Mieter: Menschen zweiter Klasse mit weniger Rechten als Wohnungseigentümer?

Hier wird die Frage beantwortet, ob Mieter weniger oder gleiche Rechte wie Eigentümer in einer WEG haben.

Wenn Menschen beginnen, andere abzuwerten, resultiert dies auf Dauer oftmals in Problemen. Insbesondere treten derartige Sachverhalte innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften auf. Schauen Sie genau hin, wenn Miteigentümer offensichtlich Mieter weniger wertschätzen – es könnte in Zukunft auch Sie treffen!


Die Überschrift mag für die meisten Menschen zunächst überaus befremdlich klingen, was durchaus verständlich ist. Doch gibt es tatsächlich viele Besitzer einer Eigentumswohnung, die dem Irrglauben verfallen sind, dass sie mehr wert seien als Mieter und daraus auch mehr Rechte ableiten wollen. Warum dies nicht so ist und warum ein freundlicher Umgang zwischen Wohnungseigentümern und Mietern eine Selbstverständlichkeit sein sollte, das erklären wir in diesem Beitrag.

Beispiel: Wenn Eigentümer sich daneben benehmen und Mieter nicht respektieren.

Für schwierige Charaktere hat der Besitz von Wohneigentum oftmals einen ganz besonderen Stellenwert, aus dem sie Sonderrechte für sich selbst ableiten. Sie sind ja schließlich Eigentümer und zögern nicht, anderen diesen Status mitzuteilen. Gleiches gilt für die Funktion des Verwaltungsbeirates. Komisch, dass im Wohnungseigentumsgesetz nichts von Sonderrechten steht!

Mieter wird durch WEG-Eigentümer schikaniert und unterdrückt.
Eine Gartenparty ist eine gesellige Veranstaltung, die Spaß machen sollte – und zwar allen. Leider gibt es in vielen WEGs noch immer einige Miteigentümer, die glauben, Mieter seien weniger wert. Mieter werden von solchen Wohnungsbesitzern oftmals ausgeschlossen und nicht gleichwertig behandelt.

Es sind oftmals die Kleinigkeiten, anhand derer man erkennt, wie manche Menschen wirklich ticken. Man stelle sich eine Wohnungseigentümergemeinschaft vor, die sich eigentlich ganz gut versteht. Ein paar Eigentümer haben sich zusammengefunden und planen ein gemeinsames Grillen im Garten der Anlage, was an sich als überaus positives Zeichen einer funktionierenden WEG verstanden werden kann. Doch das Vorhaben hat einen kleinen Haken: In der Wohnanlage sind etwa ein Viertel der Wohnungen vermietet und die Mieter werden nicht eingeladen. Warum eigentlich nicht? „Weil es keine Eigentümer sind!“ sagt ein an der Planung des Grillens beteiligte Person, die zugleich Verwaltungsbeirat der WEG ist. Und genau hier liegt das Problem: Zum einen werden einzelne Personen aufgrund ihres Wohnstatus ausgegrenzt und zum anderen besteht die Gefahr, dass die Organisatoren die Prinzipien des Wohnungseigentumsgesetzes nicht verstanden haben. Es könnte also auch etwas für die anderen Miteigentümer im Argen liegen, von denen sich schon einige gewundert haben, dass die Mieter nicht bei der Einladung zum Grill-Event berücksichtigt worden sind. Oder aber der Grünbereich der Gartenanlage soll neu bepflanzt werden – und zwar auch der Gartenbereich des Mieters. Der wird aber nicht gefragt, wie es aussehen soll, da er ja „nur Mieter“ ist.

Rechte von Wohnungseigentümern lassen sich nur aus dem WEG und dem BGB ableiten!

Grundlage für das Funktionieren einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Einhaltung aller Vorgaben aus dem WEG. Es gilt, eine „ordnungsgemäße Verwaltung“ sicherzustellen.

