Ein WEG-Eigenkonto einrichten: Alle Infos, Tipps und Bankenliste!

Erfahren Sie, wie eine WEG eine WEG-Eigenkonto mit Onlinezugang für den Beirat richtig einrichtet mit einer Liste von Banken.

Bei der Eröffnung eines WEG-Eigenkontos müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Gleichzeitig haben sich in Deutschland nur wenige Banken auf diese spezielle Art von Konto spezialisiert.


In einem der ersten Artikel auf Hausverwaltung-Ratgeber.de widmeten wir uns dem WEG-Eigenkonto sowie dem Treuhandkonto und stellten die Unterschiede zwischen beiden Kontoarten heraus. Nicht umsonst wurde dieses Thema auf dem Blog so frühzeitig angesprochen, denn für eine WEG ist es sehr wichtig, dass deren Gelder sicher angelegt sind. Dies ist nur und ausschließlich mit dem WEG-Eigenkonto der Fall, denn die WEG ist der Besitzer – man spricht auch von einem auf den Namen der WEG lautenden Konto. Ganz gleich, was manche fragwürdigen Verwalter hinsichtlich des Treuhandkontos auch sagen und versprechen mögen, ein Treuhandkonto ist für die Hausverwaltung ungeeignet und entspricht nicht den Anforderungen der ordnungsgemäßen Verwaltung. Im Wohnungseigentumsgesetz ist schließlich festgelegt, dass der WEG-Verwalter die Gelder der Gemeinschaft getrennt von seinem eigenen Vermögen halten muss (§ 27 WEG). Aufgrund der unterschiedlichen Besitzverhältnisse beim WEG-Eigenkonto und dem Treuhandkonto müssen auch andere Voraussetzungen geschaffen sein, um ein WEG-Eigenkonto zu eröffnen. Daher erklärt dieser Beitrag, wie die Kontoeröffnung für das WEG-Eigenkonto, das auch unter der Bezeichnung offenes Fremdgeldkonto bekannt ist, funktioniert.

Der Verwalter übernimmt üblicherweise die Eröffnung der WEG-Eigenkonten.

Die Kosten für ein WEG-Konto mögen zwar höher sein als für ein Treuhandkonto, doch diese sind vernachlässigbar, wenn man die Vorteile hinsichtlich der Sicherheit dieser Kontenform berücksichtigt. Keine WEG sollte sich ein Treuhandkonto – aus welchen Gründen auch immer – aufschwatzen lassen.

Tipps und Infos, bei welcher Bank Sie wie ein spezielles WEG-Eigenkonto bzw. offenes Fremdgeldkonto einrichten können.
Das WEG-Eigenkonto bietet nur Vorteile für eine WEG. Aber auch ein seriöser Verwalter wird diese Form des Kontos zu schätzen wissen. Übernimmt er eine WEG mit bestehenden offenen Fremdgeldkonten, wie WEG-Eigenkonten auch bezeichnet werden, muss er sich nur legitimieren und keine Kontoeröffnungsanträge ausfüllen.

In der Regel werden WEG-Eigenkonten durch einen neuen Hausverwalter für die WEG eingerichtet, nachdem der vorherige Verwalter mit Treuhandkonten gearbeitet hatte. Nicht selten fällt erst im Nachhinein auf, dass ein schlechter WEG-Verwalter Treuhandkonten genutzt hatte – auch, wenn im eigenen Verwaltervertrag offene Fremdgeldkonten als Anlageform des Vermögens der WEG festgeschrieben waren!  Verwalter, die sich nicht einmal an ihren eigenen Vertrag – mag er noch so ungünstig für eine WEG sein – halten, kann man getrost als unseriös bezeichnen.
Daneben gibt es in einer ungünstigen Konstellation die Variante, dass Verwalter der WEG gerne mitzuteilen, dass die von ihm favorisierten Banken keine WEG-Konten anbieten und er somit dazu gezwungen sei, Treuhandkonten einzurichten. Selbst, wenn er die Eigentümer zu einem entsprechenden Beschluss bewegen kann, ist diese Vorgehensweise nicht rechtens!

