
Was ist das eigentlich für ein Dokument und wer fordert eine Mieterselbstauskunft? Warum ist immer wieder von der Mieterselbstauskunft bei Umzügen die Rede? Vermietende wissen, wie viele Menschen sich in beliebten Wohngegenden auf eine Anzeige hin melden. Oft gehen die Wohnungen oder Häuser zur Miete jedoch auch schon vorher weg – an Verwandte, Bekannte oder Arbeitskollegen und viele Objekte erscheinen gar nicht erst in den gängigen Portalen. In diesen Fällen hat man dann bereits eine grobe Idee, wer überhaupt einzieht. Anders sieht es mit dem Überblick aus, wenn sich sehr viele unbekannte Menschen auf einmal bewerben. Schnell wird es unübersichtlich. Besonders frischgebackene Vermieter oder Erben von Immobilien wissen meist gar nicht so recht, wie die ersten Schritte verlaufen. Und gerade in der Coronapandemie überdenken viele ihre derzeitige Wohnsituation. Mieter, die lange nicht mehr umgezogen sind, fragen sich häufig, welche Formulare auszufüllen sind und wie vollständig die Angaben am Ende sein müssen. Die Mieterselbstauskunft ist so ein Dokument, mit dem man – wie mit der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung oder der Wohnungsbewerbung – fast schon automatisch in Kontakt kommt: Privatvermieter, Immobilienmakler, aber auch Miethausverwaltungen oder Wohnungsbaugesellschaften fordern die Mieterselbstauskunft vor Mietvertragsabschluss. Eins vorweg: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch seitens der Vermietenden, dieses Dokument zu verlangen. Aber wer eine Abgabe der Mieterselbstauskunft grundsätzlich verweigert, hat vermutlich nur sehr geringe Chancen, für das Mietobjekt überhaupt berücksichtigt zu werden. Dies gilt auch, wenn wichtige Angaben weggelassen werden. Inhaltlich geht es bei der Mieterselbstauskunft um Fragen zu der wirtschaftlichen, familiären und persönlichen Situation der oder des Mietinteressenten. Wer vermietet, hat ein sogenanntes berechtigtes Interesse daran, zu wissen, wer einziehen wird: Mietnomaden oder überschuldete Interessenten, die nicht vorhaben, überhaupt Miete zu zahlen, sollen so gut wie möglich schon vorab herausgefiltert werden.
Inhaltsverzeichnis
Wer von vornerein abblockt und die Mieterselbstauskunft nicht ausfüllen möchte, hat in der Regel wenig Chancen auf die Mietwohnung.
Definition: Die Mieterselbstauskunft ist ein vom Mietinteressenten ausgefülltes Dokument, das dem Vermieter Informationen bereitstellt, auf deren Basis er sich für oder gegen den Abschluss eines Mietvertrages entscheiden kann.
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Inhalt der Mieterselbstauskunft – was steht drin?

