

  1. Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen.
  2. Führen der Beschlusssammlung.
  3. Umsetzung von Beschlüssen.
  4. Verwaltung der Finanzen der Wohnungseigentümergemeinschaft (siehe WEG-Eigenkonto).
  5. Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums.
  6. Pflicht zur Erhaltung des Immobilie.
  7. Verantwortung für den Geldverkehr sowie für das Forderungsmanagement und das Geltendmachen von Ansprüchen.
  8. Zuständigkeit für den gesamten Schriftverkehr der Wohnungseigentümergemeinschaft.
  9. Wahrung von Fristen im Sinne der Wohnungseigentümergemeinschaft.
  10. Erstellung von Zustimmungserklärungen.
Fehler in der Hausverwaltung können für den WEG-Verwalter ebenso teuer werden wie für die Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Wer sich mit den Grundlagen der Hausverwaltung nach dem WEG nicht auskennt, kann leicht ausrutschen und Schiffbruch erleiden. Das gilt für Verwalter ebenso wie für Wohnungseigentümer

Im Rahmen der Hausverwaltung ist ein Verwalter auch immer gegenüber den Wohnungseigentümern auskunftspflichtig und muss auch deren Recht auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen der WEG gewähren.

In Ergänzung zu den oben genannten Punkten ist der Verwalter stets auch verpflichtet, Eigentümern eine Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen zu ermöglichen und Auskünfte im Rahmen der Eigentümerversammlung zu erteilen. Ebenso muss er die Unterlagen der WEG sorgfältig bewahren und nach der Beendigung seiner Bestellung vollständig zurückgeben.

Ein guter Videobeitrag zum Thema “WEG-Hausverwaltung”!

Es ist sehr schön, dass der SWR sich in einer Folge des Magazins MARKTCHECK Fragen rund um die Aufgaben und Pflichten der Hausverwaltung widmet. Die Antworten von Karl-Dieter Möller sind sehr gut. Der Beitrag macht auf die grundsätzlichen Probleme im Bereich der WEG-Verwaltung aufmerksam!

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Der Mietverwalter: Ansprechpartner für Mieter und Vermieter

Die Mietverwaltung ist, im Gegensatz zur WEG-Verwaltung, für reine Mietobjekte zuständig. Sie vertritt den Vermieter gegenüber dem Mieter und sorgt für die Wahrnehmung der Pflichten des Vermieters nach § 535 BGB und folgende. Wer sich als Vermieter nicht selbst um die Fülle seiner Aufgaben im Rahmen eines Mietvertrags kümmern möchte, kann diese gegen eine entsprechende Vergütung einem Mietverwalter überlassen.

Eng verbunden mit der Hausverwaltung ist auch die Mietverwaltung, bei der ein Verwalter für die Abwicklung eines Mietverhältnisses zuständig ist. Der Vermieter hat hierdurch eine deutlich geringere Verwaltungslast und profitiert in der Regel gleichzeitig von den Fachkenntnissen des Mietverwalters. Dieser fungiert sozusagen als Schnittstelle zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Dies vereinfacht für beide Seiten viele Aspekte eines Mietverhältnisses. Zudem können mögliche Konflikte durch die Mietverwaltung etwas abgeschwächt werden, da sich Vermieter und Mieter bei Problemen im Mietverhältnis nicht auseinandersetzen müssen. Selbstverständlich sind mit einer Mietverwaltung Kosten für den Vermieter verbunden, die nicht umlagefähig sind.

Die Aufgaben eines Mietverwalters im Rahmen der Vermietung von Eigentumswohnungen zur Erzielung von Einnahmen im Immobiliensektor.
Ein Mietverwalter ist die Schnittstelle zwischen dem Wohnungseigentümer und dem Mieter sowie der zuständigen WEG-Verwaltung.

Aufgabe eines Mietverwalters ist es, für eine einwandfreie und vorschriftenkonforme Umsetzung eines Mietverhältnisses zu sorgen. Er ist für die Aufrechterhaltung des vereinbarten Zustands der Mietsache ebenso verantwortlich, wie für eine Sicherstellung der regelmäßigen und pünktlichen Zahlung der Miete.