Punkte, die eine WEG vor der Kontoeröffnung klären muss:

  • Über welchen Verfügungsrahmen soll der Verwalter verfügen und ab wann ist eine Zustimmung seitens des Verwaltungsbeirates und ein Beschluss durch die Eigentümerversammlung erforderlich?
  • Soll ein Tageslimit für den Verfügungsrahmen über das offene Fremdgeldkonto festgelegt werden?
  • Welcher Miteigentümer soll die Kontobewerbungen auf dem WEG-Eigenkonto überprüfen?
  • Werden von diesem Miteigentümer Kontoauszüge als Duplikat gewünscht, oder reicht ein Onlinezugang ohne Verfügungsberechtigung aus?

Erforderliche Unterlagen zur WEG-Eigenkontoeröffnung:

So richten Sie ein transparentes WEG-Eigenkonto mit Leserecht für den Verwaltungsbeirat bei einer geeigneten Bank ein.
Das WEG-Konto ermöglicht es, dass eine Miteigentümerin oder ein Miteigentümer Zugriff auf die Buchungen, also ein Leserecht, hat. So wird dieses spezielle Konto den Anforderungen an die Transparenz im Bereich Hausverwaltung gerecht.

Mit einem WEG-Eigenkonto hat eine WEG also eine optimale Basis, um die Arbeit des Hausverwalters zu überwachen. Ein Einsichtsrecht per Internetzugang oder das Zusenden von Duplikatskontoauszügen sorgen für die erforderliche Transparenz, die bei einem Treuhandkonto so nicht möglich ist. Es muss sich nur eine Person aus der WEG bereit erklären, die Kontobewegungen regelmäßig zu sichten. Normalerweise handelt es sich um ein Mitglied des Verwaltungsbeirates, wodurch noch einmal die Bedeutung dieser Institution deutlich wird. Nur in seltenen Fällen ist es besser, keinen Verwaltungsbeirat zu wählen als einen inkompetenten Beirat zu etablieren.

Welche Banken bieten WEG-Konten an? Spezialisierte Banken sind meistens die bessere Wahl!

Die üblichen Banken mit Filialnetz sind oftmals nicht die erste Wahl, wenn es um die Einrichtung von offenen Fremdgeldkonten für eine WEG geht. In Deutschland haben sich einige Banken auf WEG-Konten spezialisiert.

Richten Sie bitte als WEG immer ein WEG-Eigenkonto, das auf den Namen der WEG lautet, ein.
Nutzt der Verwalter Treuhandkonten, fordert die WEG ihr Glück heraus. Alles kann gut gehen, muss aber nicht. Das Problem an Treuhandkonten ist die Tatsache, dass der WEG-Verwalter der Inhaber ist. Beim WEG-Konto ist dies die WEG und der Hausverwalter hat nur eine Verfügungsberechtigung entsprechend den Vorgaben der Gemeinschaft. Es gibt mittlerweile mehrere Banken, die spezielle WEG-Eigenkonten anbieten. Meistens erfolgt der Service online, was unproblematisch ist.

Nur selten lohnt es sich, als WEG ein offenes Fremdgeldkonto bei einer Filiale der bekannteren Banken einzurichten. Diese neigen durchaus dazu, Treuhandkonten für einen Verwalter einzurichten, der Gelder für eine von ihm betreute WEG anlegen möchte. Dies entspricht keiner ordnungsgemäßen Verwaltung und die Angestellten einer Bank sollten dies prinzipiell besser wissen. Doch was interessiert es die Bank, wenn eine WEG aufgrund eines unseriösen Hausverwalters Gelder von einem Treuhandkonto verliert? Die Bank wird dann auf unschuldig tun und alle Verantwortung auf den WEG-Verwalter schieben und sich geschickt aus der Affäre ziehen. Die WEG ist ja schließlich kein Kunde bei der Bank, sondern der Verwalter. Dieser dürfte dann zudem mehrere Treuhandkonten bei der Bank haben, auf denen sich die Gelder weiterer WEGs befinden, sodass er vermutlich gar als guter Kunde gilt. Als Teil einer WEG haben Sie da keine Chance. Zudem kann es teilweise so weit gehen, dass man als Wohnungseigentümer bei gezielten und berechtigten Fragen rund um WEG-Konten und Treuhandkonten von einem Filialleiter zu hören bekommt, dass man sich besser mit den Kontodetails auskennt als er selbst. Solche Kreditinstitute wecken verständlicherweise wenig Vertrauen und stellen für interessierte Wohnungsbesitzer und Miteigentümer vermutlich nicht die erste Wahl dar.

