Tipps für WEG-Eigentümer

Tipps und Hilfen für Besitzer einer Eigentumswohnung in Form von Sondereigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).
Als Wohnungseigentümer haben Sie vermutlich einen nicht unerheblichen Teil Ihres Vermögens investiert und haben vielleicht noch ein Darlehen abschlossen. Bei den Summen um die es geht, ist es sehr wichtig, dass Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) über eine gute Hausverwaltung verfügt, der Sie vertrauen können. In diesem Artikel finden Sie viele Tipps für Miteigentümer einer WEG.

Im Hinblick auf Eigentumswohnungen kann man vieles richtig machen aber leider noch sehr viel mehr falsch. Auf Hausverwaltung-Ratgeber.de finden Sie viele Informationen rund um eine ordentliche Verwaltung, und wie Sie als Wohnungseigentümer selbst dazu beitragen können.

Die Zinsen sind seit mehreren Jahren nun schon sehr niedrig und decken bei weitem nicht mehr die Inflationsrate, sodass das traditionelle Sparen als Geldanlage sehr unattraktiv geworden sind. Damit verbunden sind aber gleichzeitig sehr niedrige Zinsen auf Darlehen, sodass der Kauf von Immobilien für viele Menschen sehr attraktiv geworden ist. Die eigene Immobilie ist in Deutschland zu einer Wertanlage geworden und soll unter anderem der Altersvorsorge dienen. Gerade Eigentumswohnungen sind in den meisten Fällen günstiger als ein ganzes Haus und bietet zudem das Potenzial, Risiken hinsichtlich Schäden oder dem Verschleiß der Bausubstanz auf viele Köpfe zu verteilen. Doch mit einer Eigentumswohnung können auch deutliche Nachteile verbunden sein, wenn etwa das Hausgeld bzw. das Wohngeld in die Höhe schnellt, die Immobilie leidet oder die Nachbarn bzw. Miteigentümer unerträglich sind. Mit dem Kauf einer Eigentumswohnung werden Sie auch immer Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Damit stehen Ihnen entsprechende Rechte zu, Sie gehen aber auch eine Vielzahl an Pflichten ein, wobei vor allem die finanzielle Beteiligung an den Betriebs- und Instandsetzungskosten zu nennen ist.

Mit einer Eigentumswohnung kann man richtig Glück haben. Oder Pech…

Im Optimalfall haben Sie eine Wohnung gekauft, die gut verwaltet wird. Wenn dies der Fall ist, können Sie sich freuen und der Gang in die jährliche Eigentümerversammlung wird zur Routine.

Tipps, wenn Sie Ärger oder Stress wegen einer inkompetenten und nicht ordentlich verwaltenden Hausverwaltung haben.
Von der WEG-Verwaltung hängt es maßgeblich ab, ob Sie beruhigt Ihre Eigentumswohnung nutzen können oder ob Sie viel Ärger haben werden.

Mit einer Eigentumswohnung kann man richtig Glück haben: Man fühlt sich in seiner Wohnung wohl, versteht sich mit den Nachbarn, sodass es keine großen Konflikte gibt. Das Hausgeld samt Kreditrate liegt vielleicht sogar unter der Warmmiete für eine vergleichbare Wohnung und die Hausverwaltung reagiert bei Anliegen eventuell auch noch innerhalb eines angemessenen Zeitraums. So könnte die Idealvorstellung eines frischen Wohnungseigentümers aussehen.
Eine andere Option ist jedoch auch denkbar: Die zunächst freundlich wirkenden Nachbarn entpuppen sich vielleicht auf Dauer als sehr unangenehm und es entstehen vielfältige Konflikte. Das Hausgeld kann größere Sprünge machen, Sonderumlagen werden notwenig, weil der Zustand der Immobilie leidet. Richtet man Anfragen an die Hausverwaltung, muss man Ewigkeiten auf eine Antwort warten und es passiert einfach nichts. Der Verwaltungsbeirat kontrolliert dann sogar vielleicht noch die Einwohner und spielt sich in allen Situationen unnötig auf. Gleichzeitig ist damit auch die Stimmung auf den Eigentümerversammlungen sehr negativ und man kommt an den Punkt, dass man sich die Frage stellt, ob es eine gute Idee war, die Eigentumswohnung zu erwerben. Ungeeignete Verwaltungsbeiräte sind oftmals die Ursache für Probleme in einer WEG.

