Muss man zur Eigentümerversammlung, wenn man Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist?

Antwort auf die Frage, ob man als Teil einer WEG zur Eigentümerversammlung muss.

Diese Frage stellen Sie sich vielleicht, wenn Sie mit dem Gedanken spielen, eine Eigentumswohnung zu kaufen oder vielleicht auch, wenn Sie bereits im Besitz einer solchen Immobilie sind. Die Eigentümerversammlung bedeutet für viele Wohnungsbesitzer eine lästige Veranstaltung, die sich nur selten gut in den vollen Terminkalender einfügt. Natürlich gibt es im Leben auch spannendere Dinge als Verwaltungsangelegenheiten rund um das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Da ist es verständlich, dass man von Zeit zu Zeit überlegt, ob man wirklich an der nächsten Eigentümerversammlung teilnehmen soll. Man wünscht sich eine klare Antwort auf die Frage, ob eine Teilnahme an einer Eigentümerversammlung verpflichtend ist. Hier finden Sie eine solche!

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft geht es sehr demokratisch zu!

Das gesamte Prinzip der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist von sehr demokratisch gestaltet und umfasst auch zahlreiche Regeln, welche dafür sorgen sollen, dass die Gemeinschaftsimmobilie im Wert erhalten bleibt.

Für die Eigentümerversammlungen einer WEG - ob ordentlich oder außerordentlich - besteht keine Anwesenheitspflicht, obwohl eine Teilnahme mit persönliche Anwesenheit oder per Vollmacht sinnvoll ist.
Ja, es stimmt: Eigentümerversammlungen können sehr langweilig und geradezu nervig sein. Verwaltungsthemen reizen nur die wenigsten Wohnungsbesitzer und die Monologe anderer Miteigentümer können auf Dauer gehörig auf den Keks gehen. Dennoch lohnt es sich, regelmäßig an den Eigentümerversammlungen zu partizipieren.

Die Grundlagen, die das WEG für die Verwaltung von Eigentumswohnungen vorgibt, kann man ohne wenn und aber als überaus demokratisch bezeichnen. Im kleinen Rahmen findet sich das Demokratieprinzip auch in einer Eigentümergemeinschaft wieder. Es geht zwar nicht um einen ganzen Staat, jedoch meistens um eine Gemeinschaftsimmobilie, die zumindest einen sechstelligen Wert hat. Nicht wenige Wohnungseigentümer haben darüber hinaus viele Rücklagen in ihre Wohnung investiert und zumeist auch ein Darlehen bei einer Bank aufgenommen. Es geht also um echte Werte, die schützenswert sind.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus mehreren Eigentümern, die über Sondereigentum und über Miteigentumsanteile am Gemeinschaftseigentum verfügen. Teileigentum ist dabei eine weitere Form des Eigentums, die ebenfalls mit Miteigentumsanteilen einhergeht. Lediglich die Form der Nutzung macht hier den Unterschied aus.
Die Eigentümerversammlung ist für eine Wohnungseigentümergemeinschaft überaus wichtig, denn mit dieser trifft die gesamte WEG Entscheidungen mittels Beschlüssen und wird durch die Hausverwaltung sowie unter Umständen durch den Verwaltungsbeirat über alle wichtigen Verwaltungsangelegenheiten bezüglich der Gemeinschaftsimmobilie informiert. Jeder einzelne Eigentümer einer WEG hat das Recht, der ordentlichen wie – sofern angesetzt – außerordentlichen Eigentümerversammlungen beizuwohnen und mit der eigenen Stimme die Verwaltungsgeschicke mitzubestimmen.

Besteht eine Pflicht, an der Eigentümerversammlung teilzunehmen?

Im Leben hat man schon so viele zeitraubende Pflichten! Sind Eigentümerversammlungen dann wirklich nötig?