Eine ordnungsgemäße Verwaltung zeichnet sich unter anderem durch die Einrichtung von WEG-Eigenkonten für das Girokonto sowie für die Anlage der Instandhaltungsrücklage aus.
Im Fazit lässt sich sagen, dass die Nutzung von WEG-Eigenkonten im Rahmen der Hausverwaltung ein Kernmerkmal der sogenannten “ordnungsgemäßen Verwaltung” darstellt. Kein seriöser Verwalter würde auf Treuhandkonten zurückgreifen wollen.

Bei einem Treuhandkonto ist nicht die WEG, sondern der Hausverwalter Inhaber des Kontos und somit Kunde der Bank. Entsprechend wenig Hilfe können Sie von einer Bank erwarten, die – trotz der gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Verwaltung – Treuhandkonten für einen Verwalter einrichtet. Ein Einsichtsrecht bei der Bank können Sie als Eigentümer im Falle von Treuhandkonten leider nicht erzwingen.

Besser ist es, wenn eine WEG den Verwalter damit beauftragt, WEG-Konten bzw. offene Fremdgeldkonten bei einem darauf spezialisierten Kreditinstitut einzurichten. Für eine WEG werden immer zwei Konten benötigt: Ein Konto als Girokonto für die regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben, auf das auch die Hausgeldzahlungen eingehen sowie ein weiteres für die Anlage der zweckgebundenen Instandhaltungsrücklage.

Auswahl an Banken mit WEG-Konten im Angebot

  • BfW Bank für Wohnungswirtschaft AG
  • Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft
  • Hausbank München eG Bank für Haus- und Grundbesitz
  • WEG Bank AG

Die oben genannten Banken wurden in rein alphabetischer Reihenfolge aufgezählt. Bevor eine WEG den Verwalter mit der Eröffnung eines WEG-Eigenkontos bei einem bestimmten Kreditinstitut beauftragt, sollte der Verwaltungsbeirat oder engagierte Miteigentümer sich über die entsprechenden Konditionen und Leistungen informieren. Manchmal kann es auch sinnvoll sein, einem guten und erfahrenen Verwalter, der sich an die Prinzipien der ordnungsgemäßen Verwaltung hält, die Wahl der Bank zu überlassen.

Nehmen Sie an der großen Umfrage für Wohnungseigentümer von Hausverwaltung-Ratgeber.de teil.

FAQ – WEG-Eigenkonto und Treuhandkonto

Was ist ein WEG Konto?

Ein WEG-Konto heißt offiziell ein sogenanntes WEG-Eigenkonto. Es ist ein offenes Fremdgeld und Kontoinhaber ist die Wohnungseigentümergemeinschaft, nicht der Verwalter.

Wie viele Konten braucht eine WEG?

Eine WEG benötigt stets zwei Konten. Ein Girokonto und ein Konto für die Erhaltungsrücklage. Bei beiden Konten muss es sich jeweils um ein sogenanntes WEG-Eigenkonto (offenes Fremdgeldkonto) handeln.

Ist ein WEG Konto ein Geschäftskonto?

Nein, ein WEG-Konto bzw. WEG-Eigenkonto ist kein Geschäftskonto und darf auch nicht als solches geführt werden.

Wie erkenne ich ein WEG Eigenkonto?

Ein WEG-Eigenkonto erkennt man daran, dass Kontoinhaber die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist. Dann ist der Kontoinhaber beispielsweise WEG Beispielweg 1 – 2. Niemals ist der Verwalter dort eingetragen. Ist dies der Fall, handelt es sich hingegen um ein Treuhandkonto.

Welches Konto für die Instandhaltungsrücklage?

Für die Erhaltungsrücklage (früher: Instandhaltungsrücklage) kommt nur ein WEG-Eigenkonto in Frage. Hierfür sollte ein eigenes Konto neben dem Girokonto bestehen. Beide sind offene Fremdgeldkonten.

Was ist ein Treuhandkonto bei der Bank?

Ein Treuhandkonto ist ein Konto auf dem der Kontoinhaber (Treuhänder) Gelder einer dritten Person oder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) verwaltet. Diese wird Treugeber genannt und hat im Gegensatz zum Treuhänder keine direkte Verfügungsberechtigung. Daher sind Treuhandkonten seit 2007 unzulässig für WEGs.

