Was darf ein Verwaltungsbeirat nicht? Wenn inkompetente Beiräte einer WEG große Probleme bereiten!

Was darf der Verwaltungsbeirat einer WEG nicht? Antworten und Tipps bei inkompetenten Beiräten.

Ja, es gibt Sie: Beiräte aus der Hölle! Warum es manchmal für eine WEG besser sein kann, keinen Verwaltungsbeirat zu wählen, anstatt ungeeignete Personen walten zu lassen, erklären wir Ihnen in diesem Blogpost.


Die ehrenamtliche Tätigkeit als Verwaltungsbeirat in einer WEG ist oftmals nicht sonderlich beliebt, doch es finden sich meistens Miteigentümer, die bereit sind, die damit verbundene Verantwortung zu übernehmen und sich einer Wahl zu stellen. Dies können Miteigentümer sein, die aufgrund ihres Berufs in Verwaltungsangelegenheiten bewandert sind, aber leider auch solche, die sich zu wichtig nehmen und endlich mal ein Gefühl von  Macht spüren wollen – abseits von Fakten. Besteht der Verwaltungsbeirat Ihrer WEG aus einem oder mehreren Miteigentümern der ersten Kategorie, können Sie überaus froh sein und die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Problemen in der Hausverwaltung kommt, dürfte eher gering sein. Haben Sie es jedoch mit solchen Wohnungsbesitzern zu tun, die fachlich oder menschlich inkompetent für ein Wirken als Verwaltungsbeirat sind, kann daraus viel Ärger entstehen. Meistens verstehen solche Beiräte ihre Funktion völlig falsch und nutzen diese, um sich wichtig zu tun. In der Regel leiden unter inkompetenten Verwaltungsbeiräten nicht nur die Eigentümer einer WEG, sondern ebenfalls der Hausverwalter. Der Verwaltungsbeirat übernimmt zwar wichtige Pflichten etwa beim Verwalterwechsel, doch echter Einfluss ist damit wirklich nicht verbunden. Da es vielfach Probleme mit übereifrigen und fragwürdigen Beiräten gibt, steht dieses Thema nun im Vordergrund unseres heutigen Beitrags.

Die Infografik zum Verwaltungsbeirat: Das darf er nicht!

Diese Infografik zeigt, was der Verwaltungsbeirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht darf.

Manche Miteigentümer fühlen sich in ihrer eigenen Welt wie ein „Beirat der Herzen“, doch tatsächlich vernachlässigen diese ihre eigentlichen Pflichten und übernehmen Kompetenzen, die ihnen gar nicht zustehen. Damit verbunden ist zumeist der Wunsch, anderen Miteigentümern Anweisungen erteilen zu können. Dafür wird dann gerne auf die Hausordnung verwiesen, die für einen selbst dann natürlich nicht gilt. Nehmen Sie sich in Acht vor solchen Beiräten!

Ein schlechter Verwaltungsbeirat kann einer WEG nachhaltig schaden!

Wollen Sie es mit Ihrer Stimme verantworten, dass ein ungeeigneter Verwaltungsbeirat nicht nur Ihnen, sondern der ganzen WEG das Leben schwer macht? Leicht kann ein Beirat die ganze Stimmung in einer WEG zum Kippen bringen und zugleich zu einem gestörten Verhältnis zur Hausverwaltung und den Handwerkern führen. Das geht zudem fast immer mit zusätzlichen Kosten einher, die vermeidbar sind.

12 Punkte, die der Verwaltungsbeirat einer WEG nicht darf.
Das könnte er sein: Ein typischer Vertreter des inkompetenten und größenwahnsinnigen Verwaltungsbeirates! Manche Menschen sind schlichtweg charakterlich nicht geeignet, um Verantwortung zu übernehmen. Unsere Liste fasst 12 Punkte zusammen, die ein Verwaltungsbeirat eben nicht darf. Nehmen Sie sich in Acht vor WEGs, in denen ein inkompetenter und übergriffiger Miteigentümer einer Beiratstätigkeit nachgeht.