Gibt es Mietrückstände? Ziehen Tiere ein? Wenn ja, welche und wie viele? Inhaltlich dreht sich bei der Mieterselbstauskunft alles um das Einkommen, eventuelle Schulden, das vorherige Mietverhältnis, aber auch um Persönliches wie Angestelltenstatus und Haushaltsgröße. Da stellt sich unweigerlich die Frage, wie persönlich die Fragen dann werden dürfen. Idealerweise wird beim Vermieten auf die Zusammensetzung der passenden Parteien im Haus geachtet. Für viele Miethausverwaltungen oder auch für private Vermieter ist jedoch meist in erster Linie die Sicherheit des Einkommens entscheidend und folglich der Umstand, dass die Wohnungen nie leer stehen und kein Zahlungsausfall entsteht. Ob es dann für alle gleichermaßen vorteilhaft ist, dass der Berufsmusiker neben den Freiberuflern, die daheim arbeiten, wohnt, ist meist ein Aushandlungsprozess und oft auch Glückssache. So viel darf vorweg angemerkt werden: Es gibt Fragen, die zwingend wahrheitsgemäß zu beantworten sind, andernfalls droht eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Auf andere Fragen der Mieterselbstauskunft jedoch kann ausweichend oder recht allgemein reagiert werden. Zeit, sich die Bandbreite möglicher Fragen einmal genauer anzusehen.
Schon in der Bewerbung für eine Wohnung gibt man viele der Informationen, die in der Mieterselbstauskunft gefordert sind, von sich preis. Je detaillierter die Angaben, desto konkreter wird das Bild. Zahlreiche Fragen kann man geschickt umschiffen, einige hingegen nicht.
Was ist bei der Mieterselbstauskunft erlaubt? Zulässige und unzulässige Fragen
Bei der Mieterselbstauskunft dreht es sich oft darum, welche Fragen überhaupt zulässig sind. Üblich und erlaubt sind die folgenden Fragen bzw. Angaben in der Mieterselbstauskunft:
- Vorname und Name, aktuelle Anschrift, Geburtsdatum und dergleichen
- zum Alter sowie zur Anzahl aller Personen, die zum Haushalt gehören
- ob erlaubnispflichtige Haustiere einziehen. Hunde und Katzen bedürfen der Zustimmung des Vermieters, Hamster und Goldfische beispielsweise nicht.
Zwingend wahrheitsgemäß zu beantworten sind dazu die nachfolgenden Fragen:
- Informationen zum Arbeitgeber und zum jeweiligen Arbeitsverhältnis (angestellt, verbeamtet usw.)
- zum Arbeitsverhältnis (nicht zur Dauer) und zum Arbeitgeber sowie zum Nettoeinkommen
- zum Nettoeinkommen. Gilt jedoch nicht, wenn Mieter ihre Einkünfte über die Agentur für Arbeit oder von einem weiteren öffentlichen Träger beziehen
- zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters
- zur Pfändung von Einkommen
- zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gem. § 807 ZPO
- zur Übernahme der Mieterkosten durch das Sozialamt o.ä.
- zu Mietschulden aus vorherigen Mietverhältnissen und zu Räumungstiteln wegen Mietrückständen
Nicht erlaubt in der Mieterselbstauskunft sind folgende Fragen:
- zur Religionszugehörigkeit
- zur Nationalität/ethnischer Zugehörigkeit
- zu sexueller Orientierung
- zum Vormieter
- zu Vorstrafen – es sei denn, diese stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem entstehenden Mietverhältnis sowie zu laufenden Ermittlungen. Gefängnisaufenthalte müssen im Allgemeinen nicht angegeben werden, Vorstrafen zu Mietbetrug etwa hingegen schon.
- zur Familienplanung und ob diese abgeschlossen ist. Die Anzahl der Einziehenden ist jedoch wahrheitsgemäß zu beantworten. Fragen zu Heiratsabsichten und Schwangerschaften gehen den Vermieter nichts an. Oft wird nach dem Familienstand gefragt, beantwortet werden muss es nicht zwingend.
- zu Krankheiten
- zu persönlichen Interessen, Hobbys und Musikinstrumenten
- zu Parteimitgliedschaften
- zu Mitgliedschaften in Vereinen, beispielsweise in Mieterschutzvereinen oder zu Gewerkschaften
- zu einer bestehenden Rechtsschutzversicherung
Chronisch krank? Mitglied in einem Mieterschutzverein? Eindeutig Fragen, die Vermieter nichts angehen. Anders sieht es aus, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder Mietinteressenten hinsichtlich ihres Einkommens falsche Angaben machen. Das kann Konsequenzen haben.

Im Fazit zur Mieterselbstauskunft heißt das: Immer dann, wenn es um das konkrete Bedeutung für das Mietverhältnis geht, müssen wahrheitsgemäße Angaben getätigt werden, etwa zu möglichen Insolvenzen oder Einkommenspfändungen. Auch beim Gehalt ist es wichtig, dass die getätigten Aussagen stimmen. Beim Thema Rauchen hingegen muss nicht die Wahrheit gesagt werden. Schließlich können Sie zum Zeitpunkt der Interessensbekundung überzeugter ehemaliger Raucher sein und beim Einzug wieder kurzfristig dem Laster erlegen sein. Zulässig sind nach der Gesetzgebung sind für das Mietverhältnis sämtliche Fragen, welche die Rechte des Mieters nach Treu und Glauben gem. § 242 BGB nicht verletzen. Zu unterschiedlichen Zeiten (Besichtigungstermin, Entscheidungstermin, Vertragsabschluss) dürfen zudem andere Daten der Interessenten erhoben werden: Gemäß DSGVO ist geregelt, dass die vom Vermieter angefragten Informationen lediglich für legitime, eindeutige und festgelegte Zwecke erhoben werden. Zur Wohnungsbesichtigung sind das zur Kontaktaufnahme allgemeine Angaben wie E-Mailadresse, Vorname und Name, gegebenenfalls die Anschrift und eine Telefonnummer. Eine Überprüfung der Daten der Mietinteressenten über den Personalausweis ist möglich, allerdings kein Anfertigen einer Kopie desselbigen. Sofern es sich um eine Wohnung handelt, die nur mit Wohnberechtigungsschein vermietet wird, ist auch dieser vorzuzeigen.
Absicherung für Vermieter – warum es ohne nicht geht