An einer nicht öffentlichen Eigentümerversammlung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) teilnehmen.
Als Wohnungsbesitzer, der über Sondereigentum und Miteigentumsanteile verfügt, dürfen Sie an jeder Eigentümerversammlung teilnehmen. Es handelt sich um eine nichtöffentliche Veranstaltung. Nutzen Sie Ihre Eintrittskarte!

Ob Sie an einer, mehreren oder an keiner Eigentümerversammlung teilnehmen, ist Ihnen selbst überlassen. Es gibt keine Verpflichtung für Miteigentümer einer WEG, an diesen Veranstaltungen teilzunehmen. Planen Sie keine Teilnahme an einer Eigentümerversammlung, können Sie Ihr Stimmrecht per Vollmacht wahrnehmen, indem Sie einen vertrauenswürdigen Miteigentümer oder den Verwalter mit der Abstimmung in Ihrem Sinne beauftragen. Aber auch dies ist kein Muss. Es steht Ihnen frei, Ihre Stimme schlichtweg verfallen zu lassen und einfach nicht an Eigentümerversammlungen – jetzt oder in Zukunft – teilzunehmen. Es gibt auch Gerichtsurteile, welche dies stützen, beispielsweise das Urteil vom Amtsgericht Neumarkt vom 20. August 2018 (Aktenzeichen 4 C 5 / 14 WEG). Doch nur, weil man nicht an einer Eigentümerversammlung teilnehmen muss, bedeutet dies nicht automatisch, dass dies auch eine sinnvolle Vorgehensweise für Sie als Wohnungsbesitzer darstellt.

Warum es sich trotzdem lohnt, regelmäßig zu Eigentümerversammlungen zu gehen!

Auch, wenn sie oftmals langweilig und zeitaufwendig sein mögen – an Eigentümerversammlungen sollte man als verantwortungsbewusster Wohnungseigentümer entweder persönlich oder via Vollmacht teilnehmen. Viele gute Gründe sprechen dafür!

Rederecht und Diskussionen unter den Teilnehmern einer Eigentümerversammlung einer WEG.
Mit der Eigentümerversammlung entscheidet eine WEG als Ganzes, wie bestimmte Verwaltungsangelegenheiten durch den bestellten WEG-Verwalter zu bearbeiten sind. Das Mittel dazu ist die Beschlussfassung, da die Hausverwaltung verpflichtet ist, Beschlüsse umzusetzen.

Die Eigentümerversammlung ist also ein wichtiges Instrument einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), um die Verwaltung der Gemeinschaftsimmobilie zu bestimmen. Der WEG-Verwalter ist an die Beschlüsse einer WEG gebunden, sofern diese nicht gegen die ordnungsgemäße Verwaltung oder gegen Gesetze verstoßen. Dabei sollte man ebenfalls berücksichtigen, dass eine WEG nur selten eine homogene Gruppe darstellt und oftmals verschiedene Meinungen zu bestimmten Sachverhalten der Hausverwaltung bestehen. Die Mehrheit setzt sich bei Abstimmungen durch, doch einer jeden Beschlussfassung kann einer mehr oder minder umfangreiche Diskussion vorausgehen, im Zuge dessen auch jeder Miteigentümer ein Rederecht zugestanden bekommt. Sie können also aktiv an der Eigentümerversammlung partizipieren und sich für Ihre eigenen Interessen einsetzen. Nehmen Sie grundsätzlich nicht an Eigentümerversammlungen teil, weil diese Ihnen nicht zusagen oder Ihnen der Aufwand schlichtweg nicht passt, verzichten Sie also bewusst darauf, mitzubestimmen und Ihren Einfluss als Eigentümer geltend zu machen.
Nicht selten ist auch die Beschlussfähigkeit einer Eigentümerversammlung gefährdet, wenn nur wenige Miteigentümer daran interessiert sind und weder teilnehmen, noch eine Vollmacht ausstellen. Dies passiert im Übrigen auch, wenn zu viele Miteigentumsanteile also Eigentümer zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Eigentümerversammlung verlassen. So kann diese schlagartig nicht mehr beschlussfähig sein – und damit handlungsunfähig. Dies bedeutet, dass eine weitere Versammlung notwendig wird, die üblicherweise mit unnötigem Aufwand und Unkosten verbunden ist, denn eine Hausverwaltung wird sich in der Regel gemäß ihrem Vertrag eine weitere Versammlung bezahlen lassen.