Mit einer unprofessionellen Verwaltung stehen Eigentumswohnung und Geld auf dem Spiel.

Für eine ordentliche Verwaltung sind nicht nur gute Fachkenntnisse sondern auch eine grundlegende Motivation seitens des WEG-Verwalters erforderlich. Ein schlechter Verwalter – wie auch immer seine nachlässige Arbeit sich ausdrückt – hat immer das Potenzial, einer Wohnungseigentümergemeinschaft unbewusst oder mutwillig, und damit Ihnen anteilig, einen finanziellen Schaden zuzufügen.

Eine unseriöse Verwaltung ist mit einem großen Risiko für Ihre Immobilie bzw. Eigentumswohnung verbunden, insbesondere, wenn die Gelder für das Girokonto und für das Konto der Instandhaltungsrücklage auf Treuhandkonten angelegt ist.
Mit einem unseriösen Verwalter kann die Geldanlage in eine Eigentumswohnung zum Glückspiel werden. Nutzt eine solche Hausverwaltung beispielsweise Treuhandkonten für die Gelder Ihrer WEG, müssen Sie unbedingt tätig werden. Kein seriöser und kompetenter Verwalter legt heutzutage noch WEG-Gelder auf Treuhandkonten an. Die Form der Kontoführung ist nicht mit den Prinzipien der ordnungsgemäßen Verwaltung vereinbar.

Wenn die Wohnqualität leidet und das Hausgeld nach oben geht, dann stimmt in der Regel mit der WEG-Verwaltung etwas nicht. Oder man badet die Folgen teuerer Fehlentscheidungen aus der Vergangenheit aus, die sich erst verzögert bemerkbar machen. Wenn eine Eigentümergemeinschaft jahrelang spart und kein Geld für notwenige Instandhaltungs- und Instandsetzungsvorhaben ausgeben möchte, ist es nahezu garantiert, dass die Quittung in der Zukunft kommen wird. Ungünstig ist es, wenn Sie genau dann Eigentümer geworden sind, denn es steht dann Ihr Geld auf dem Spiel. Eine Sonderumlage kann teilweise sehr teuer sein, wenn etwa ein komplizierter Wasserschaden umgehend behoben werden soll oder ein gesamtes Dach eines größeren Wohnhauses komplett saniert werden muss, weil das Wasser bei entsprechender Witterungssituation schon durch die Decke kommt und einzelne Ziegel herunterfallen. Solche fatalen Folgen können mehrere Ursachen haben:

  1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist zu geizig und investiert nicht ausreichend in den Erhalt der Immobilie.
  2. Der Verwalter ist inkompetent, desinteressiert oder gar untreu.
  3. Eine Mischung aus Punkt 1 und 2.
  4. Sie haben einfach Pech.

In der Regel ist Punkt 4 eher selten und meistens liegt es auch nicht zu 100 % an der Eigentümergemeinschaft oder an dem Verwalter. Es handelt sich oftmals um eine Mischung aus den Punkten 1 und 2, wenn eine Immobilie in einen denkwürdigen Zustand verfällt und / oder die Hausgeldkosten ohne Halt in die Höhe gehen.

Als Wohnungseigentümer ist es sinnvoll, sich mit dem Wohnungseigentumsgesetz auszukennen!

Ist das Kind in den Brunnen gefallen, so sind weitere Schritte sehr mühsam. Dies gilt insbesondere für den Bereich der WEG-Verwaltung. Nur mit ausreichend Wissen hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten als Wohnungseigentümer können Sie vorbeugen.