Wie sichern sich Vermieter am besten ab und schützen sich vor möglichem Zahlungsausfall? Wie gehe ich vor, wenn ich Mietinteressenten für eine von mir geerbte Immobilie habe und wie sehen da die nächsten Schritte aus? Vermietern wird ein gewisses Auskunftsrecht zugesprochen und im Rahmen der Mieterselbstauskunft ist eine sogenannte Bonitätsauskunft üblich. Meist handelt es sich um eine verknappte Schufa-Auskunft in der Version für Vermieter, welche ausschließlich jene Informationen umfasst, zu denen das sogenannte berechtigte Interesse besteht. Darüber hinaus gehende Angaben zu Krediten, bestehenden Leasingverträgen und Konten werden dabei nicht weitergegeben. Der passende Zeitpunkt für die Übermittlung ist, das ist für Mieter wie Vermieter wichtig, tatsächlich erst kurz vor Unterschrift des Mietvertrags, nicht vorher. Verlangt werden darf die Selbstauskunft durch eine Wirtschaftsauskunftei nur dann, wenn alle vorherigen Angaben bereits getätigt und für positiv gewertet wurden – also dann, wenn der Vertrag kurz vor der Unterzeichnung steht. Von Zahlungsausfällen hat am Ende niemand etwas. Ist zudem noch ein recht hohes Hausgeld für eine Eigentumswohnung in einer WEG zu zahlen, bei dem ein großer Betrag zur Instandhaltungsrücklage zugeführt wird, sind die monatlichen Kosten für Vermieter ohnehin hoch. Die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage kann nicht auf Mieter umgelegt werden. Leerstand oder eine erneute Suche nach passenden Mietinteressenten sind unschön.
Mündliche Zusagen von Mietinteressenten sind mit Vorsicht zu genießen. Lassen wichtige Dokumente wie Gehaltsnachweise oder gar die Mieterselbstauskunft auf sich warten, ist dies oft kein gutes Zeichen. Die meisten Interessenten wissen dies aber und bereiten sich gründlich auf den Besichtigungstermin vor.
Mieterselbstauskunft? Direkt selbst mitbringen!

Am besten bringen Sie als Mietinteressent schon eine eigene und so weit wie es für Sie selbst vertretbar ist ausgefüllte Mieterselbstauskunft mit. Gemeinsam mit einer sorgfältig erstellten Bewerbung um eine Wohnung, die auch Gehaltsnachweise enthält, steigern Sie die Chancen deutlich und es ergibt sich ein möglichst vollständiges und abgerundetes Bild. Und: Mit einem von Ihnen ausgewählten Vordruck steuern Sie die möglichen Fragen und Antworten der Mieterselbstauskunft selbst. Muster, die Ihnen vom Vermieter oder Immobilienmakler ausgehändigt werden, fragen unter Umständen andere Informationen ab. Natürlich kommt es immer wieder vor, dass Vermieter dann auf ihren eigenen Vordrucken bestehen und die vorgefertigte Mieterselbstauskunft nicht akzeptieren. Damit muss grundsätzlich gerechnet werden. Der eigentliche Grund für eine Mieterselbstauskunft, Mietnomaden und Zahlungsausfälle soweit es geht zu vermeiden, gerät oft in den Hintergrund. Aber auch Vermieter profitieren natürlich von einem möglichst vollständigen Muster, wenn ein Mieterwechsel ansteht. Hier finden Sie im Nachfolgenden Word- und PDF-Dokumente der Mieterselbstauskunft zum Download.
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Alle Angaben und Muster sind ohne Gewährleistung auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit.






Die Infografik zur Mieterselbstauskunft
FAQ zur Mieterselbstauskunft
Was gehört in eine Mieterselbstauskunft?

In eine Mieterselbstauskunft gehören unter anderem die folgenden Angaben
- Vor- und Nachname
- Kontaktdaten
- Einkommen
- Arbeitsverhältnis
- Mietschulden
Wie bekomme ich eine Mieterselbstauskunft?

Eine Mieterselbstauskunft bekommen Sie entweder vom Vermieter oder Sie laden eine kostenlose Vorlage aus dem Internet herunter. Diese können Sie dann handschriftlich ausfüllen. Vorlagen für eine Mieterselbstauskunft.
Welche Daten darf der Vermieter verlangen?
Ein Vermieter darf keine Antworten auf unzulässige Fragen wie z. B. zur Familienplanung oder zur Religionszugehörigkeit verlangen. Er darf jedoch Informationen rund um das Nettogehalt, Personen im Haushalt oder erlaubnispflichte Haustiere einfordern.
Wer füllt Mieterselbstauskunft aus?
Die Mieterselbstauskunft wird vom Mietinteressenten alleine ausgefüllt. Dieser erhält den Fragebogen entweder vom Vermieter oder lädt sich eine PDF-Vorlage aus dem Internet herunter.
Wie bekomme ich die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?
Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bekommen Sie von Ihrem Vermieter und können diese für eine Bewerbung um eine Wohnung nutzen. Es besteht jedoch keine Pflicht, dass der Vermieter diese ausstellt.
Welche Unterlagen kann ich als Vermieter vom Mietinteressenten / Mieter verlangen?
Als Vermieter dürfen Sie die folgenden Unterlagen beim Mietinteressenten / Mieter anfordern
- Mieterselbstauskunft
- Kopie Personalausweis
- Einkommensnachweis
Über die Autorin
Lisa Bönemann hat über mehrere Jahre hinweg als Eigentümerin die verschiedensten Hausverwaltungen kennengelernt: engagierte und kompetente Verwaltungen sowie leider auch weniger gute, bei denen die Post monatelang auflief. In dieser Zeit hat sie sich intensiv in das Thema Hausverwaltung einarbeiten müssen und festgestellt, dass es im Internet nur wenig Informationen für Wohnungseigentümer gibt. Um dies zu ändern, hat sie das Portal Hausverwaltung-Ratgeber.de gegründet.