Was geschieht mit den WEG-Eigenkonten einer Gemeinschaft bei einem Verwalterwechsel?

Vergleichen Sie die Banken, bevor Ihre WEG ein WEG-Eigenkonto einrichten lässt.
Wenn Sie sich als Miteigentümer hinsichtlich der Hausverwaltung engagieren möchten, können Sie die Konditionen der einzelnen Banken vergleichen. Das Angebot an WEG-Konten wächst kontinuierlich, schließlich geht es um etliche Millionen von Euro, wenn man die deutschlandweiten Instandsetzungsrücklagen bedenkt.

Bei den offenen Fremdgeldkonten einer WEG ist ein Verwalterwechsel mit wenig Aufwand verbunden. An der Inhaberschaft ändern sich nichts.

Bei einem Verwalterwechsel ändert sich an den bereits bestehenden WEG-Eigenkonten eigentlich nichts. Der neue Verwalter muss lediglich per Beschluss auf einer Eigentümerversammlung Zugriff auf die relevanten Konten erhalten und mit allen erforderlichen Zugriffsrechten, beispielsweise um Überweisungen zu veranlassen, ausgestattet werden. Auch muss die Bank natürlich noch über die Anschrift des Verwalters für die Zusendung der Kontoauszüge informiert werden. Der Kontoinhaber bleibt gleich: die WEG!

Dieser Artikel wurde am 29.12.2022 aktualisiert.

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27 Kommentare

  1. Sehr informativ. Der Unterschied der Konten für die WEG war mir nicht bekannt. Einiges dazugelernt. Danke Mit freundlichen Grüßen M.B

  2. Hochinteressante Information. Kann ich für meine Arbeit gut gebrauchen.
    Vielen Dank und freundliche Grüße! B. Kessel

  3. Sinnvoll wäre der Hinweis, dass WEG Konten auf den Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft erst seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahr 2007 möglich waren und vorher nur die Möglichkeit zur Eröffnung von Treuhandkonten auf den Namen des Verwalters mit dem Zusatz als Treuhandkonto für die WEG XY möglich war.
    Die Banken haben zur Umsetzung dieser Reform bis 2009 gebraucht. Auch seriöse Verwalter Konten bis dahin kein Bankkonto auf den Namen einer Wohnungseigentumsgemeinschaft eröffnen.
    Die Teilrechtsfähigkeit von Eigentümergemeinschaften wurde erst mit der Einführung von § 10 Abs. 6 Wohnungseigentumsgesetz möglich. Dies hat nichts mit seriös oder unseriös gemein. Gleichzeitig sei der Hinweis erlaubt, dass es noch mehr Banken gibt, welche WEG Konten führen.

    1. Ja, nur haben wir fast 2020 und viele Verwalter haben leider immer noch nicht umgestellt und lassen die bestehenden Treuhandkonten weiter laufen oder eröffnen neue Treuhandkonten für neu übernommene Wohnungseigentümergemeinschaften. Natürlich wurde früher anders verwaltet, aber hier geht es mehr um die aktuelle Situation. Sicher haben auch viele gute Verwalter früher mit Treuhandkonten verantwortungsvoll und im Sinne der Eigentümer gearbeitet.

  4. Sehr interessanter Beitrag, ich hätte noch eine Frage: wird bei dieser Form des Kontos eine Einmaleinlage durch die Eigentümer vorgenommen.
    Wie werden laufenden Rechnungen beglichen, da oft im Januar höhere Abbuchungen erfolgen, als durch das Hausgeld bereits auf dem Konto ist

  5. wie kann es sein, dass ein WEG Konto mit der IBAN nr. EUR beginnt, d. h. das Land, die Kontrollnummer und die BLZ werden wegen EUR nicht angezeigt.