Das darf ein Verwaltungsbeirat nicht – 12 Punkte:

  1. Wohnungseigentümern und dem WEG-Verwalter Anweisungen erteilen.
  2. Die Hausordnung aufstellen und / oder dessen Einhaltung überwachen.
  3. Handwerker oder sonstige Dienstleister eigenmächtig beauftragen.
  4. Arbeiten von Handwerkern bzw. Dienstleistern überwachen und abnehmen.
  5. Selber bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum tätigen.
  6. Kündigungen von Verträgen im Namen der WEG vornehmen.
  7. Sich nicht selbst an die Hausordnung halten.
  8. Auf eine unverhältnismäßige Vergütung für seine ehrenamtliche Tätigkeit bestehen.
  9. Beschlüsse eigenmächtig aufheben und / oder die Verwalterentlastung aussprechen oder den Verwalter im Namen der WEG nicht entlasten.
  10. Redeverbot erteilen auf Eigentümerversammlungen.
  11. In Eigenregie über die Instandhaltungsrücklage der WEG entscheiden.
  12. Buchungen für die WEG über die offenen Fremdgeldkonten (siehe WEG-Eigenkonto) tätigen.

Warum sollte ein WEG-Verwalter, der ausreichend Umsatz mit seinen vorhanden WEGs generiert, eine WEG langfristig verwalten, in welcher die Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat an eine Zumutung grenzt? Schon oft haben sich Beiräte so aufgeführt, dass kompetente WEG-Verwalter an einer Fortführung ihrer Verwaltungstätigkeit nicht mehr interessiert waren und es zu keiner Vertragsverlängerung kam.

Ein schlechter Verwaltungsbeirat kann zu Streit in einer WEG führen und die Stimmung kippen lassen.
Ganz abgesehen davon, dass die eigentlichen Aufgaben im Bereich der Rechnungsprüfung leiden, wird sehr oft die Stimmung in einer WEG durch einen nicht geeigneten Beirat negativ beeinflusst. Eine zerstrittene WEG ist ein leichtes Spiel für einen Hausverwalter mit fragwürdigen Arbeitsmethoden und unguten Absichten.

Bei den obigen Punkten sehen Sie, was in Bezug auf den Verwaltungsbeirat alles schief laufen kann. Insbesondere ist der Beirat nicht befugt, dem WEG-Verwalter Anweisungen zu erteilen und sich in dessen Tagesgeschäft einzumischen. Die Einmischung in Vorgänge, die nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, ist ein typisches Merkmal für inkompetente Beiräte. Das übergriffige Verhalten nimmt nicht selten im Laufe der Zeit zu, wenn man ihnen Raum gibt. Normalerweise ist es die Aufgabe des Verwalters, dem Beirat Einhalt zu gebieten und diesen über seine Pflichten im Rahmen des Wohnungseigentumsgesetzes aufzuklären. Ein guter Verwalter wird dies im Sinne der gesamten WEG tun, ein schlechter nicht.

Der Verwaltungsbeirat hat eine vermittelnde Funktion. Sehr wichtig ist jedoch die Rechnungsprüfung, mit der die Arbeit des Verwalters stellvertretend für die WEG überprüft wird. Erst wenn eine WEG ohne einen Verwalter dasteht oder ein Verwalterwechsel anvisiert wird, kommen dem Verwaltungsbeirat besondere Aufgaben zuteil.

Inkompetente Beiräte einer WEG vernachlässigen oft die Rechnungsprüfung, um sich stattdessen aufzuspielen.
Die Kernaufgabe des WEG-Verwaltungsbeirates ist vermittelnder und beratender Natur. Dazu gehört insbesondere die unbeliebte Rechnungsprüfung für die Jahresabrechnung sowie eine Empfehlung zum Beschluss über die Abrechnungsspitze. Diese Tätigkeiten werden jedoch häufig durch solche Beiräte vernachlässigt, die man getrost als inkompetent bezeichnen kann.

Der Verwaltungsbeirat hat grundsätzlich nur eine Vermittlungs- und Prüffunktion, wobei er der WEG lediglich Handlungsvorschläge unterbreiten kann. Dazu gehört beispielsweise die Prüfung des Wirtschaftsplans sowie die der Jahresabrechnung inkl. möglichem Vorschlag für eine Entlastung des WEG-Verwalters. Die Rechnungsprüfung ist eine verbindliche Aufgabe des Rechnungsprüfers, der zumeist auch zum Verwaltungsbeirat gehört. Darüber hinaus wird die Funktion des Beirates dann sehr wichtig, wenn eine WEG einen Verwalterwechsel vornimmt oder gar ganz ohne einen handlungsfähigen oder handlungswilligen Hausverwalter sich selbst überlassen ist. Dazu erfahren Sie in einem zukünftigen Artikel mehr. Was kann man aber tun, wenn der Beirat sich förmlich daneben benimmt?