Ein Miteigentümer einer WEG kann anderen Wohnungsbesitzern und Mietern das Leben schwer machen, insbesondere wenn er Verwaltungsbeirat der WEG ist.
Die Bewohner einer WEG-Anlage stellen immer ein komplexes soziales Gefüge dar. Während es in manchen Wohnanlagen sehr harmonisch zugeht, liegt bei anderen Streit in der Luft. Eine solche Stimmung wird nicht selten von einzelnen Personen forciert, die sich nicht im Griff haben. Es ist besonders ärgerlich, wenn ein Miteigentümer sich vermeintliche Sonderrechte herausnimmt und anderen – ob Mieter oder Miteigentümer – Schaden zufügt.

Grundsätzlich stellt sich zunächst die Frage, was eigentlich genau der Unterschied zwischen Wohnungseigentümern und Mietern ist. Im Wesentlichen besteht dieser darin, dass Wohnungseigentümer oftmals das Geld für die Wohnung (Sondereigentum plus Miteigentumsanteile) oder Teile davon sozusagen bei der Bank „gemietet“ haben, während der Mieter die Wohnung direkt mietet. Beide „mieten“ also quasi!
Darüber hinaus gibt es lediglich ein paar Unterschiede im Detail. Wenn mit der Mietsache, also der Wohnung, etwas nicht in Ordnung ist, wendet sich der Mieter oder Untermieter an seinen Vermieter oder an die Mietverwaltung. Möchte der Eigentümer Probleme klären, ist die Hausverwaltung dafür zuständig. An den Eigentümerversammlungen dürfen natürlich nur Miteigentümer teilnehmen, doch gibt es genügend Rechte, die ein Mieter gegenüber seinem Vermieter durchsetzen kann. Einfacher ist da die Mietverwaltung, die viele Verwaltungen gegenüber der WEG-Verwaltung vorziehen – die Gründe dürften auf der Hand liegen. In manchen Fällen ist es auch deutlich vorteilhafter, Mieter zu sein: Wenn etwa das Hausgeld für eine Wohnung aufgrund eines schlechten Bauzustandes immens steigt, muss der Mieter keinen Cent mehr zahlen. Dies liegt daran, dass die monatliche Zuführung zur Instandhaltungsrücklage keine umlegbare Kosten darstellen und damit vom Vermieter zu tragen sind. Ohnehin gibt es genauso viele Gründe, eine Wohnung zu mieten wie diese zu kaufen. Die individuelle Lebenssituation und Zukunftspläne, das Umfeld und die Lage nebst demographischer Entwicklung sind die Grundlage, um eine Entscheidung bei der Frage „Mieten oder Kaufen?“ zu treffen.
Ein weiterer Irrtum besteht darin, als Wohnungseigentümer zu denken, dass sich lediglich Mieter an die Hausordnung halten müssten. Die von der Gemeinschaft gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz aufzustellende Hausordnung gilt für alle!

Warum Eigentümer, für die Mieter weniger wert sind, auf Dauer ein Problem für die WEG darstellen!

Mieter und Wohnungseigentümer können beide gleichermaßen zu Schwierigkeiten im Zusammenleben beitragen. Dies ändert jedoch nichts daran, dass Miteigentümer keine Sonderrechte im alltäglichen Wohnen haben.

Streitsüchtiger Wohnungseigentümer will anderen Bewohnern und Mietern sagen, was sie zu tun und zu lassen haben.
Stinkstiefel gibt es überall. Erhalten Sie eine vermeintliche Machtposition, drehen diese oftmals durch und schikanieren andere Mitbewohner. Man ihnen dann nicht mehr vernünftig erklären, dass gemäß der Gesetzeslage keine Unterschiede zwischen Mietern und Wohnungseigentümern in Bezug auf die Hausordnung bestehen. Eigentümer sind schon gar nicht weisungsbefugt gegenüber anderen.