  6. Ein Tipp von einem Bankkaufmann, der für die Kollegen Richtlinien schreibt, wie man WEG-Konten eröffnet: Wenn man als Verwalter bei der Bank um ein “offenes Fremdgeldkonto” bittet, dann bekommt man ein Treuhandkonto auf den Namen des Verwalters – also nicht das was man will. Das liegt an der unterschiedlichen Wortfindung der jeweiligen Interessenverbände. Da ist jeder in seiner eigenen “Blase” unterwegs ;). Für einen Banker sind offenes Treuhandkonto und offenes Fremdgeldkonto ein und dasselbe. Aus diesem Missverständnis heraus werden dann böse Worte und Unterstellungen – siehe oben im Text “unseriöser Hausverwalter”. Nutzt doch bitte die Begriffe “WEG-Konto”, “WEG-Eigengeld-Konto” oder “WEG-Konto für eigene Rechnung”. Und schon fließt weniger böses Blut und Verwalter*in bekommt, was er/sie will 🙂

    Ja – auch wir haben jahrelang lieber (aber nicht gegen den Willen des Antragstellers) Treuhandkonten eingerichtet, weil uns eine unklare Rechtslage die WEG-Eigengeld-Kontoführung unnötig erschwert hat. Mittlerweile hat sich das glücklicherweise gebessert.

    1. Vielen Dank für den sehr informativen Kommentar! Das müssten die Verwalter wissen – es gibt schließlich längst spezialisierte Banken und aus eigener Erfahrung auch viele, welche “WEG-Eigenkonto” nun wirklich nicht mit einem Treuhandkonto verwechseln. Leider gibt es viele Verwalter (Betriebswirte mit Ausbildung bei der Bank z. B., nur so nebenbei bemerkt), die es genau darauf anlegen und am Ende in die Rücklage greifen. Rein aus eigenem Interesse. Dies hat nichts mit bösen Worten oder Unterstellungen zu tun. Gute Verwalter wissen genau, wie wichtig es ist, das Geld der WEG getrennt vom eigenen Vermögen aufzubewahren und für diese ist die Unterscheidung selbstverständlich. Die Regelung im WEG zu den Treuhandkonten besteht immerhin schon seit 2007. Gerade WEG-Verwalter mit einem entsprechenden Ausbildungshintergrund bei der Bank müssten dies leider wissen. Wir von HVR haben leider zu viele Verwalter (u.a. Spielsüchtige, sonstige Abhängigkeiten inkl. verschwenderischer Lebensstil usw. )selbst erleben dürfen, die mit dem ihm anvertrauten Geld nicht korrekt umgegangen sind. Das Geld der Rücklage haben die Eigentümer dann leider nicht wieder gesehen. Natürlich ist nicht jeder Verwalter, der ein Treuhandkonto nutzt, mit schlechten Absichten unterwegs. Aber die Gefahr besteht und darauf wird im Allgemeinen nicht oft hingewiesen – was wir aber hiermit tun und was sich auch in den Zuschriften der Leser widerspiegelt.

      1. ich muss nochmal eins loswerden zu “das müssten die Verwalter wissen…”:
        Sie wissen es oft nicht. Sie kommen auf uns zu und wollen das Treuhandkonto umwandeln in ein WEG-Eigen(geld)konto. OK. Benutzen aber das falsche Wort “Fremdgeldkonto”. Wenn dann der Durchschnittsbanker versucht zu erklären, dann kommt es gelegentlich zum Streit – was schade ist. Liegt natürlich oft an den handelnden Personen, aber auch oft werden die Verwalter unnötig von den Ratgebern “angespitzt” und emotional aufgeladen. Ich habe in unseren hausinternen Richtlinien auf das Missverständnispotential hingewiesen. Wäre schön, wenn die vielen Ratgeber im Web das auch tun würden. Es hilft 🙂

        1. Da haben Sie wirklich Glück, dass Sie einen solchen Fall noch nicht erleben mussten! Die Überlastung der Gerichte ist wirklich ein Problem, ja. Der Beirat kennt sich nicht in jeder WEG so gut damit aus und nicht immer wird gründlich geprüft. Davon einmal abgesehen, dass vor allem bei sehr großen Liegenschaften eine Prüfung unglaublich aufwendig und schwierig sein kann. Eine WEG kann ein Beiratsmitglied/eine Vertrauensperson mit der Online-Einsichtnahme betrauen, was bei WEG-Eigenkonten möglich ist, das schafft Transparenz und ist wirklich ratsam. Auch Verfügungshöhen für den Verwalter sind eine gute Idee.