Typische Aufgaben eines Mietverwalters

  • Auswahl geeigneter und solventer Mieter.
  • Vereinbarung und Durchführung von Besichtigungsterminen.
  • Abschluss und Verwaltung des Mietvertrags, inklusive der Wahrnehmung von Übergabe- und Abnahmeterminen.
  • Sicherstellung der Zahlung des Mietzinses durch den Mieter.
  • Ablesen von Verbrauchswerten.
  • Erstellung von Nebenkostenabrechnungen und Bearbeitung möglicher Widersprüche seitens des Mieters.
  • Bearbeitung und Klärung von Mieterbeschwerden.
  • Beauftragung notwendiger Reparaturen und Zusammenarbeit mit Handwerkern sowie der Hausverwaltung.
  • Klärung von möglichen Mietminderungen.

Wer darf eigentlich im Bereich der Hausverwaltung tätig sein?

Obwohl es bei der Hausverwaltung in den meisten Fällen um viel Geld geht, kann nahezu jeder Mensch Hausverwalter werden. Das bedeutet folglich ein großes Risiko für Wohnungseigentümergemeinschaften, wenn sie an einen fragwürdigen und inkompetenten Hausverwalter geraten.

So kann man in Deutschland Immobilienverwalter werden und Mietwohnungen oder WEG-Eigentum im Rahmen einer Hausverwaltung verwalten.
Wer darf in Deutschland eigentlich Immobilienverwalter werden? Die Antwort ist leider recht ernüchternd: Eine besondere Ausbildung oder ein spezifisches Studium ist nicht vorgeschrieben. Ab August 2018 ist jedoch eine Gewerbeerlaubnis erforderlich, um Verwalter zu werden. Die Hürden sind eigentlich nicht der Rede wert.

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern sind in Deutschland keine besonderen Anforderungen in rechtlicher Hinsicht an eine berufliche Tätigkeit im Bereich der Hausverwaltung geknüpft. Dementsprechend kann also jeder Hausverwalter werden – ganz unabhängig davon, über welche beruflichen Qualifikationen er verfügt. Seit 2018 ist lediglich eine Zulassung gemäß Gewerbeordnung (§ 34 c GewO) erforderlich, die keine wirkliche Hürde darstellt (siehe Artikel zum Sachkundenachweis für Hausverwalter). Auch, wenn keine besonderen beruflichen Qualifikationen für die Tätigkeit als Hausverwalter erforderlich sind, gibt es jedoch spezielle Ausbildungswege und Studiengänge, die unter anderem auf die Verwaltung von Immobilien ausgerichtet sind.

Relevante berufliche Qualifikationen für die Hausverwaltung

  • Ausbildung zum Immobilienkaufmann
  • Ausbildung zum Immobilienassistent
  • Ausbildung zum Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
  • Weiterbildung zum Immobilienfachwirt
  • Ausbildung zum Geprüften Immobilienverwalter
  • Fernstudium zum Haus- und Grundstücksverwalter
  • Einschlägige Ausbildung an einer Berufsakademie (z. B. im Bereich Betriebswirtschaftslehre)
  • Fachhochschulstudium in einem geeigneten Studiengang (s.o.)

Eine oben genannte Qualifikation ist natürlich ein Hinweis darauf, dass eine Person über entsprechende Kenntnisse in der Hausverwaltung verfügt. Jedoch muss ein Hausverwalter mit einer solchen Berufsausbildung oder einem Studium nicht unbedingt gleich der bessere Hausverwalter sein. Es gibt auch sehr engagierte Quereinsteiger in diesem Berufsfeld, die über viel Erfahrung verfügen und eine einwandfreie Hausverwaltung gewährleisten. Ob eine Person als Hausverwalter geeignet ist, liegt vor allem im konkreten Einzelfall begründet. Rein rechtlich darf sich eine natürliche (z. B. ein eingetragener Kaufmann e.K.) oder eine juristische Person ebenso als Hausverwalter betätigen wie eine GmbH. Personengemeinschaften, wie sie etwa eine GbR oder Eheleute darstellen, ist eine Hausverwaltertätigkeit nach WEG nicht gestattet.