Solche Miteigentümer haben also das Potenzial, das soziale Gefüge in einer Wohnanlage negativ zu beeinflussen und neigen zugleich dazu, immer mehr „Macht“ aufbauen zu wollen. Es fehlt nicht selten die innere Kontrolle, was dann mit fragwürdigen Wertevorstellungen einhergeht. So verwundert es nicht, dass solche Wohnungsbesitzer die Funktion eines Verwaltungsbeirates mit einer Machtposition verwechseln und sich zunehmend die Rolle eines „Gartendiktators“ aneignen. Ein solches Verhalten hat auf Dauer natürlich vielfach negative Auswirkungen:

  • Das Wohnen wird für Mieter unangenehmer, sodass diese eventuell den Mietvertrag kündigen und der vermietende Miteigentümer einen Nachmieter finden muss.
  • Andere Wohnungsbesitzer leiden unter der herrischen und rechthaberischen Art problematischer Nachbarn, die im schlimmsten Fall ihre Beiratsfunktion vorschieben. Auch Handwerker leiden, wenn sie kontrolliert und schikaniert werden.
  • Das Verhältnis zur Hausverwaltung wird schlechter und diese engagiert sich immer weniger, bis nur noch eine Kündigung oder ausbleibende Fortführung des Verwaltervertrages möglich ist.
  • Bei einem unseriösen Verwalter werden viele Fehler gemacht, wie etwa eine zu nachlässige Rechnungsprüfung, weil die problematischen Eigentümer lediglich am Ausbau ihrer Machtposition interessiert sind.
  • Der Ton in den Eigentümerversammlungen wird immer unangenehmer und sachliche Diskussionen vor der Beschlussfassung sind nicht mehr möglich.

In aller Regel haben vernünftige Eigentümer und Mieter ein gemeinsames Interesse: Ein angenehmes Wohnen, bei dem man die gebotene Rücksicht aufeinander nimmt. Das gemeinsame Grillen ist dabei nicht ausgeschlossen!

Antworten auf die Frage, ob Mieter die gleichen Rechte beim Wohnen wie Wohnungsbesitzer haben.
Manche Fragen in Bezug auf das Wohnen in einer WEG lassen sich leicht beantworten. Man muss sich nur mit dem Wohnungseigentumsgesetz ein wenig auskennen. Die “Problemfälle” in einer WEG sind jedoch meistens genau diejenigen Miteigentümer, die am schlechtesten informiert sind, weil sie ja schließlich ohnehin alles besser wissen. Lassen Sie sich nicht beirren – mit Sachlichkeit liegen Sie immer am besten!

Grundsätzlich lässt sich also beobachten, dass Menschen, die andere aufgrund der Tatsache, dass diese „nur“ Mieter seien, nicht ernst nehmen, für eine Wohnungseigentümergemeinschaft zu einem echten Problem werden können. Werden diese nicht rechtzeitig ausgebremst, werden sie gegebenenfalls nur bestätigt. Alle leiden: Wohnungseigentümer und Mieter! Dies bedeutet jedoch nicht, dass Mieter immer angenehme Menschen sind und nicht selbst schwierig sein können. Einer solchen Situation muss man ebenso begegnen, dann aber in einer ähnlichen Art und Weise, wie man dies mit einem Miteigentümer täte. Mieter per se zu diskriminieren, ist nicht fair und zeugt von einem falschen Verständnis! Es geht leider oft nicht um die Frage, wie man gut zusammenleben kann, sondern eher darum, ein „das steht mir doch zu“ und die eigenen vermeintliche Machtposition durchzuboxen.

Über die Autorin

10 Kommentare

  1. Hallo

    und besten Dank für die Infos. Leider habe ich viele der angeführten Problemfelder wieder erkannt.
    Wohne aktuell zu Miete in einer WEG. Die aktuellen Sanierungsmaßnahmen werden aus meiner Sicht nicht sachkundig ausgeführt. Während der Sanierung (u.a. Brandschutz, Asbest (BJ 1973), Feuchte und Dichtigkeiten) aber auch bereits seit Monaten scheint mir der ‘sichere Betrieb’ nicht mehr sichergestellt. Möchte hier keinen direkten Vergleich mit den Grenfell Towers herstellen, aber befürchte es geht in die Richtung. Der Eigentümer, der WEG-Beirat und der WEG-Verwalter reagiert leider auf mehrmalige Ansprachen nicht. Aktuell sehe ich die Sicherheit und Gesundheit meiner Familie als erheblich gefährdet an. Eine juristische Reaktion bzw. ein Umzug möchte ich eigentlich Vermeiden.

    Besten Dank für Ihre Reaktion.