          Aber ist die Frage nach der Kontoart nicht eins der wichtigsten Elemente des Verwaltens? Wenn ich, neben vielen meiner Lesern, von Sparkassenfachwirten regelmäßig folgende Antwort auf die Frage nach dem Unterschied zwischen den Kontoarten bekommen “da wissen Sie mehr als ich, keine Ahnung”, dann läuft etwas grundlegend nicht richtig. Das kann nicht auf Kosten der Eigentümer ausgetragen werden. Welchen Mehrwert bietet dann eine Filialbank? Wenn man nicht davon ausgehen darf, dass die Bankberater die erforderliche Fachexpertise mitbringen? Das ist gerade Problem, dass Verwalter das nicht wissen. Gute Verwalter, und davon gibt es viele, wissen dies durchaus und es ist eine Selbstverständlichkeit, dass sie eben keine Treuhandkonten verwenden. Emotional aufgeladen ist die Debatte dann, wenn die Rücklage weg ist vermutlich aus gutem Grund und es ist wichtig, auf den Unterschied bei der Kontoführung hinzuweisen. Auf wen sollen sich nicht eingelesen Eigentümer denn dann verlassen, wenn nicht auf Bankkaufleute und auf ihren Verwalter? Viele Grüße;)

          1. Ich glaube, wir nähern uns einer möglichen Lösung: Es ist Kreditinstituten nicht verboten, Treuhandkonten zu eröffnen. Bestellt der Verwalter unter Verwendung des Wortes “Fremd(geld)konto”, dann bekommt er, was er bestellt – was hier kritisiert wird.

            Lösung: Bislang ist es nur den Verwaltern verboten, Fremdgeldkonten zu beantragen. Geht an die Volksvertreter ran und macht Druck (nein erklärt das Problem), damit BANKEN nur noch WEG-Eigenkonten eröffnen dürfen. Ob das nun ins KWG oder ins WEG geschrieben wird, sei der Legislative überlassen. DANN haben wir auch eine Handhabe, ausschließlich diese Kontoform anzubieten – egal was der Verwalter versehentlich sagt. Babken werden weitaus schärfer von den WPs geprüft als Verwalter 😉

            Der Kollege (am Schalter oder in der Hotline) kann die Millionen Gesetze nicht alle kennen. (Ja – der Verwalter auch nicht). Daher muss es wohl “von oben” kommen …
            VG

  7. Hallo TT, danke für’s Feedback. Glücklicherweise habe ich in unserem Hause noch keinen solchen Fall erleben müssen. Bin kein Jurist – aber bisher dachte ich, dass der schwerwiegendste “Nachteil” des Treuhandkontos darin besteht, dass man im Insolvenzfall des Verwalters als Wohnungseigentümer erst eine Aussonderung aus der Insolvenzmasse durchfechten muss, und dass dies bei der Überlastung der Gerichte einfach unnötig lange Zeit dauert. (juristisch ist die Wortwahl vllt nicht 100% – sorry)
    Wenn ich an einen unzuverlässigen Hausverwalter gerate, der das Geld verzockt, dann habe ich bei beiden Varianten leider Pech. Weg ist weg. Vielleicht habe ich beim WEG-Konto eine etwas höhere Chance, mit den besseren Auskunftsrechten schneller vom drohenden Unglück zu erfahren – aber welcher Wohnungseigentümer kontrolliert den Verwalter schon regelmäßig? Eigentlich müsste der Beirat ein ureigenes Interesse haben, sich öfter als ein Mal im Jahr die Umsätze auf dem Konto anzusehen.
    VG 🙂

  8. wir sind eine Zweier-WEG in Eigenverwaltung. Ein WEG Konto zu eröffnen wird uns schwer gemacht, da wir keinen Verwalter
    haben. Eine Direktbank eröffnet zwar Kontos für WG’s aber nicht speziell für WEG’s. Was ist hier der Unterschied?

    1. DKB ? Wir haben ein ähnliches Problem… einzige Lösung bis jetzt wäre dann wohl nur ein privates Girokonto und privat die Verwalterplatform nutzen… aber da hätte man ja dann das gleiche Problem wie mit einem Verwalter+Treuhandkonto

    2. Wir sind eine 3er WEG in Selbstverwaltung. Auf der Eigentümerversammlung wurde mit Mehrheitsbeschluss (2:1 Stimmen) beschlossen, ein WEG Konto einzurichten (für Instandhaltung). Die betroffene Dritte Partei will das partout nicht. Eigentlich sollten die Beschlüsse doch bindend sein, oder? Jetzt wollen wir die dritte Partei außen vorlassen und ein Konto mit 2 Zugriffsberechtigten (die 2 anderen Eigentümer) einrichten. Im Falle einer Nutzung der Einzahlung für Instandhaltungsmaßnahmen wird der Anteil der einzahlenden Eigentümer für die Maßnahme verwendet. Die dritte Partei muss dann eben seinen Anteil direkt beisteuern. Manche Leute kapieren es einfach nicht….