Tipps und Hilfen sowie wichtige Ratschläge und Informationen für WEG Wohnungseigentümer.
Eine ordnungsgemäße Hausverwaltung ist durch mehrere Merkmale gekennzeichnet. Sie müssen kein Experte des Wohnungseigentumsgesetztes (WEG) werden, doch sollten Sie sich als Eigentümer mit den Grundsätzen auskennen.

Die Materie mag für viele Wohnungseigentümer überaus trocken sein oder die erforderliche Zeit, um sich einzulesen, ist nicht vorhanden. Deswegen möchte Ihnen Hausverwaltung-Ratgeber.de alle wichtigen Tipps rund um eine ordentliche Verwaltung von Wohnimmobilien auf einfache und nachvollziehbare Weise bereitzustellen. Es geht dabei um praxisnahe Tipps und um zusammengefasste Informationen, damit Sie nicht jedes Mal im Wohnungseigentumsgesetz nachschlagen und sich mit langweiligen Paragrafen rumschlagen müssen. Sich mit einem gesunden Menschenverstand der Thematik Hausverwaltung zu nähern, ist immer sinnvoll, jedoch bedarf es auch eines ausreichenden Fachwissens. Haben Sie einen guten Verwalter und einen sachkundigen Beirat, ist dafür natürlich kein Bedarf vorhanden, doch mit der Wahl eines inkompetenten Verwaltungsbeirates oder dem Wechsel des Verwalters zu einem unseriösen mit weniger guten Absichten, können schnell Situationen entstehen, in denen ausreichend Kenntnisse hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten als Wohnungseigentümer sehr wichtig werden. Kennen Sie in etwa alle Aufgaben der Hausverwaltung – ohne umfangreich recherchieren zu müssen?

Mit einen unseriösen Verwalter droht Ihnen mit Ihrer Eigentumswohnung unter Umständen ein finanzieller Schaden.

Mit einer nicht ordnungsgemäßen Verwaltung geht meistens auch ein finanzieller Schaden einher. So kann das Hausgeld unnötigerweise zu hoch angesetzt sein oder teuere Vorhaben stehen bevor, die hätten vermieden werden können. Letztere können zu Sonderumlagen führen, wenn die finanziellen Verpflichtungen der WEG nicht durch die Instandhaltungsrücklage gedeckt werden. Bei schlecht verwalteten Immobilien sind nicht selten stark überteuerte Handwerkerrechnungen ein erstes Indiz, das etwas nicht stimmt.

So erkennen Sie einen inkompetenten und unseriösen Hausverwalter bzw. WEG-Verwalter.
Wenn Sie einen WEG-Verwalter als inkompetent oder gar als unseriös identifiziert haben, muss die Wohnungseigentümergemeinschaft unbedingt handeln. Eine unsachgemäße Verwaltung kann Ihren allen einen finanziellen Schaden zufügen. Ziehen Sie rechtzeitig die Reißleine!

So gibt es Fälle, in denen ein unseriöser Verwalter eine Wohnungseigentumsgemeinschaft nahezu handlungsunfähig gemacht oder Untreue begangen hat und mit den Rücklagen der Eigentümergemeinschaft verschwunden ist. Aber ein Verwalter muss sich nicht unbedingt absetzen, damit Sie finanziellen Schiffbruch erleiden. Nutzt dieser unerlaubterweise ein Treuhandkonto für die Instandhaltungsrücklage und geht in die Insolvenz, so bedienen sich womöglich dessen Gläubiger an den Geldern der WEG und Sie als Eigentümer können nichts dagegen tun. Dabei wollte der Verwalter Ihnen vielleicht nicht einmal etwas Schlechtes. Probleme können vor allem dann entstehen, wenn es ein Informationsgefälle zwischen der Hausverwaltung und der Wohnungseigentümergemeinschaft, oder zwischen dem Verwaltungsbeirat und der Mehrheit der Eigentümer gibt. Wer sich besser mit dem Wohnungseigentumsgesetz und dessen praktischen Auswirkungen auskennt, ist klar im Vorteil. Ansonsten kann man sich als Wohnungseigentümer durch einen Anwalt beraten und vertreten lassen, was jedoch ebenfalls mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist. Auch die Suche nach einem neuen Verwalter kann viel Zeit in Anspruch nehmen.