  2. Hallo , ich wohne in einer Eigentumswohnung, aber nicht meine ! Im Haus gibt es einige die selber darin wohnen und sich mir gegenüber ziemlich schlimm verhalten . Sie dürfen alles und ich nichts , ich schlafe keine Nacht weil im dritten Stock ein Mann Tag und Nacht Musik an hat. Ich bin im Erdgeschoss . Es geht bis zum Nachbarhaus und hoch zum Friedhof. Bin vollkommen fertig und will nur noch weg . Bin 67 und höre gut . Bitte was soll ich noch tun . Die Leute von der Hausverwaltung merken es nicht , bin am Ende und wünsche mich auch auf den Friedhof .

    1. Hallo Frau Eder,

      es tut mir leid zu hören, dass Ihre Wohnsituation so unangenehm ist.

      Leider verhalten sich einige Wohnungseigentümer sehr unschön gegenüber Mietern. Da werden dann aus dem Wohnungsbesitz irgendwelche vermeintlichen Rechte, die ausschließlich für Eigentümer gelten sollen, abgeleitet. An die Hausordnung müssen sich z. B. alle halten – Mieter wie Eigentümer! In einer Hausordnung finden sich immer Regeln zu den Themen “Ruhezeiten” und “Lärm”.

      Haben Sie mal geschaut, ob es bei Ihnen einen Hausordnung gibt?

      Vielleicht lohnt es sich, sich schriftlich bei der Hausverwaltung und / oder beim Vermieter zu beschweren und die Abstellung der Lärmbelästigung zu fordern (ggf. mit Verweis auf die Hausordnung). Bei Lärmbelästigung steht es auch jedem Bürger frei, diese der Polizei zu melden.

      Erfahrungsgemäß kommt man schiftlich immer weiter als mit einem Anruf.

      Alles Gute für Sie!

  3. Ich als Eigentümer habe mehr Rechte als die Mieter der vermieteten Wohnung?
    Das erlebe ich wirklich gerade anders.5 Wohneinheiten davon nun 3 vermietet.
    Ich als Eigentümer habe níx mehr zu melden und der Verwalter hat auch keine Lust auf Ärger.
    Wenn zum Beispiel eine Baumspitze im Gemeinschaftsgarten stört,dann sagt einfach Mieter 1 das muss ab und macht das auch ohne zu fragen.
    Vom 24 Stunden Lärm der Hunde und einfach mal seit Jahren 2 weitere Parkplätze benutzen ,alles normal und so weiter und so weiter
    nur für Sanierungen da darf ich dann abdrücken,sonst habe ich nix mehr zu melden

  4. Ich habe ein ähnliches Problem, allerdings in einer Nachbarschaft von Einfamilienhäusern. Auch hier ist der Nachbar auf der einen Seite der Meinung, er dürfe auf seinem Grundstück tun und lassen was er will. Er sei ja schließlich Eigentümer und ich nur Mieter und hätte nichts zu sagen.

    Ich hatte nur gebeten bei aufziehenden stürmischen Böen dafür zu sorgen, dass nichts zu mit herüber geflogen käme. Bisher war es ein Schaden an meinem fast neuen Auto durch einen nicht gesicherten herüberfliegenden Sonnenschirm und die Lauferei und den Ärger hatte ich damit.

    Es sei halt so, wenn er durch herüberfliegende Sachen eine Schaden an meinem Eigentum verursachen würde, dann würde er das seiner Versicherung melden und gut sei. Besondere Sorgfalt müsse er deswegen nicht ausüben. Und es würde mich nichts angehen.

  5. Ich wohne mit meiner Frau in einer 3-zimmerwohnung in Miete. Ich bin 85 Jahre meine Frau 72. Wir haben die Wohnung für unseren Lebensabend gemietet. Ein Wohnungseigentümer macht uns die Hölle heiß, indem er seine Fahrräder neben unsere Fenster stellt. Eine andere Eigentümerin stellt ihren Rollator genau unter unser Schlafzimmer Fenster. Unser Eigentümer hat uns vor dem Einzug versprochen, dass die Räder sofort versschwinden. Heute nach 5 3/4 Jahren ist das noch immer nicht geschehen. Fahrradständer sind nicht vorhanden. Ich habe mich mit der anderen Eigentümerin überworfen und sie gebeten. dass sie ihren Rollator wegstellen soll. Daraufhin bekam ich von dem anderen Eigentümer die freche Antwort “sie haben nichts zu sagen”.
    Sind wir deswegen Menschen 2. Klasse. Unser Vermieter ist müde, sich mit denen auseinander zu setzen.
    Was sollen wir tun und wie sollen wir uns verhalten . Ein Auszug kommt nicht in Frage. Sind zu alt.