      Habt ihr solche Fälle auch schon mal gehabt?

      1. Hallo Denker,
        mich würde interessieren, bei welcher Bank das WEG-Eigenkonto eröffnet wurde? Ich habe es bei DKB versucht und eine Absage erhalten, da sich deren Angebot nur an professionelle Verwalter richtet. Und gibt es nur ein Girokonto oder auch ein zweites für die Einlagen?
        Vielen Dank für eine Rückmeldung und viele Grüße,
        Daniela

  9. Amtsgericht Hildesheim, Aktenzeichen 65 C 9/19

    Ein Verwalter sichert in seinem Verwaltervertrag zu “gemeinschaftliche Gelder von seinem Vermögen gesondert zu halten und für sie Verwaltungskonten in der Form offener Fremdkonten zu führen”. Der Verwalter geht zum Geldinstitut und eröffnet Treuhandkonten.

    Hinweis: Beim Treuhandkonto ist der Verwalter Kontoinhaber. Beim offenen Fremdkonto (WEG-(Eigen)konto) ist der Kontoinhaber die Wohnungseigentümergemeinschaft Musterstraße, PLZ Musterort.

    Den Wohnungseigentümer*innen teilt der Verwalter die Bankverbindung der Treuhandkonten folgendermaßen mit:

    – Kontoinhaber: Wohnungseigentümergemeinschaft Musterstraße, PLZ Musterort.

  10. Hallo zusammen,
    wir sind eine 3er WEG, die sich selbst verwaltet. Kurz nach meinem Einzug habe ich durch Zufall erfahren, dass der damalige Verwalter (einer der damaligen Eigentümer) das Konto “aufgeräumt” hat. Ich weiß nicht, ob es Treuhand- oder WEG-Konto war. Laut der ganzen Beschreibungen scheint es ein WEG-Konto gewesen zu sein, weil die WEG sogar als Kontoinhaber auf den Kontoauszügen stand. Allerdings hat mir und dem anderen Eigentümer die Volksbank sämtliche Einsichten und Auskünfte verweigert… Ist sowas zulässig?
    Wir hatten dann ein klassisches Girokonto eröffnet, aber das ging nur auf 2 Namen und ist rechtlich, glaube ich gar nicht zulässig. Aber solange es keine Streitigkeiten gibt, geht sowas gut.
    Jetzt wollen wir einen externen Verwalter bestellen, der auf 2 Konten für die WEG besteht – Girokonto und Rücklagenkonto. Vorgeschlagen hat er ein Treuhandkonto auf seinen Namen mit dem Hinweis auf den Namen der WEG. Ich glaube zwar nicht, dass wir in Gefahr sind, aber nach den ganzen Recherchen und dem Vorfall mit dem alten Verwalter habe ich kein gutes Gefühl dabei. Ich habe heute den halben Tag nach Banken gesucht, die WEG-Konten anbieten, aber habe nur 3 gefunden. In den Bedingungen steht, dass man außer Monatsbeitrag noch zusätzlich % vom Guthaben dafür bezahlt, dass man dort das Geld hat… Bei der einen Bank muss man sogar einer Genossenschaft beitreten und Anteile nachweise. Schon alles seltsam.
    Vielleicht habe ich da nur etwas falsch verstanden.
    Kennt jemand eine Bank, die ein WEG-Konto zu “normalen” Bedingungen anbietet? Oder muss man zu einer Bank vor Ort gehen und sich die Bedingungen selbst erstellen, damit es passt?