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Im Nachhinein kann man sich als Miteigentümer nicht beschweren, wenn eine Eigentümerversammlung Beschlüsse gefasst hat, die einem gar nicht zusagen, man jedoch zuvor bewusst auf eine Teilnahme oder auf die Ausstellung einer Vollmacht verzichtet hatte.

Diskussion vor der Beschlussfassung in einer WEG-Eigentümerversammlung.
Wenn Sie bewusst Eigentümerversammlungen auslassen, kann es natürlich passieren, dass Sie wichtige Diskussionen zwischen den Miteigentümern verpassen. So haben Sie keine Einflussmöglichkeiten vor der Beschlussfasssung und können unter Umständen mit Beschlüssen konfrontiert werden, die gar nicht in Ihrem Sinne sind. Wer sich als Wohnungsbesitzer für die Eigentümerversammlungen grundsätzlich nicht interessiert, muss sich also nicht wundern, wenn er sich beim Lesen des Protokolls hinterher ärgert. Nicht jedes Protokoll muss zudem fehlerfrei sein.

Darüber hinaus kann es passieren, dass auf einer beschlussfähigen Eigentümerversammlung Beschlüsse gefasst werden, die völlig konträr zu Ihren eigenen Interessen sind und auch finanzielle Auswirkungen für Sie, beispielsweise in Form eines erhöhten Hausgeldes oder einer Sonderumlage haben. Schnell passiert es dann, dass man sich im Nachhinein darüber ärgert, eben nicht an einer Eigentümerversammlung teilgenommen zu haben. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn ein Beschluss mit knapper Mehrheit gefasst wurde und Sie durch Ihre eigene Stimme sowie durch einen sachlichen Redebeitrag eine entsprechenden Beschluss hätten verhindern können.

Manchmal sind Eigentümerversammlungen gar nicht so nervig wie man glaubt. Sie können informativ und auch teilweise lustig sein, wenn es mir der WEG passt. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie jedoch daran denken, dass die Entscheidungen auf einer Eigentümerversammlung sich auch schnall mal auf Ihren Geldbeutel als Miteigentümer auswirken können – oder eben auch auf den baulichen Zustand der Anlage.