  6. Der Fehler liegt schon im falsch verstandenen Wort “Besitz”. Umgangssprachlich wird wird oft Besitzer mit Eigentümer gleichgesetzt. Tatsächlich gilt aber der Mieter, der die Wohnung bewohnt als Wohnungsbesitzer. Der Finder eines Fundgegenstands ist erst einmal der Besitzer des Gegenstands, aber oft nicht der Eigentümer.

  7. “Grundsätzlich stellt sich zunächst die Frage, was eigentlich genau der Unterschied zwischen Wohnungseigentümern und Mietern ist. Im Wesentlichen besteht dieser darin, dass Wohnungseigentümer oftmals das Geld für die Wohnung (Sondereigentum plus Miteigentumsanteile) oder Teile davon sozusagen bei der Bank „gemietet“ haben, während der Mieter die Wohnung direkt mietet. Beide „mieten“ also quasi!”

    Diesen Abschnitt finde ich sehr kritisch. Dies würde ja bedeuten, dass jeder Wohnungseigentümer eine Wohnung über einen für immer weiterlaufenden Kredit finanziere. Wohnungseigentümer haben durchaus Eigentum und Besitz in gleicher Hand. Und hier liegt nämlich der eigentliche Unterschied: Eigentümer sind eben in erster Linie einmal “freier”, da sie die über die Veräußerung ihres Eigentums frei verfügen können oder auch ihr Eigentum “verwüsten” können, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Sie müssen keine Mieterhöhungen fürchten, sich selbst um Schäden kümmern usw. Natürlich unterliegt aber auch ein Eigentümer, insbesondere in Mehrparteienhäusern, dem Gemeinschaftswohl. So kann er hier nicht einfach die Wand einreißen, wenn der Nachbar dahinter sein Schlafzimmer hat. Das sollte eigentlich logisch sein, ist es aber für viele Menschen nicht. Ich persönlich habe leider die Erfahrung gemacht, dass beide Seiten sich unmöglich verhalten können. Wichtig ist grundsätzlich, und darin sind wir Menschen oft einfach unglaublich schlecht, Toleranz gegenüber unseren Nachbarn und Mitmenschen aufzubringen und miteinander statt gegeneinander zu agieren. Leichter gesagt als getan …

  8. Ich wohne seit 2,4 Jahren in einer Eigentumswohnung. Von Beginn an, gab es Probleme mit einem Mieter, der sich wegen Ruhestörung belästigt fühlt.
    Zum Beispiel springt er mehrfach auf den Boden, wenn ich die Toilette nach dem Gang mit der Bürste reinige. Heute hat er deswegen, nach dem Springen, an meine Wohnungseingangstür getreten. Daraufhin gab es dann eine deftige verbale Beschimpfung zwischen uns, da ich mir das nicht mehr gefallen lassen möchte. Schlägt man zum Beispiel einen Nagel in die Wand oder es fällt einem versehentlich etwas runter etc., reagiert er auch mit Springen oder schlägt mit etwas Metallenem an die Heizung, dass es nur so scheppert. Ich bin eine alleinstehende Frau und Gespräche kann man kaum mit dem Mann führen, da er sofort aggressiv wird und mir sogar auch schon einmal gedroht hat.
    Ich habe fast alle Vorfälle der Hausverwaltung gemeldet (u.a. sind sie auch die Vermieter des Mannes), aber, ich habe das Gefühl, sie nehmen mich nicht ernst.
    Hat jemand einen Vorschlag, eine Idee? Ich habe mittlerweile Angst in den Keller zu gehen, um dort die Wäsche zu machen, weil es auch dort schon einmal zu einem Vorfall zwischen ihm und mir gekommen ist.

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