    1. Hallo David, wir suchen auch nach einer neuen Bank für das WEG Konto, da unsere Bank exorbitante Gebühren nimmt. Hast du inzwischen eine gefunden? Ich hatte auf eine Antwort im Artikel hier gehofft, aber da werden keine Banken empfohlen. Wäre sehr an einer Empfehlung interessiert. Gruß, Mareike

  11. Hallo liebes Ratgeber-Team, mir ist durch Zufall aufgefallen, dass Teile eurer Texte mit Werbung überdeckt werden…
    Grade auf dieser Seite “Ein WEG-Eigenkonto einrichten: Alle Infos, Tipps und Bankenliste!” ist das essentiell:
    Die Bankenliste wird nämlich von einem Google Ad verdeckt und das ist bestimmt nicht so gewollt.
    Im folgenden Absatz “Besser ist es, wenn eine WEG den Verwalter damit beauftragt,… ” hört bei mir der Text an der Stelle “…, auf das auch die Hausgeldzahlungen eingehen sowie ein weiteres für die Anlage der…” auf. Dann kommt Werbung und unterhalb geht der Text weiter mit “…Konditionen und Leistungen informieren.”
    Das ist mir aufgefallen, als ich die Webseite als PDF gespeichert habe und der Acrobat die Ad-Overlays vielfach rausgenommen hat und ich plötzlich eine Liste der Banken hatte und auch mehr Text sah…
    Leider kann ich hier keine Screenshots anfügen, aber ihr solltet das dringend überprüfen!
    Grüße…

    1. Hallo Claus,
      vielen herzlichen Dank für den Hinweis! Bei uns funktioniert es in der Darstellung auf allen Browsern sowie Endgeräten ohne Weiteres, das ist ja seltsam. Wir kümmern uns darum, nochmals danke!

  12. Erfahrung mit der [Name der Bank anonymisiert]. Zuerst war es schwierig trotz Kontovollmacht eines Wohnungseigentümer nach Tod unseres Verwalters Auskünfte zu erhalten, später dann Sperrung des Kontos durch Nachlassgericht, weil Treuhandkonto, hieß es zuerst sie würden ein WEG Konto einrichten, wenn Erben den Erbschein vorlegen, plötzlich unter einem Vorwand wurde uns mitgeteilt das sie dieses Konto nicht für uns eröffnen. Wir sind langjährige Kunden, über 50 Jahre, sogar Anteilseigner. Rat der Bank wir sollten uns eine Direktbank suchen. Es ist schon erschreckend wie mit langjährigen Kunden umgegangen wird. Besonders hat mich das Verhalten meines Kundenberates enttäuscht, es wurde auf zwei Mails nicht geantwortet sondern ein anderer Mitarbeiter mir völlig unbekannter, hat am Freitagnachmittag telefonisch mitgeteilt das man das Konto nicht eröffnet und wir sollten schnellst möglich woanders ein Konto eröffnen. Wir sind eine kleine Eigentümergemeinschaft und verwalten uns selber.

  13. Wir hatten in einer 2-er WEG 9 Jahre lang ein WEG- Konto welches jetzt angeblich nicht mehr zulässig ist und in ein Firmenkonto umgewandelt werden soll. Die monatlichen Gebühren betragen dann mindestens das Doppelte also über 10 €. Die Bank mit dem weißen S auf rotem Grund.
    Da es hier auf dem Land sehr schwer ist eine Bank zu finden welche ein WEG Konto einrichtet, werden wir alles per Rechnung bezahlen und kein gemeinsames Konto mehr führen.

  14. Darf bei einem solchen WEG Konto jeder WEG Eigentümer bei der Bank Einsicht verlangen? Also mit Grundbuchlegitimation usw. natürlich, oder darf das nur der Beirat?

  15. Hallo, unsere WEG mit 4 Parteien ist auf Selbstverwaltung umgestiegen. Nach zahlreichen Telefonaten mit allen gängigen Banken, musste ich feststellen, dass keine Bank mehr WEG-Konten für Selbstverwalter (privat) anbietet. Nur Bestehende werden geduldet oder können weitere Konten eröffnen. Eine Neueröffnung wird nicht mehr angeboten!
    Wie soll ich rechtsmäßig handeln, wenn es keine Anbieter gibt!?
    Hat vielleicht jemand einen Tipp, wo man ein WEG-Konto aktuell bekommt. Wie gesagt, von allen gängigen Banken, die man in diesem Zusammenhang online findet, habe ich Absagen erhalten 🙁

    1. So geht es mir leider genauso, ich versuche seit Anfang Januar ein Konto einzurichten ohne Erfolg. Die Banken eröffnen solche Konten nur, wenn eine Verwaltungsfirma die Verwaltung übernimmt, was bei unseren 4 Parteien gar keinen Sinn macht. Ich verzweifle leider gerade.

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