Der Verwaltungsbeirat macht Sachen, die er nicht darf: Was ist zu tun?

Es ist immer empfehlenswert, selbst Verantwortung zu übernehmen, wenn der Verwaltungsbeirat seine Zuständigkeiten falsch auffasst. Viele Wohnungseigentümer haben sich im Nachhinein schon sehr geärgert, nicht frühzeitig eingeschritten zu sein, wenn das „Kind in den Brunnen gefallen“ ist. Gehören Sie nicht dazu!

Tipps und Hilfe, wenn Sie als Eigentümer unter einem schlechten Verwaltungsbeirat in Ihrer WEG leiden.
Zu fast jedem Problem gibt es eine passende Lösung. Hinsichtlich eines nicht geeigneten Miteigentümers, der sich als Beirat daneben benimmt und wichtige Aufgaben vernachlässigt, ist die Lösung mit etwas Arbeit verbunden.

Wenn Ihr Beirat dadurch auffällt, dass er Aufgaben wahrnimmt, die er nicht darf und einen Ton an den Tag legt, der unangemessen ist, gilt es zu handeln. Erfahrungsgemäß wird es immer schlimmer, wenn charakterlich nicht geeignete Personen in eine gefühlte Machtposition kommen. Je länger man mit geeigneten Maßnahmen wartet, umso schwieriger wird es, dem Verwaltungsbeirat Einhalt zu gebieten. Er lebt von stiller Zustimmung und Lethargie bzw. Desinteresse und ist oftmals Teil der Strategie unseriöser Hausverwaltungen. Natürlich ist dies unangenehm und unter Umständen auch mit einem gewissen Zeitaufwand verbunden, doch langfristig lohnt sich ein rechtzeitiges Einschreiten allemal. Dies gilt gleichermaßen für die Stimmung in der Wohnanlage wie auch für die Finanzen der WEG. Wenn ein Verwaltungsbeirat beispielsweise gute Handwerker vergrault, weil er meint, diesen vorgesetzt zu sein, kann das in der Folge teuer werden, wenn diese nicht mehr bereit sind, für die WEG zu arbeiten. Nicht selten wird das Hausgeld aufgrund solcher Umstände steigen.

Anmaßende Beiräte neigen oftmals dazu, dominierend aufzutreten. Die „Rangordnung“ beginnt dann bei einem selbst, führt über die anderen Miteigentümer bis hin zu den Mietern, die – aus welchen Gründen auch immer – Nachbarn von übereifrigen Beiräten als Menschen zweiter Klasse angesehen werden.

Wenn der WEG-Verwalter und der Verwaltungsbeirat gemeinsame Sache machen, leidet meistens die WEG unter einer nicht ordnungsgemäßen Verwaltung.
Ein unseriöser Hausverwalter wird sich über jede WEG freuen, die über einen herrschsüchtigen und inkompetenten Verwaltungsbeirat verfügt. Dort hat er leichtes Spiel und kann meistens den Beirat dazu gewinnen, gemeinsame Sache zu machen. Der Verwaltungsbeirat bemerkt dabei häufig nicht, dass seine persönlichen Schwächen auf geschickte Weise durch den Verwalter ausgenutzt werden. Eine solche Konstellation in einer WEG kann sehr schnell überaus teuer und unangenehm werden. Bei machen Beiräten dürfte ein solcher Verwalter geradezu ins Jubeln geraten.

Besonders problematisch wird es, wenn der Beirat mit einem unseriösen WEG-Verwalter gemeinsame Sache macht und in etwa nicht darauf besteht, dass bei Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungsvorhaben drei Angebote eingeholt und verglichen werden. Gerade unseriöse Verwalter freuen sich fast immer über inkompetente Verwaltungsbeiräte – nicht nur, weil diese nicht merken, wenn etwas in der Hausverwaltung nicht stimmt, sondern vielmehr, weil diese lenkbar sind. Es wird dann oftmals nach einem unausgesprochenen Deal gehandelt: Keine Kritik am WEG-Verwalter gegen freie Hand in der WEG und gemeinsames Vorgehen gegen kritische Miteigentümer, die zurecht die Zustände in der WEG bemängeln.