10 Gründe, regelmäßig an Eigentümerversammlungen teilzunehmen!

Warum sich die Anwesenheit und aktive Teilnahme an Eigentümerversammlungen lohnt.
Durch Ihre Teilnahme an den Eigentümerversammlungen Ihrer WEG beteiligen Sie sich an der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und können sich regelmäßig mit eigenen Beiträgen einbringen. Dies ist keine Garantie, dass alle Beschlüsse so gefasst werden, wie Sie dies wünschen – doch stehen die Chancen am besten, wenn Sie anwesend sind.
  1. Sie bringen sich aktiv in die Verwaltungsangelegenheiten Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft ein und haben die Möglichkeit, eigene Interessen zu vertreten sowie entsprechend abzustimmen.
  2. Sie können Unklarheiten hinsichtlich der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums ansprechen, da sich viele Fragen leicht im Gespräch mit dem Hausverwalter, der dann als Versammlungsleiter fungiert, sowie mit dem Verwaltungsbeirat und anderen Miteigentümern klären lassen.
  3. Konkrete Fragen zu der Jahresabrechnung, welche die Gesamtabrechnung der WEG sowie die Einzelabrechnungen für alle Miteigentümer enthält, können an den Verwalter sowie an den Beirat und auch an den Rechnungsprüfer gerichtet werden.
  4. Mit Ihrer Redezeit können Sie in der Eigentümerversammlung eine Diskussion initiieren und / oder die anderen Miteigentümer versuchen, von Ihrer Meinung in Bezug auf die Verwaltung der Gemeinschaftsimmobilie zu überzeugen.
  5. Manchmal werden auch Dienstleister oder Experten durch den WEG-Verwalter zur Eigentümerversammlung eingeladen, um der Gemeinschaft komplexere Bauvorhaben oder Instandsetzungsprojekte zu erläutern, welche von der Instandhaltungsrücklage bezahlt werden.
  6. Sie können sich einen Eindruck von der Hausverwaltung, dem Verwaltungsbeirat sowie den anderen Wohnungsbesitzern machen und erhalten auch die Möglichkeit, andere Perspektiven auf die Verwaltungsangelegenheiten Ihrer WEG kennenzulernen – und unter Umständen zu berücksichtigen.
  7. Informierte und interessierte Wohnungseigentümer sind unseriösen Verwaltern ein Dorn im Auge, denn vor diesen lassen sich die eigenen Machenschaften schlechter verbergen. Zudem stellen solche Miteigentümer eher kritische Fragen und lassen sich nicht ohne Weiteres mundtot machen.
    Es gibt keine gesetzliche Pflicht seitens des WEG, an der Eigentümerversammlung teilnehmen zu müssen, dennoch ist Ihre Anwesenheit überaus sinnvoll.
    Der Werterhalt der Gemeinschaftsimmobilie dürfte im Sinne aller WEG-Miteigentümer sein. Wie dies konkret erreicht werden soll, entscheidet die Gemeinschaft mittels Abstimmung in der Eigentümerversammlung.
  8. Im Nachhinein können Sie keine Vorwürfe gegen sich selbst richten, wenn es zu einem unnötigen finanziellen Schaden für die WEG gekommen ist, obwohl Sie sich voll und ganz eingesetzt haben, um diesen mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu vermeiden.
  9. Sie bleiben mit einer bestimmten Regelmäßigkeit mit den anderen Miteigentümern in Kontakt und können somit auch im privaten Gespräch außerhalb der Eigentümerversammlungen gemeinsam Probleme angehen und Fragen rund um die Verwaltung und Nutzung der Anlage besprechen.
  10. Manche Eigentümerversammlungen machen sogar Spaß – es wird viel gelacht und man unterhält sich nachher gut mit den anderen Miteigentümern, die oftmals zugleich die eigenen Nachbarn sind.

Schlecht informierte und desinteressierte Wohnungseigentümer sind das gefundene Fressen für Hausverwaltungen mangelnder Seriosität. Da kann es passieren, dass über viele Jahre hinweg nicht auffällt, dass der Verwalter das gesamte Geld der WEG auf Treuhandkonten, deren Inhaber er ist, angelegt hat. Das gleiche gilt für ungerechtfertigte Erhöhungen des Verwalterentgelts, oder für den Verkauf von Versicherungen, an denen er eine Provision erhält.

Auch freuen sich unseriöse Hausverwalter über solche Eigentümer, die sich nicht für die Verwaltung der Gemeinschaftsimmobilie interessieren. Diese machen in der Regel wenig Ärger und sind schlecht informiert. So fällt es mitunter gar nicht auf, dass Abnahmen von Baumaßnahmen nie stattgefunden, da der Verwalter ohnhein noch nie vor Ort war (Artikel “10 fiese Tricks unseriöser Verwalter”). Fragwürde Hausverwaltungen haben dann natürlich ein leichtes Spiel – und ihre Machenschaften können lange unentdeckt bleiben, wenn der Verwaltungsbeirat und / oder Rechnungs- bzw. Belegprüfers als Institution ebenfalls versagt. Dies bedeutet im Fazit natürlich nicht, dass man mal eine Eigentümerversammlung, auf der keine wichtigen Beschlüsse gefasst werden, auslässt oder nicht krank sein darf. Von einem dauerhaften Fernbleiben von den Eigentümerversammlungen sei an dieser Stelle jedoch dringend abgeraten!

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