Natürlich müssen Sie sich als Besitzer einer Eigentumswohnung nicht mit allen Details der Verwaltung und den Einzelheiten des Wohnungseigentumsgesetzes auskennen. Ein grundlegender Überblick ist jedoch immer erstrebenswert.

Darüber sollten Sie als Wohnungseigentümer einen Überblick haben:

  1. Das in den Eigentümerversammlungen zur Anwendung kommende Abstimmungsprinzip.
  2. Die Zusammensetzung des Hausgeldes und die ungefähre Höhe der einzelnen Positionen (inkl. Anteil, welcher der Instandhaltungsrücklage zugeführt wird).
  3. Welche Form von Konten der Verwalter für die WEG angelegt hat (WEG-Eigenkonten oder Treuhandkonten).
  4. Den ungefähren Stand der Instandhaltungsrücklage.
  5. Beschlüsse zu größeren Vorhaben, die von der Instandhaltungsrücklage oder per Sonderumlage bezahlt werden sollten.
  6. Mögliche Besonderheiten der Teilungserklärung.

Nehmen Sie an der großen Umfrage für Wohnungseigentümer von Hausverwaltung-Ratgeber.de teil.

Als Eigentümer einen guten Mittelweg finden: Gesundes Vertrauen / Misstrauen!

Informieren Sie sich als WEG-Eigentümer über die Verwaltung Ihres Gemeinschaftseigentums mit einer gesunden Mischung aus Vertrauen und Skepsis.
Wenn Sie neu in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft sind, lohnt es sich, ein gesundes Mittelmaß zwischen Vertrauen und Speksis zu finden. Erst bei bestimmten Ereignissen müssen Sie genauer hinschauen.

Nur selten ist es angebracht, die Leistung des Verwalters direkt zu hinterfragen, wenn man sich neu in eine Wohnungseigentumsgemeinschaft eingekauft hat. Bei bestimmten Sachverhalten und Änderungen sollten Sie jedoch immer hellhörig werden. Beispielsweise sollte kein seriöser Verwalter mehr mit Treuhandkonten arbeiten! Sind die Gelder Ihrer Gemeinschaft auf WEG-Eigenkonten hinterlegt?

Wenn Sie erst neuerdings Wohnungseigentümer geworden sind und sich noch nicht mit den Hintergründen in der Verwaltung auskennen, ist dies nicht schlimm. Ihr Verwalter kann durchaus seriös sein und mit auf zielführende Weise mit einem kompetenten Verwaltungsbeirat zusammenarbeiten. Direkt jede Handlung eines Verwalters zu hinterfragen und jede Kleinigkeit zu überprüfen, kann zu einem nachhaltig gestörten Vertrauensverhältnis führen. Mit einem gesunden Menschenverstand fahren Sie am besten. Immer dann, wenn Ihnen etwas merkwürdig vorkommt, also Kosten ohne klare Notwenigkeit steigen oder offensichtlicher Reparatur- und Instandsetzungsbedarf nicht angegangen wird, sollten Sie diesbezüglich beim Verwaltungsbeirat und bei der Hausverwaltung nachfragen. Auch steht Ihnen die Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen der WEG zu. Sie dürfen sogar gegen Kostenerstattung Kopien einzelner Unterlagen im Büro des Verwalters machen. Wenn Sie keinen extra Termin für eine solche Einsichtnahme ausmachen wollen, empfiehlt es sich, im Rahmen der Eigentümerversammlung ein Blick in die Verwaltungsunterlagen zu werfen und bei Unklarheiten direkt den Verwalter oder dessen Mitarbeiter zu fragen. Ein seriöser Verwalter ist immer dankbar, wenn er Fragen von Wohnungseigentümern vollständig und zu deren Zufriedenheit beantworten kann. Er wird die Unterlagen der WEG stets zur Eigentümerversammlung mitbringen.