Manch ein fragwürdiger Beirat versteht Kritik an seinem Agieren als Königsmord. Diesen Zahn sollten Sie ihm unbedingt ziehen, wenn sein Verhalten einer funktionierenden Hausverwaltung im Wege steht.

Tipps wie Sie mit einem unseriösen Verwalter und einem schlechten Beirat in Ihrer WEG umgehen können.
Für einen charakterlich nicht geeigneten Verwaltungsbeirat stellt Kritik nicht selten “Königsmord” dar. Die Welt wird dann in Schwarz und Weiss bzw. ein in “Für mich” und “Gegen mich” eingeteilt. Für die WEG ist das spätestens auf mittlere Sicht nicht nur finanziell desaströs.

Im schlimmsten Fall ist die Instandhaltungsrücklage in Gefahr, wenn die Rechnungsprüfung nicht ordentlich gemacht wird und nur aus Kaffeetrinken besteht. Ohnehin mögen fragwürdige Beiräte nur selten Papierkram und konzentrieren sich wenn überhaupt auf Schreiben, mit denen Sie vermeintlich etwas anordnen oder ihre eigene Wichtigkeit kundtun. So etwas passiert in WEGs viel häufiger, als Sie denken – und Ihnen sowie den Miteigentümern wird von Eigentümerversammlung zu Eigentümerversammlung vorgegaukelt, dass alles in Ordnung sei. Bei mehreren Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland ist nahezu jede Konstellation an Eigentümer-Verwaltungsbeirat-Hausverwalter vorhanden. Gerade wenn der Beirat und / oder der Verwalter nicht sachlich mit Kritik umgehen kann, ist Vorsicht geboten!

Kenntnisse im Wohnungseigentumsgesetz sind die beste Prävention gegen ungeeignete Personen im Verwaltungsbeirat. Vielfach geht dem ausuferndem Verhalten eines Beirates Unwissen seitens der Miteigentümer voraus. Wenn es heißt „Das haben wir schon immer so gemacht.“ ist normalerweise ein Punkt erreicht, an dem man konkrete Schritte einleiten muss – am besten in schriftlicher Form.

10 Maßnahmen gegen inkompetente Verwaltungsbeiräte

Hilfe und Tipps für Wohnungseigentümer, die einen ungeeigneten Verwaltungsbeirat abwählen möchten.
Mit den richtigen Infos fällt es leichter, eine geeignete Vorgehensweise zu finden, wenn Ihr Beirat seinen eigentlichen Aufgaben nicht nachkommt und stattdessen an seiner eigenen Machtbasis arbeitet. Die beste “Waffe” dabei ist Wissen. Wer sich besser im WEG auskennt, ist klar im Vorteil. Unterschätzen Sie auch niemals die Gruppendynamik!
  1. Lesen Sie sich in die Vorgaben des WEG ein und informieren Sie sich umfassend, da die beste Waffe gegen einen unseriösen Beirat immer noch umfangreiches Wissen ist.
  2. Weisen Sie den Verwaltungsbeirat auf das WEG hin und klären Sie diesen auf, wo dessen Grenzen sind.
  3. Zeigen Sie sich nicht bereit, Kompetenzüberschreitungen des Beirates zu dulden.
  4. Sprechen Sie andere Miteigentümer auf das Fehlverhalten des Beirates an und informieren Sie diese über die üblichen Zuständigkeiten des Beirates.
  5. Fordern Sie den Beirat und / oder den WEG-Verwalter auf, die Missstände abzustellen. Bitte mit konkretem Termin.
  6. Kontaktieren Sie notfalls einen Fachanwalt, wenn das übergriffige Verhalten ein unerträgliches Maß erreicht hat, da dessen Briefe eventuell mehr bewirken können. Auch Abmahnungen sind denkbar.
  7. Nutzen Sie Ihr Rederecht in der Eigentümerversammlung und klären Sie die anwesenden Personen über das Verhalten des Beirates auf.
  8. Achten Sie darauf, dass der Tagesordnungspunkt „Wahl des Verwaltungsbeirates“ auf der nächsten Eigentümerversammlung behandelt wird.
  9. Stimmen Sie nicht für die Entlastung des Beirates, wenn Sie diesem nicht vertrauen.
  10. Seien Sie unter Umständen bereit, selbst zum Verwaltungsbeirat oder zum Rechnungsprüfer gewählt zu werden, wenn kein anderer Miteigentümer diese Aufgabe übernehmen möchte.