Ein Miteigentümer als Hausverwalter ist ebenfalls möglich: Lohnt sich eine Selbstverwaltung?

Tipps und Hinweis, wann es sinnvoll sein kann, einen Miteigentümer zum Verwalter einer WEG zu bestellen.
Eine kompetente Miteigentümerin oder ein fachlich versierter Miteigentümer kann ebenfalls die Hausverwaltung übernehmen. Diese Person muss natürlich durch die entsprechende Wohnungseigentümergemeinschaft auf einer Eigentümerversammlung bestellt werden. Die Konstellation eines Miteigentümers bietet zahlreiche Vorteile, aber bringt auch das Potenzial für Probleme mit. Jede WEG, die mit diesem Gedanken spielt, sollte sich vorab bestens informieren.

Tatsächlich ist die Option auch zulässig, dass ein einzelner Miteigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft von dieser zum Verwalter bestellt wird und damit alle Aufgaben der Hausverwaltung übernimmt. Dies kann bei Vorliegen aller erforderlichen fachlichen wie persönlichen Kompetenzen durchaus eine attraktive Lösung sein, um auf kostengünstige Weise eine gute Verwaltung des Gemeinschaftseigentums sicherzustellen. In der Regel ist ein Wohnungseigentümer sehr engagiert, wenn es um die Immobilie geht, in der er selbst eine Wohnung besitzt oder gar darin wohnt. Auf der anderen Seite ergeben sich zusätzlich Konfliktmöglichkeiten aufgrund der geringeren räumlichen Distanz zu den anderen Miteigentümern, was in bestimmten Konstellationen die Hemmschwelle für Streitigkeiten senken kann. Ein Miteigentümer, der sich zum Verwalter der WEG bestellen lassen möchte, sollte jedoch bedenken, dass er für sein Handeln auch haftet. In jedem Fall wird der Abschluss eines konkreten Vertrages empfohlen.

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Ab 1. August 2018 gibt es Änderungen für den Bereich Hausverwaltung

Die Neuregelung zum 1. August 2018 mit einer sechsmonatigen Übergangsfrist ist aus Verbraucherschutzsicht größtenteils unbefriedigend. Der wichtige Sachkundenachweis für Hausverwalter und Mietverwalter fehlt noch immer.

Das bisherige Fehlen einer Zulassungspflicht für Hausverwalter stand in der Vergangenheit von mehreren Seiten aus in der Kritik, sodass sich der Gesetzgeber zu einer Neuregelung entschloss. Bisher musste man als Hausverwalter lediglich anzeigen, dass man eine solche Tätigkeit aufgenommen hat. Wer als Hausverwalter zukünftig tätig sein möchte, benötigt nun eine Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung. Doch die Anforderungen sind hier relativ gering und es ist nach wie vor kein Sachkundenachweis erforderlich.

Zulassungspflicht Wohnimmobilienverwalter – Anforderungen für die Erlaubnis

Tipps und Hinweise, wie Sie für Ihre WEG einen guten und seriösen Hausverwalter finden.
Da die Hürden für eine Gewerbeausübung im Bereich der Hausverwaltung überaus gering sind, müssen Sie selbst Ausschau nach einem geeigneten WEG-Verwalter halten. Leider befinden sich noch viele schwarze Schafe auf dem Markt. Mit den richtigen Hinweisen minimieren Sie jedoch die Chancen, dass Sie einen solchen zum Verwalter Ihrer WEG bestellen.
  • Nachweis der Zuverlässigkeit
  • Nachweis geordneter Vermögensverhältnisse
  • Nachweis einer abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung

Unter dem Begriff „Wohnimmobilienverwalter“ versteht der Gesetzgeber im Übrigen Mietverwalter und WEG-Verwalter. Gleichzeitig wurde durch die Neuregelung die Pflicht zur Weiterbildung eingeführt wurde, die einen zeitlichen Rahmen von 20 Stunden in drei Jahren vorsieht. Dies betrifft sowohl den Verwalter, als auch eine angemessene Anzahl an vertretungsberechtigten Personen, sofern dieser im Rahmen der Hausverwaltung durch Angestellte unterstützt wird. Bei einem Verstoß gegen diese Auflagen drohen selbstverständlich Bußgelder. Aber: Die Neuregelung sieht keinen Sachkundenachweis vor, was beispielsweise der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) und der Immobilienverband IVD nach wie vor kritisieren. Zudem sind ausgebildete Immobilienkaufleute und Immobilienfachwirte in den ersten drei Jahren einer Verwaltertätigkeit von der Pflicht zur Weiterbildung ausgenommen.