Sie sehen, dass es sich immer lohnt, eigenes Wissen in Bezug auf die WEG-Hausverwaltung aufzubauen – und nicht blind auf andere angewiesen zu sein. Das denkbar Schlimmste für unseriöse Beiräte und WEG-Verwalter zugleich sind informierte Eigentümer, die für ihre berechtigten Interessen einstehen und bereit sind, mehrere Eskalationsstufen zu durchlaufen, bis eine ordnungsgemäße Verwaltung sichergestellt ist. Ein guter Verwaltungsbeirat kann für eine Wohnungseigentümergemeinschaft Gold wert sein!

Nehmen Sie an der großen Umfrage für Wohnungseigentümer von Hausverwaltung-Ratgeber.de teil.

FAQ Fragen und Antworten rund um den Verwaltungsbeirat

Was darf ein Verwaltungsbeirat nicht?

Mit einer Beiratsversicherung können sich Verwaltungsbeiräte einer Wohnungseigentümergemeinschaft absichern.

Folgendes darf ein Verwaltungsbeirat nicht

  • Sich nicht an die Hausordnung halten
  • Arbeiten am Gemeinschaftseigentum abnehmen
  • Eigentümern Anweisungen erteilen
  • Redeverbot in Eigentümerversammlungen erteilen
Weitere Kompetenzüberschreitungen

Was darf der Beirat entscheiden?

Diese Infografik zeigt, was der Verwaltungsbeirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht darf.

Üblicherweise prüft ein Beirat einer WEG den Wirtschaftsplan sowie die Hausgeldabrechnung und spricht eine Empfehlung aus. Er vermittelt zwischen Eigentümern und Hausverwaltung.

Welche Befugnisse hat ein Verwaltungsbeirat?

Die Befugnisse eines Verwaltungsbeirates bestehen in der Unterstützung des Verwalters bei seinen Aufgaben (siehe Paragraf 29 WEG) sowie in der Einberufung von Eigentümerversammlungen, sollte der Verwalter verhindert sein oder sich weigern. Mehr zu den Aufgaben des Verwaltungsbeirates

Kann ein Mieter Beirat sein?

Üblicherweise kann nur ein Miteigentümer zum Verwaltungsbeirat bestellt werden. Nur in Ausnahmefällen ist bei entsprechender Gemeinschaftsordnung die Wahl eines Nichteigentümers möglich. Weitere Informationen

Dieser Artikel wurde am 04.05.2022 ergänzt.

Über die Autorin

10 Kommentare

  1. ehefrau von Verwaltungsbeirat klingelte an meiner Tür – ich bin Mieter – und sagte Sie müssen unterschreiben
    dann bekommen Sie 2 Schlüssel für die Mülltüranlage. Ich habe aber nur noch 1 Schlüssel. Wenn Sie den
    2. brauchen, kommenSie einfach runter!!,

    Ich bat, ein ”Duplikat” ausgehändigt zu bekommen, Frau …..sagte:”das gibt es nicht!!”.
    Als ich nach einiger Zeit meinen Schlüssel stecken habe lasse, behauptete die Frau vom Ver.beirat”ich kann
    mich nicht daran erinnern, daß ich bei Ihnen war!!!! Wollen Sie mich jetzt blöd anmachen!!!!!
    Ich bekam weder von ihr noch von der Hausverwaltung meinen mir zustehenden Schlüssel.
    Ist diese herrschsüchtige Frau vom Verwaltungsbeirat überhaupt berechtigt für solche handlungen?

  2. Habe den Bericht erst jetzt gelesen. Wir haben einen Beirat und eine Hausverwaltung wie beschrieben. Gestern hat der Beirat ohne Genehmigung und ohne Beschluss einen Baum, der der Baumschutzverordnung unterliegt, fällen lassen. Man kann nicht wirklich wirksam etwas tun. Ich studiere nebenher seit 2 Jahren Jura bzw. WEG Recht. Habe auch schon -leider mit inkompetenten Fachanwälten, die bspw. die falsche Partei beklagten, Prozesse durchgeführt. Das WEG Recht ist sehr kompliziert. Berechtigte Ansprüche durchzusetzen, benötigt Kraft, Zeit und Geld. Dazu sind nur die Wenigsten bereit. Fazit: Ich würde nie wieder Teil einer Eigentümergemeinschaft werden wollen; das Risiko ist mir zu hoch.

  3. Guten Tag. Wir möchten nach 4 Jahren in unserem Garten (EG) ein Geräteschuppen bauen. Die Genehmigung vom Bauamt haben wir. Unsere Nachbarin (UG) möchte dies aber nicht. Ist als Verwaltungsbeirat mit tätig und ist nun gegen den Bau. Zuvor haben wir uns die Unterschriften im gesamten Haus eingeholt. Nur diese Dame hat nicht unterschrieben. Nun war die Eigentümerversammlung und alle die da waren waren auf einmal auch dagegen. Im Vorfeld haben wir mit bekommen das die Dame Miteigentümer angesprochen und manipuliert worden.

    Ist dies Sachgemäß?

  4. Habe lange nicht soviel inkompetenten “Mist” über Beiratstätigkeiten gelesen (nicht nur auf dieser WEB_Seite) ohne wirkliche Informationen oder Hilfe zu bekommen.
    Kein Wunder , dass auf dem WEG – Verwaltungsmarkt soviel betrogen und gelogen wird. Als 25-jähriger Beirat kann ich nur empfehlen, haltet euch zurück. Einerseits wird den Beiräten eine nicht unerhebliche, wirtschaftliche Verantwortung zugewiesen, andererseits hat dieser kaum relevante und einfordernde Rechte! Anders ausgedrückt, man “hängt” als Beirat zwischen egomanischen Einzelinteressen von Eigentümer/innen und (teilweise kriminellen, manipulierenden, tricksenden und lügenden) Verwaltungen fest. Ich könnte ein Buch darüber verfassen, wie unser Rechtssystem in dieser Hinsicht völlig versagt, von diversen inkompetenten Juristen einmal abgesehen. Ich könnte auch viele “Verwaltungen” benennen! Verkneife ich mir aber!! Möchte noch ein wenig unbehelligt leben:
    Empfehlung: Werdet nie Beiräte und wenn es ihr denn seid, tretet ganz schnell zurück.
    ejot

    1. Vielen Dank für Ihren Kommentar! Sie haben völlig Recht, was in WEGs abgeht ist teilweise untragbar und viele unseriöse Hausverwaltungen treiben ihr Unwesen. Anders habe ich es selbst auch nicht erlebt. Die Beiratsfunktion kann natürlich überaus problematisch sein und nun wirklich keinen “Spaß” machen. Was ist Ihrer Meinung nach am Artikel “inkompetenter Mist”? Von einem Buch, wie Sie es schildern, können andere sicher nur profitieren! Zudem sollten Sie bedenken, dass jede WEG ein völlig anderes soziales Gefüge mit einer ganz eigenen Dynamik darstellt. Die Feinheiten und Details sind von WEG zu WEG sicher recht unterschiedlich. Es gibt schließlich auch sehr kompetente Beiräte und engagierte Verwalter – auch, wenn dies vielleicht nicht zwingend den eigenen Erfahrungen entsprechen mag.

  5. Guter Artikel über Beiräte. Kann bei vielen Punkten zustimmen.

    Bin selbst seit 20 Jahren Miteigentümer in einer 30-Wohnungen-WEG.

    Manche Beiräte kriegen es aus Vornehmheit (“wir müssen da diplomatisch sein”) oder Obrigkeits-Denken (?) nicht hin, den Verwalter bei der Umsetzung von dringenden Instandsetzungen des Schneefangs und des Vordachs seit zwei Jahren deutlich in die Gänge zu bekommen.

    Lieber wird – aus Handlungsdruck, weil wenig vorangeht oder aus Profilneurose – gegen Schwächere mal etwas ganz anderes zwischendurch statuiert, statt das Gespräch zu suchen. Oder Mieter oder Eigentümer werden geschnitten.

    Ich weiß nicht einmal, ob es solchen Beiräten bewusst ist.

    Ich denke, sie glauben aufrichtig, angemessen zu handeln. Sie würden sich ungläubig gegen Kritik verwehren. Man hat das nicht gänzlich unberechtigte Bauchgefühl, man würde als Mitbewohner sonst auf die Abschussliste kommen.