Die neue Zulassungs- und Weiterbildungspflicht für Hausverwalter im Fazit

Eine Weiterbildungspflicht für Haus- und Mietverwalter ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung, doch bleibt ein Sachkundenachweis wünschenswert.

Fasst man die Neuerungen zusammen, so haben sich die Hürden, einem Gewerbe als Hausverwalter nachzugehen, nur geringfügig erhöht und es bleibt mehr als fraglich, wie 20 Stunden Weiterbildung verteilt auf einem Zeitraum von drei Jahren, also 36 Monate, die notwenige Fachexpertise sicherstellen sollen. Was bei etwas mehr als 30 Minuten im Monat an Weiterbildung hängen bleibt, ist vermutlich sehr überschaubar. Die schwarzen Schafe in der Branche werden durch diese Gesetzesänderung zum 1. August 2018 mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten vermutlich nicht aus dem Verkehr gezogen, solange sie in der Vergangenheit nicht schon durch fehlende Zuverlässigkeit oder ungeordnete Vermögensverhältnisse aktenkundig aufgefallen sind. Es bleibt aus Verbraucherschutzsicht zu hoffen, dass ein Sachkundenachweis zukünftig dennoch in den Bereich der Hausverwaltung Einzug hält. Auch täte dies dem Ruf der Branche sehr gut.

FAQ – Die Hausverwaltung in der Zusammenfassung

Was macht eine WEG-Verwaltung?

Eine WEG-Verwaltung erledigt im Auftrag einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) die Verwaltung des Gemeinschaftseigentum. Sie setzt Beschlüsse um, kümmert sich um die Finanzen und ruft Eigentümerversammlungen ein. Ebenso erstellt Sie Wirtschaftspläne und Hausgeldabrechnungen. Der Verwalter vertritt die WEG nach innen und außen. Weitere Informationen finden Sie hier

Was kostet WEG-Verwaltung?

Eine WEG-Verwaltung kostet in den meisten Fällen zwischen EUR 20,00 und EUR 30,00 pro Wohneinheit und Monat, also jährlich rund EUR 240,00 bis EUR 360,00. Teilweise gibt es auch Angebote für unter € 20,00, die jedoch selten empfehlenswert sind. Tipps zur Verwaltersuche

Ist ein Verwalter Pflicht?

Ja, für jede Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) besteht die Pflicht, einen Verwalter zu bestellen. In der Regel handelt es sich um eine professionelle Hausverwaltung. Jedoch kann eine WEG auch selbst verwaltet werden, indem ein Eigentümer bestellt wird. Bei der Miet- und Sondereigentumsverwaltung gibt es hingegen keine Verwalterpflicht.

Was darf ein WEG-Verwalter nicht?

Der Verwalter einer WEG darf nicht eigenmächtig Beschlüsse ändern oder aussetzen. Ihm ist es zudem untersagt, sich selbst im Namen der WEG zu entlasten. Darüber hinaus darf der WEG-Verwalter die Gelder der Gemeinschaft nicht auf einem Treuhandkonto anlegen. Tipps zum WEG-Konto

Was ist eine WEG-Verwaltung?

Infografik mit den verschiedenen Formen der Hausverwaltung (WEG, Miet, SEV).

Eine WEG-Verwaltung ist eine Hausverwaltung, die im Auftrag einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) handelt. Der Verwalter wird durch die WEG per Beschluss bestellt und hat hierdurch bestimmte Rechte und Pflichten.

Was sind die Aufgaben eines Hausverwalters?