    Das Beirats-Konzept, wie es sich aktuell darstellt, ist aus meiner Sicht verbesserungswürdig.

    Mit freundlichem Gruß

  6. Darf sich ein zukünftiger Kandidat, der sich für den Beirat aufstellen lassen will, vor der ETV schriftlich bewerben ? Bei allen Eigentümern?

  7. Eine Eigentümerin/Beitätin mit zwri nebeneinander liegenen Eigentumswohnungen/ Mauerdurchbruch mit zutritt in beide Wohnungen braucht seit 2004 nur eine Verwaltergebühr entgegen den WEG Recht entgegen der Teilungserklärung zu zahlen. Verwalter stellt das Unrecht mit der Hausgeldabrechnung 2019 zum 02.09.2020 nicht ein. . Die gleiche Beirätin braucht nach einen Beschluss vom 18.11.2018 pro Teileigentumseinheit ebenfalls nur 1 X Kosten zur Steuerbescheinigung an den Verwalter bezahlen. Bis zum 31.03.2021 sollte der Hausverwalter die Hausgeldabrechnung 2019 nach den Angaben Einheiten 11wie in der Teilungserklärung steht berichtigen. Eigentümerversamlung von 2019 fiel in 2020 wegen Corona aus. Wer zahlt die Rechtsanwaltkosten nach meiner Mahnung, wenn ich nach dem 31.03.2021 zum Rechtsanwalt gehe auf Berichtigung Hausgeldabrechnung 2019. Der Verwalter der nicht aufhört mit falscher Einheit Kosten Verwaltergebühr, Kosten Steuerbescheinigung nach Paragraf 35aEstg? Oder der Wohnungseigentümer der eine Berichtigung Hausgeldabrechnung 2019 verlangt?

  8. Wohne in einer eigentümmergemeinschaft mit 20 wohneinheiten.mein nachbar hat seine kleine wohnung an eine zeitarbeitsfirma vermietet.
    Und ich habe dehalb ständig neue nachbarn die keiner im haus kennt.bin 75 jahre und möchte mich nicht ständig über neue personen ärgen.jeder mitbewohner schüttelt de kopf will aber keinen ärger und sagt deshalb nichts.
    Liebe grüsse
    Irmgard geiss

  9. Unsere Hausverwaltung erfreut sich einer WEG, bei der sich von 23 Eigentümer, zuerst nur 3 jetzt nur noch 2 Eigentümer auf die Abrechnung schauen und sich nicht den Mund verbieten lassen. Auch in der Eigentümerversammlung müssen wir um unser Wort kämpfen, entweder werden wir von der Hausverwaltung ignoriert oder Kritik ist mit Represalien verbunden. Hinzu kommt ein Beirat mit einer dominanten herrschsüchtigen Beirätin, die seit Jahren sich selbst an besten vertritt und dann die, die sich ihr unterordnen und der Rest bekommt zu spüren, wer hier das Sagen hat. Leider stimmen die anderen Eigentümer den vorgegebenen Beschlüssen im Formular als Anlage der Einladung zu, kommen nicht zur Versammlung und zeigen nur Desinteresse. Somit bekommen sie auch nichts von Intrigen seitens der Hausverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Beirät:in mit. Protokolle sind unvollständig. Ausschlaggebendes wird einfach weggelassen, so dass sich für nichtanwesende Eigentümer beim Lesen ein anderer Sachverhalt ergibt uvm. Falls sie es lesen. Dadurch stehen wir auf verlorenen Posten. Dieser Zustand kostet der WEG natürlich auch viel Geld. Mittlerweile besteht seit Jahren 2 Kredite und laut Einladung der neuen Eigentümerversammlung sollen dies auch nicht die Letzten sein. Mit 2 oder 3 Gegenstimmen kommt man bei einem Mehrheitsbeschluss nicht weit. Tiefgaragensanierung in 6stelliger Höhe und keine Kontrolle der Hausverwaltung und bezahlten Ingeneur. Müssen jetzt wegen Mängel vor Gericht. Auf Schreiben oder auf Aufklärung reagieren die restlichen Eigentümer nicht. Fazinierend ist allerdings, wer sich hier mehr benutzen lässt: die Beirät:in durch die Hausverwaltung oder umgekehrt. Eher die Hausveraltung durch die Beirät:in.

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