Die Aufgaben eines Hausverwalters bestehen in der Umsetzung von Beschlüssen sowie in der Wahrnehmung der Finanzen der WEG. Er ist für eine ordnungsgemäße Betreuung des Gemeinschaftseigentums verantwortlich. Dazu beruft er unter anderem Eigentümerversammlungen ein und erstellt Wirtschaftspläne sowie Jahresabrechnungen für die WEG.

Wie hoch dürfen die Verwalterkosten sein?

Erfahren Sie, wie hoch ein Hausgeld sein darf, um als "normal" zu gelten.

Die Gebühren für eine Hausverwaltung liegen normalerweise zwischen EUR 20,00 und EUR 30,00 monatlich pro Wohneinheit (Sondereigentum). Eigentümer dürfen sich von den Kosten nicht täuschen lassen, das günstigste Angebot ist selten empfehlenswert. Bei der WEG-Verwaltung sollte man auf Qualität setzen, um teure Folgekosten und ein hohes Hausgeld zu vermeiden. Diese kostet manchmal etwas mehr. Mehr zu den Verwalterkosten

Informationen zum WEMoG 2020

Warum ist die Hausverwaltung so wichtig für Wohnungseigentümer?

Immobilien sind teuere Anlageobjekte und nur selten günstig im Unterhalt. Wie mit Ihrer Immobilie – und damit mit Ihrem Geld – umgegangen wird, hängt nicht unwesentlich vom Hausverwalter ab. Mit einem guten Kenntnisstand hinsichtlich der Hausverwaltung schaffen Sie mehr Sicherheit für sich!

Eine schlechte Hausverwaltung liegt oftmals nicht alleine am WEG-Verwalter, sondern auch am Verwaltungsbeirat sowie an der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
Kommt es bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu einer solchen Maßnahme wie auf dem Bild, kann man in aller Regel sagen, dass hier “ganze Arbeit” geleistet worden ist. Entweder hat der WEG-Verwalter inkompetent gehandelt, oder die Wohnunsgeigentümergemeinschaft wollte nicht ausreichend finanzielle Mittel in die Immobilie investieren. Ein schlechter Beirat kann ebenfalls dazu beigetragen haben. In der Regel sind jedoch Fehlentscheidungen und fehlende Kompetenz auf allen Seiten ursächlich, wenn eine Immobilie abgerissen werden muss. Dementsprechend wichtig ist es, dass Sie sich als Wohnungseigentümer auf Ihren Hausverwalter und auf den Verwaltungsbeirat verlassen können. Der Gesetzgeber schützt Sie im Hinblick auf einen Schadensfall kaum.

Wer Eigentümer einer Wohnung ist, hat sich mit dem Kauf oder der Übernahme für eine bestimmte Nutzung entschieden und dabei vermutlich finanzielle Aspekte eingehend berücksichtigt. Gerade im Zeitalter von Niedrigzinsen auf Immobiliendarlehen sind Eigentumswohnungen ein interessantes Anlage- und Renditeobjekt geworden. Unabhängig von der Frage, warum man sich für Eigentum entschieden hat, ist dieses immer mit einem monetären Wert verbunden. Es geht also um Geld und im Falle der meisten Immobilien um viel Geld. Da ist es verständlich, dass man die Immobilie, in der sich die Eigentumswohnung befindet, gut verwaltet wissen möchte. Eine nach wenigen Jahren sanierungswürdige Immobilie möchte man ebenso ausschließen wie ein unangemessen hohes Hausgeld oder unzumutbare Wohnzustände samt Sanierungsstau. Wie gut eine Immobilie verwaltet wird, hängt zum größten Teil von der Person des Hausverwalters und dessen Mitarbeitern bzw. Kollegen ab. Bereiche, in denen es um Geld geht, ziehen leider oftmals auch Menschen an, deren Seriosität man anzweifeln muss. Im Fazit ist es als Besitzer einer Eigentumswohnung also wichtig, sich mit den Grundlagen der Hausverwaltung auszukennen und stets auf gesunde Weise die Arbeit des Hausverwalters im Auge zu behalten.

Dieser Artikel wurde am 29.12.2022 aktualisiert.

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